Marcel Leubecher

Recht auf Asyl oder Recht auf Einwanderung?

18.02.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Nicht anerkannte Asylbewerber sollen ein temporäres Aufenthaltsrecht erhalten - Quelle: dpa

Abgelehnte Asylbewerber sollen eigentlich in ihre Heimat zurückkehren, notfalls müssen sie abgeschoben werden. Wer trotzdem lange geblieben ist, soll nun ein Aufenthaltsrecht bekommen – auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts. Das ist das völlig falsche Signal.

Mit dem Recht auf Asyl hat es nichts zu tun, wenn die Ampel-Parteien nun ihr im Koalitionsvertrag angekündigtes „Chancen-Aufenthaltsrecht“ für abgelehnte Asylbewerber angehen möchten. Das Recht auf Asyl ist ein hohes Gut: Es soll verhindern, dass Menschen auf der Flucht vor Verfolgung an Grenzen aufgehalten werden oder nach ihrer Einreise in den Verfolgerstaat zurückgeschickt werden.

Bei den Menschen, denen die Ampel-Parteien nun ein Bleiberecht ermöglichen wollen, handelt es sich aber um solche, bei denen das Asylverfahren, die Gerichte und gegebenenfalls die Härtefallkommissionen zum Ergebnis kamen, dass sie weder Asyl noch Flüchtlings-, Subsidiär- oder Abschiebungsschutz brauchen.

Die von der geplanten Ampel-Regelung betroffenen Menschen eint, dass sie seit mehr als fünf Jahren geduldet sind. Das heißt, sie sind seither ausreisepflichtig, der Staat teilte ihnen aber immer wieder mit, dass er ihre Ausreisepflicht mittelfristig nicht durchsetzen kann.

Bekanntlich kann die Bundesrepublik in alle afrikanischen oder asiatischen Staaten nur eine Minderheit der abgelehnten Asylbewerber abschieben.

Die von der Ampel-Regelung betroffenen Zuwanderer kamen weder selbst ihrer Ausreisepflicht nach, noch machten sie von den bereits bestehenden Regelungen Gebrauch, ein Aufenthaltsrecht zu bekommen.

Erster Schritt von Schwarz-Rot

Schon 2015 schuf Schwarz-Rot einen Rechtsanspruch auf Aufenthaltstitel, den Geduldete vier, sechs oder acht Jahre nach Einreise einklagen können – falls ihr „Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert“ ist, heißt es im Gesetz.

Die Ampel will jetzt auch jenen, die seit fünf Jahren geduldet sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht sichern können, ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ für ein Jahr geben, damit sie „in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht, insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis“, erfüllen können.

Es gibt viele Gründe, warum in Dänemark 200 und in Deutschland 13.000 Menschen monatlich einen Asylantrag stellen. Die Ampel schafft einen weiteren.

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