Rundfunkbeitrag

GEZ-Gebühren: Jetzt treiben die Sender selber das Geld ein

19.08.2024
Lesedauer: 4 Minuten
Nicht mehr die Kommune, sondern die Abteilung „Beitragsservice“ der Rundfunkanstalten ist jetzt Ansprechpartner in Sachen Rundfunkgebühren. © DPA Images | Nicolas Armer

An Rhein und Ruhr. Die Städte an Rhein und Ruhr sind nicht mehr für den Einzug der Rundfunkgebühren zuständig. Eine erste Bilanz: Was hat das verändert?

Die GEZ-Gebühren sind für manchen ein Reizthema. Diese Rundfunkgebühren werden von jedem Bürger und jeder Bürgerin verlangt und eingetrieben, auch wenn er oder sie nur selten fernsieht oder fast nie Radio hört. Doch: All das zählt nicht.

Daran hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert. Nur: Die Abteilung „Beitragsservice“ der Rundfunkanstalt zieht jetzt selbst die Gebühren ein und nicht mehr die jeweilige Stadt. Das soll die Kommunen vom aufwendigen Eintreiben der Gelder säumiger Zahler entlasten. Denn dem Beitrag zu entkommen, ist genauso wenig vorgesehen, wie ein Widerspruch. Zur Zahlung ist jede und jeder – bis auf wenige Ausnahmen – verpflichtet.

Ein Widerspruch ist nicht vorgesehen

Die Einwohnermeldeämter sind angehalten, alle vier Jahre die Daten der volljährigen Bürger und Bürgerinnen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Verfügung zu stellen. Für einen Abgleich. So ist es im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag vorgesehen. Gesetzlich nicht vorgesehen ist ein Widerspruch gegen die Weitergabe dieser Daten.

Was das für die Städte bedeutet? „Im Umkehrschluss nicht weniger Arbeit für die Stadtkasse, da GEZ-Schuldner in der Regel auch noch offene Verbindlichkeiten bei der Stadt haben“, erläutert Swen Coralic von der Stadt Wesel. Die Zahl der säumigen Zahler könne allerdings nur jeweils pro Jahr mit den „Neuzugängen“ in dem System ermittelt werden. „Ab einschließlich 2020 waren es insgesamt 3700 Fälle, also pro Jahr etwa 1000 Neuzugänge. Wobei festzustellen ist, dass die Zahl seit 2020 leicht abnimmt.“ In diesem Frühjahr seien noch 33 Fälle offen gewesen, da mit den Schuldnern eine Ratenzahlung vereinbart worden sei.

Die Stadt Essen war Pilot-Bezirk

Früher habe das Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg – wie für alle öffentlich-rechtlichen Forderungen – die Vollstreckung für den WDR-Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio übernommen, erklärt die Stadt Duisburg. „Reagierten die Zahlungspflichtigen nicht auf eine Zahlungsaufforderung, wurden durch die Stadtkasse weitergehende Vollstreckungsmöglichkeiten ermittelt und durchgeführt. Zum Beispiel Kontenpfändungen, Lohnpfändungen oder Mobiliarvollstreckungen.“

Diese Tätigkeiten seien ab diesem Jahr entfallen. In den vergangenen Jahren seien jährlich durchschnittlich 10.000 Ersuchen durch den Beitragsservice an die Stadt Duisburg übermittelt worden. „Grundsätzlich wurden Zahlungen aufgrund von durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen von den Drittschuldnern – zum Beispiel Banken oder Arbeitgebern – direkt an den WDR-Beitragsservice geleistet“, erklärt Falko Firlus, Pressesprecher der Stadt.

„Die Stadt Essen gehörte zu den Pilot-Bezirken, so dass hier bereits ab dem 1. Januar 2023 die Vollstreckung für den WDR eingestellt wurde und somit der WDR seit diesem Zeitpunkt selbst die Forderung vollstreckt“, erzählt Jacqueline Riedel, Pressereferentin bei der Stadt Essen. „Vor der Umstellung erreichten die Stadt Essen jährlich rund 9000 bis 10.000 Vollstreckungs-Hilfeersuchen in Sachen Rundfunkgebühren. Die Abführsumme an den Beitragsservice lag dabei zwischen einer und 1,5 Millionen Euro pro Jahr.“

Einen Überblick über die Gesamtlage gibt Calvin Bayer von der WDR-Kommunikation. „Am 31. Dezember 2022 befanden sich in NRW rund 781.000 Beitragskonten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls im Mahnverfahren. Sie wurden also etwa an ihre Zahlung erinnert oder haben einen Beitragsbescheid erhalten. Das entspricht einem Anteil von 7,97 Prozent aller Beteiligtenkonten in NRW“, erklärt er.

Auch Stundung ist möglich

Der WDR betont, dass es sich dabei keineswegs um Personen handelt, die ihrer Beitragspflicht generell nicht nachkommen wollten. „In dieser Zahl sind auch Personen und Unternehmen enthalten, die den Rundfunkbeitrag zwar grundsätzlich zahlen, aber die Zahlung nicht pünktlich zum fälligen Termin entrichtet haben – etwa aus finanziellen Gründen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen“, belehrt Calvin Bayer.

Insgesamt, erklärt der WDR, sei die Zahl der Mahnverfahren und Vollstreckungsersuchen seit Jahren rückläufig. Um Vollstreckungsverfahren zu verhindern, sei es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. „Es ist dabei immer möglich, eine Ratenzahlung oder Stundung des ausstehenden Beitrags mit dem Beitragsservice zu vereinbaren“, ist der Rat des Westdeutschen Rundfunks

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