Und wieder grüßt der Lauterbach. Zum dritten Mal steht ein Winter der Freiheitsberaubung vor der Tür. Deutschland bleibt auch in der Corona-Politik der mitleidig belächelte Geisterfahrer Europas. Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegte Entwurf einer abermaligen Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ist ein Dokument der Ignoranz und Bürgerverachtung, eine Kampfansage an Realität und wissenschaftliche Evidenz, an Freiheit, Bürgerrechte und gesunden Menschenverstand.
Die Geringschätzung des Staatsbürgers und seiner verfassungsmäßigen Rechte steckt schon in der infantilen Terminologie. „Winterreifen“ und „Schneeketten“ sind eine kindische Verniedlichung weitreichender Eingriffe in Freiheits- und Persönlichkeitsrechte. Ganz so, als seien die Bürger bloße Vehikel obrigkeitlicher Willkür, denen die Staatsgewalt nach Belieben eine Gesichtsvermummung wie einen Autoreifen überziehen kann.
Perfide: frischer Impfnachweis ersetzt Maske
Und es bleibt ja nicht bei der Neuauflage des so aufwendigen wie fragwürdigen Masken- und Testzwangs. Der Bund schreibt die FFP2-Maskerade für Zug- und Flugreisende, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor, die Länder können sie im ÖPNV, in Innenräumen inklusive Einzelhandel anordnen und werden das fraglos auch tun.
Besonders perfide: In Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen kann sich vom Maskenzwang freikaufen, wer einen „frischen“ Nachweis der Genesung oder Impfung vorlegt. Deren Gültigkeit wird beiläufig auf drei Monate herabgesetzt. Auch Gutgläubige, die sich mit drei Spritzen bereits auf der sicheren Seite wähnten, sind damit ab 1. Oktober per Federstrich wieder „ungeimpft“ und dürfen sich die vierte, fünfte oder gar sechste Injektion abholen. Das „Impfabo“ ist offenkundig die nächste Verschwörungstheorie, die wahr wird.
Für Gastronomie, Kultur und Veranstaltungsbranche ist das ein neuer Nackenschlag, den viele nicht überleben werden. Praktisch umzusetzen ist diese absurde Regelung nämlich nicht. Wirte und Veranstalter könnten ihre Gäste doch je nach Status mit „Aufklebern“ markieren, rät allen Ernstes das vorgeblich von einem „Liberalen“ geführte Bundesjustizministerium. Aber das ist gar nicht nötig, die Maske selbst wird in diesem Szenario schon zum Stigma für „Ungeimpfte“.
Gegen jede wissenschaftliche und praktische Erkenntnis
Gegen jede wissenschaftliche und praktische Erkenntnis stellt die Neuregelung Schüler mit „vulnerablen Personen“ in Pflegeeinrichtungen gleich. Den Schulen droht ebenfalls wieder der Belagerungszustand mit Masken- und
Testregime. Dabei ist gerade diese Bevölkerungsgruppe am wenigsten durch das Virus gefährdet, dessen aktuelle Varianten generell eine geringere Bedrohung mit schweren Krankheitsverläufen darstellen.
Donnernder als FDP-Justizminister Marco Buschmann, der noch im letzten Oktober ein „absolutes Ende aller Maßnahmen“ am 20. März dieses Jahres versprochen hatte, kann man kaum umfallen. Auch von Buschmanns erklärter Absicht, die künftige Corona-Politik an der Evaluierung der bisherigen Maßnahmen durch eine Expertenkommission auszurichten, ist wenig übriggeblieben. Der monomanische und menschenfeindliche Fanatismus des Karl Lauterbach, der wissenschaftliche Erkenntnisse nur dann gelten läßt, wenn sie seine eigenen Vorurteile zu stützen scheinen, hat sich auf breiter Front durchgesetzt. Daß der Gesetzesentwurf die Zuständigkeit für die meisten Zumutungen den Ländern zuweist, ist ärmliche Gesichtswahrungskosmetik für das klägliche Einknicken des FDP-Ministers.
Die Evaluierungskommission hätte sich ihre Arbeit sparen können. Erkenntnisse, die ihrem Corona-Furor zuwiderlaufen, ignorieren die Autoren des Regierungsentwurfs oder verkehren sie mit haltlosen Behauptungen ins Gegenteil: Buschmann erklärt die „Wirksamkeit“ des Maskenzwangs evidenzlos für „unbestritten“, während Lauterbach das Votum der Ständigen Impfkommission wegwischt und penetrant eine Viertimpfungs-Empfehlung auch für Jüngere einfordert. Kassenärzte-Chef Andreas Gassen charakterisiert den Quasi-Impfzwang ohne wissenschaftliche Grundlage bündig als „unärztlich“.
Abermals ist Deutschland auf einem Sonderweg
Im Lauterbachschen Corona-Bunker merkt niemand, daß im übrigen Europa reihum die letzten Maßnahmen fallen, daß Länder ohne strenges Corona-Regime wie Schweden sogar leichter durch die Krise gekommen sind, daß die Maßnahmenverlängerung durch einige Bundesländer im Frühjahr keinen Unterschied gemacht und der Sommer gezeigt hat, wie Infektionswellen auch ohne rigide Einschränkungen vorüberziehen können.
Die Warnungen von Verfassungsrechtlern, die pauschale Masken- und Kontrollpflichten auf spekulativer Grundlage für verfassungswidrig halten, kommen dort ebensowenig an wie der steigende Unmut der Bürger. Maskenpflichten sind eben nicht „harmlos“, sondern massive Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Insbesondere Schüler fünf Tage in der Woche unter die Maske zu zwingen, die ihnen die Mimik raubt, sie am Lernen und an normalem Sozialverhalten hindert, grenzt an Kindesmißhandlung.
Um rationale Argumente oder gar Gesundheitsfragen geht es aber schon lange nicht mehr. Der eine Minister, Buschmann, will Koalitionskrach durch Kompromisse auf Kosten von Bürgerrechten vermeiden, der andere, Lauterbach, klammert sich an sein Aufsteiger-Thema, um nicht wieder in der Versenkung zu verschwinden oder sich um die wahren Ursachen der Überlastung des Gesundheitssystems kümmern zu müssen. Als geübter Pharmalobbyist wirbt er für Impfungen um jeden Preis, um den Schaden für den Steuerzahler durch hemmungslose Impfstoff-Überbestellungen zu vertuschen.
Regierung und Volk haben sich dran gewöhnt
Zu sehr haben sich die Regierenden in Bund und Ländern an die staatliche Übermacht gegenüber dem in Dauerpanik versetzten und bevormundeten Bürger gewöhnt. Zu den „Schneeketten“, die der Gesetzentwurf den Bürgern anlegen möchte, gehört auch die Wiedereinführung von Maskenpflicht und Abstandsgeboten im Freien bei „Außenveranstaltungen“.
Ein simples Mittel, um absehbare Proteste gegen explodierende Energiepreise, Inflation und Verarmung – von Regierungsvertretern vorsorglich als „rechts“ und „Querdenkerei“ einsortiert – schon im Keim ersticken zu können. Es reicht folglich nicht, dem breiten Widerspruch gegen den Gesetzentwurf mit einigen Retuschen zu begegnen. Die ganze Novelle muß fallen, damit der Mißbrauch des Infektionsschutzes für einen unerklärten Ausnahmezustand endet. Es ist die letzte Ausfahrt vor dem permanenten Maßnahmenstaat.
JF 33/22