Beim Ministerpräsidententreffen in Leipzig geht es um 58 Cent mehr Gebühren und eine Reform der Öffentlich-Rechtlichen. Stephan Weil spricht von einer „Denksportaufgabe“.
Nach monatelangen Debatten könnten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten an diesem Freitag über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden. Außerdem stimmen die Länderchefs bei ihrem Treffen in Leipzig über eine größere Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab.
Zur abschließenden Diskussion über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks äußerten sich die Länderchefs optimistisch. „Ich sehe ein großes Einvernehmen, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Zwar würde das Angebot verkleinert, dadurch jedoch wahrscheinlich auch „zielgenauer“.
Offen ist hingegen, ob sich die Ministerpräsidenten auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags einigen können, da die Positionen weit auseinanderliegen. Vorgeschlagen ist eine Anhebung um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro ab Januar. Während Länder mit großen Rundfunkanstalten sich gegen höhere Rundfunkbeiträge aussprachen, wiesen Ländern mit kleinen Sendeanstalten wie dem Saarländischen Rundfunk auf die Notwendigkeit von Finanzierungsmitteln hin.
„Eine echte Denksportaufgabe“
Sachsen-Anhalt und Bayern wollen keine Erhöhung der Gebühren und wünschen sich, dass zunächst Reformen greifen. Andere Länder sind für eine Anhebung, auch mit Blick auf die langfristigen Effekte durch Reformen und die Inflation. Aktuell liegt der monatliche Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio bei 18,36 Euro. Zu Beginn des Treffens der Länderchefs sagte Weil mit Blick auf eine Einigung zu den Gebühren: „Wie wir da eine kluge gemeinsame Position finden können, das ist schon eine echte Denksportaufgabe.“
Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Zu dem Zeitpunkt müsste der Rundfunkbeitrag von Haushalten und Firmen gemäß einer Expertenempfehlung von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. Eine Einigung der Länder auf einen Anstieg konkret zum Jahreswechsel gilt als nahezu ausgeschlossen. Finden die Länder keine Einigung, könnte der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Das war bereits 2021 der Fall.
Die geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Medienpolitiker in den Ländern erarbeitet haben, soll Strukturen schaffen, mit denen die Medienhäuser effizienter organisiert und Kosten gespart werden. Geplant sind etwa die Streichung von kleineren TV-Sendern, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte.