Reform für Öffentlich-Rechtliche

Das planen die Bundesländer für ARD und ZDF

23.10.2024
Lesedauer: 3 Minuten
Bildquelle: zdf.de

Anfang Oktober haben die Ministerpräsidenten ihre Pläne zu Einsparungen bei ARD und ZDF vorgestellt. Jetzt beraten sie darüber in Leipzig. Was planen die Länderchefs konkret?

Das Programm von ARD und ZDF soll schlanker, sparsamer und trotzdem vielfältiger werden, da sind sich die Ministerpräsidenten der Länder einig. Ab Mittwoch treffen sie sich in Leipzig, um über mögliche Reformen zu entscheiden. Welche Einsparungen sind bei den öffentlich-rechtlichen Sendern geplant? Welche Änderungen könnten kommen?

Worum geht es den Ministerpräsidenten?

Die Öffentlich-Rechtlichen sollen nach dem Willen der Bundesländer effizienter werden – also weniger Geld ausgeben. Damit soll der Rundfunkbeitrag, den jeder Haushalt zahlen muss, stabil gehalten werden.

Um das zu erreichen, sollen Reformen durchgeführt werden, mit denen unter anderem Doppelstrukturen abgebaut und die Zahl der Radio- und TV-Programme reduziert werden.

Welche Kanäle von ARD und ZDF wären betroffen?

Zunächst einmal: An den Hauptsendern ZDF und ARD wird nicht gerüttelt. Wohl aber an den sogenannten Spartensendern. Derzeit gibt es zehn, und die Hälfte von ihnen soll eingestellt oder mit anderen Sendern verschmolzen werden.

Dazu wurden die Sender in drei große Bereiche eingeteilt:

  • Information: Von den vier Kanälen Phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-Info sollen nur noch ein bis zwei übrig bleiben
  • Jüngere: von den Angeboten KIKA, Funk, ZDFneo und One sollen ein bis zwei wegfallen
  • Kultur: 3sat soll mit Arte verschmelzen.

Wie viele Radioprogramme könnten wegfallen?

Im Radiobereich sollen von 69 Programmen derzeit mindestens 16 wegfallen.

Welche Änderungen soll es bei den Online-Angeboten geben?

Für die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen sollen strenge Beschränkungen gelten. Das Verbot der Presseähnlichkeit soll strikter umgesetzt werden.

Konkret heißt das: weniger Text und mehr Video bei den Internetangeboten von ZDF und ARD. Auch Nachrichten und aktuelle Entwicklungen sollen den Reformplänen zufolge erst online veröffentlicht werden dürfen, wenn sie bereits im TV oder Radio gesendet wurden. Also erst, wenn eine Sendung über ein Thema berichtet hat, dürfte online ein Text dazu erscheinen.

Wie viel könnte kurzfristig eingespart werden?

Kurzfristig könne mit den vorgeschlagenen Reformen nicht viel eingespart werden. So steht es in einem Sondergutachten der unabhängigen Kommission KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten).

Der Grund: viele Verträge laufen noch mehrere Jahre, bevor überhaupt etwas geändert werden kann. Und: Die aktuellen Sparanstrengungen der Rundfunkanstalten wurden schon in den jüngsten KEF-Bericht eingerechnet. Mittel- und langfristig aber sieht die Kommission durchaus Sparpotential.

Was sagt das ZDF zu den Reformplänen?

Das ZDF betont, Reformen seien grundsätzlich zu begrüßen, und verweist auf die bereits erfolgten Spar- und Effizienzmaßnahmen. Die geforderte Reduzierung vor allem der jungen Angebote sieht der Sender kritisch:

„Wichtig […] ist jetzt aber, dass wir unseren Auftrag, Bildung, Kultur, Information, aber auch gute Unterhaltung, gerade an ein jüngeres Publikum heranzubringen, dass wir das weiter machen können. Wir brauchen dafür die geeigneten Ausspielwege und die geeigneten Kanäle, um das auch tun zu können.“

Norbert Himmler, ZDF-Intendant

Und was ist mit dem Rundfunkbeitrag?

Auch das soll in Leipzig entschieden werden. Die unabhängige Finanzkommission KEF hatte im Februar empfohlen, den Beitrag zum Januar 2025 anzuheben – um 58 Cent. Einige Ministerpräsidenten allerdings lehnen eine Beitragserhöhung auch in Kombination mit Reformen ab.

Eine Einigung steht also noch aus. Grundsätzlich darf die Politik nur unter besonderen Bedingungen von der Empfehlung der KEF abweichen. Es ist also durchaus denkbar, das ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Christel Haas ist Korrespondentin und Leiterin des ZDF-Studios Rheinland-Pfalz.

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