Wer sich zu umstrittenen Konflikten der Gegenwart äußert, muss künftig mit Freiheitsstrafen rechnen: Die Neufassung der Volksverhetzung in § 130 bedroht die kritische Auseinandersetzung, sagt Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven. Über die politische Wahrheit dürften nicht Amtsgerichte entscheiden.
Lügen ist für sich genommen nicht strafbar. Bislang durfte man falsche Behauptungen über politische Entscheidungen oder historische Ereignisse verbreiten, ohne dass es die Gerichte interessiert hätte. Eine Ausnahme gab es: das Leugnen des Holocausts. Was der Bundestag am vergangenen Donnerstag gegen 23 Uhr (!) ohne jede öffentliche Anhörung (!) , ist deshalb nicht weniger als eine kleine Revolution im Strafrecht. Bestraft wird nach dem neuen Absatz 5 in Paragraf 130 StGB in Zukunft das Leugnen oder gröbliche Verharmlosen eines jeden Völkermordes, Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechens – und erst einmal unabhängig davon, an welchem Ort oder zu welcher Zeit es stattgefunden hat. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.