Erst wenn die letzten „Maßnahmenverweigerer“ ihren Arbeitsplatz wieder erhalten haben, erst wenn klar zwischen Schuldigen und Mitläufern getrennt werden kann – erst dann also, wenn echte Gerechtigkeit geschehen ist, kann überhaupt begonnen werden, über Vergebung und Vergessen zu sprechen.
„Let’s declare a pandemic amnesty. We need to forgive one another for what we did and said when we were in the dark about COVID” – so liest man es seit einigen Tagen überall. Und klingt es nicht heimelig und menschenfreundlich, mit genau dem richtigen Anteil christlicher Spurenelemente, um auch die widerspenstigsten „Querdenker“ genau rechtzeitig für die Adventszeit einzufangen? Wer könnte sich einem solchen Appell an allgemein Vergebung entziehen, vor allem, wenn er auch noch so überparteilich formuliert ist? Ich jedenfalls denke überhaupt nicht daran, irgendjemandem so einfach zu „vergeben“. Denn was hier geschieht, ist nichts anderes, als Faktenlage (und Theologie) auf den Kopf zu stellen – und die echte Verantwortung von den politischen und pharmazeutischen Entscheidungsträgern abzuwälzen und einmal mehr auf die Gesamtbevölkerung zu verlagern: divide et impera.
KEINE IMPFPFLICHT MEHR IN DER PFLEGE
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Zunächst die Faktenlage. Der Appell suggeriert eine Parität beider Lager, also der „Maßnahmenbefürworter“ wie der „Maßnahmengegner“ – „also Schwamm drüber.“ Ich jedenfalls kann mich nicht daran erinnern, daß jemals ein Maßnahmenbefürworter aufgrund seiner Haltung in der Covid-Frage seinen Arbeitsplatz verloren hat, seine Profile und Posts in den sozialen Medien zensiert wurden, öffentliche Einrichtungen ihm den Zugang verwehrten, ihm gegen seinen Willen ein medizinischer Eingriff aufgezwungen wurde, ihm mit dem Entzug des Sorgerechts für seine Kinder gedroht wurde oder er in seinem gesamten gesellschaftlichen Umfeld bis heute andauernde Diskriminierungen als „Volksschädling“ erlebte. Und da andererseits der Mythos von der angeblichen „Verantwortung“ der Ungeimpften für die Verbreitung des Virus mittlerweile überaus löchrig geworden ist, scheint mir die Last der Vergebungsnotwendigkeit ziemlich einseitig verteilt zu sein. Und bedenkt man, was in jenen zwei Jahren an absurden Restriktionen, Gängelungen sowie Meinungs- und Freiheitsbeschränkungen geschehen ist, gäbe es in der Tat eine ganze Menge zu „verzeihen“.
Zur Verzeihung gehört aber ein bißchen mehr als ein ziemlich wohlfeiler Aufruf an das Bewußtsein, daß „wir alle Fehler gemacht haben“, und hier kommen wir zum Bereich der Theologie. Denn zumindest in der katholischen Doktrin wird die Vergebung nicht einfach so gewährt, nur weil jemand ein Stück Papier in der Hand schwenkt und „Wir sind ja alle irgendwie Sünder“ murmelt. Vielmehr sind zwei essentielle Voraussetzungen gefordert: Zunächst ehrliche Beichte, dann sinnvolle Buße. Beides sucht man vergebens. Und doch kann ohne eine Aufarbeitung der zahlreichen antidemokratischen und meist wohl auch verfassungsfeindlichen Maßnahmen der Covid-Zeit keine echte „Vergebung“ erfolgen, ebenso wie eine solche logischerweise von einer Wiedergutmachung jener Verbrechen abhängen muß. Erst wenn die letzten politischen (und pharmazeutischen) Verantwortungen lückenlos aufgedeckt wurden, erst wenn die letzten Impfschäden erforscht und angemessen entschädigt wurden, erst wenn die letzten „Maßnahmenverweigerer“ ihren Arbeitsplatz wieder erhalten haben, erst wenn klar zwischen Schuldigen und Mitläufern getrennt werden kann – erst dann also, wenn echte Gerechtigkeit geschehen ist, kann überhaupt begonnen werden, über Vergebung und Vergessen zu sprechen.