Prozess gegen Imker

Böhmermann unterliegt abermals im „Honig-Streit“

18.07.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Glänzt durch Abwesenheit: der ZDF-Unterhalter Jan Böhmermann.dpa

An dem Imker Rico Heinzig und dessen gewitzter Werbeaktion beißt sich Jan Böhmermann die Zähne aus. Im Streit um den „Beewashing Honey“ unterlag der ZDF-Unterhalter zum zweiten Mal vor Gericht.

Der ZDF-Unterhalter Jan Böhmermann ist im „Honig-Streit“ ein weiteres Mal unterlegen. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung in einem Eilverfahren des Moderators gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden vom Februar zurück.

Der Imker Rico Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ vorgeführt. Böhmermann kritisierte Firmen, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und dies als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarieren. Das sei „Beewashing“. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt. Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem „Beewashing“-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma My Honey eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Antrag auf einstweiligen Verfügung nach.

„Ereignis der Zeitgeschichte“

Der 4. Zivilsenat des OLG sieht in der Werbeaktion nun ein „Ereignis der Zeitgeschichte“ und attestiert ihr zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden. Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem habe auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet.

Schon in der ersten Instanz hatte das Landgericht Dresden dem Imker in weiten Teilen recht gegeben. Im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. Böhmermann war auch bei der neuerlichen Entscheidung nicht anwesend. Auch sein Anwalt erschien nicht. Heinzig nahm die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang „verbotenen Honig“ wieder im Onlineshop anbieten. „Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil“, sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein. Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte ein Hauptsacheverfahren am Landgericht anstrengen und im weiteren Verlauf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.

Quelle: FAZ.NET/dpa

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