Die Gremienchefs von ARD und ZDF fordern die Ministerpräsidenten auf, den Rundfunkbeitrag jetzt zu erhöhen. Andernfalls nehme der öffentlich-rechtliche Rundfunk Schaden.
Mitglieder der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder aufgefordert, die Empfehlung der Gebührenkommission KEF, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen, zügig umzusetzen.
Ziel sei eine gesicherte Finanzierung aller Rundfunkanstalten mit Beginn der neuen Beitragsperiode am 1. Januar 2025, heißt es in einem Brief an die Konferenz der Regierungschefs. Das Bundesland Hessen leitet zurzeit die Ministerpräsidentenkonferenz.
Der Brief knüpft an den Vorschlag der KEF an, den Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Auf der Grundlage dieser Empfehlung müssen die Ministerpräsidenten einen neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag beschließen, der von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert werden muss.
Von der Empfehlung der Kommission darf die Medienpolitik nur in Ausnahmefällen abweichen. Mehrere Ministerpräsidenten hatten sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.
In dem Brief heißt es, man sehe mit Sorge, dass das durch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten vorgeprägte Verfahren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht eingehalten werde. Die Verzögerung des Verfahrens führe dazu, dass die Anstalten in der Planung von Investitionen und Produktionen wichtige Zeit verlören.
Eine Verschiebung der „moderaten Beitragsempfehlung“ mache Sparmaßnahmen erforderlich, die Funktion, Qualität und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Dauer schwächten. Zu den Unterzeichnern gehören die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, Marlehn Thieme, der NDR-Verwaltungsratsvorsitzende Detlef Ahting, der RBB-Verwaltungsratschef Benjamin Ehlers und der WDR-Rundfunkratsvorsitzende Rolf Zurbrüggen.
Der Rundfunkrat des WDR hatte die ARD und den Intendanten des Senders zuvor in einer Resolution aufgefordert, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nötigenfalls einzuklagen.
Quelle: FAZ.NET/epd