Was lässt sich kurz-, mittel- und langfristig beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsparen? Ein Sondergutachten der Finanzkommission KEF gibt Antworten auf diese Frage. Die wichtigste Erkenntnis lässt sich allerdings nicht mit einer Zahl zusammenfassen.
Noch läuft die Anhörung zu einem Reformentwurf, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verändern soll – ein stückweit kooperativer, koordinierter und kompakter. Das Ziel der Rundfunkkommission der Bundesländer ist, den Auftrag der Rundfunkanstalten zu bewahren, dabei gleichzeitig aber Strukturen zu vereinfachen. Was angesichts des ungemein komplexen Systems insbesondere bei der ARD nicht einfach ist. Ende Oktober sollen die Ministerpräsidenten den Reformentwurf unterzeichnen.
Gleichzeitig muss aber auch eine Beitragserhöhung genehmigt werden, um 58 Cent auf 18,94 Euro, die zum Jahreswechsel wirksam werden soll. Dass alle 16 Ministerpräsidenten zustimmen bzw. ihre Länderparlamente die Erhöhung abnicken, ist unwahrscheinlich, hatten doch knapp die Hälfte der Länder bereits früh signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht unterstützen. Die Rundfunkkommission hatte darum im vergangenen März die Kommission KEF, die den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten berechnet, um ein Sondergutachten gebeten, das nun vorliegt.
Im Kern geht es um die Frage, welche potenziellen Auswirkungen verschiedene Maßnahmen auf die Höhe des Rundfunkbeitrags hätten. Sprich: Wenn wir X oder Y streichen, was tut das dann mit dem Beitrag? Kurzfristig, so der Kern der Antwort, die von der KEF auf 80 Seiten gegeben wird, sind eigentlich gar keine großen Einsparpotenziale drin. Das meint in etwa die Beitragsperiode bis Ende 2028. Das verwundert nicht, schließen doch große Organisationen für gewöhnlich langfristige Verträge ab.
Mittel- und langfristig, informiert das Papier dann allerdings auch, ließen sich schon größere Summen sparen. Etwa mit der Zusammenlegung und dem Verkauf von Immobilien, der Streichung von Programmen (gerade aktuell ist die Debatte um die Zukunft der Spartensender von ARD und ZDF), der UKW-Verbreitung von Radiosendern und der konsequenten Zusammenlegung von technischer Infrastruktur.
Auch das Deutschlandradio könnte etwa mittel- oder langfristig einen seiner beiden Standorte Köln und Berlin aufgeben. Eine Überführung von Sendern in die Streamingwelt koste dagegen eher mehr Geld. Richtig Geld ließe sich beispielsweise sparen, wenn die Befreiung von Bürgern vom Rundfunkbeitrag nicht durch höhere Beiträge für die Zahler kompensiert werden müsste. Auch die Landesmedienanstalten könnten aus einer anderen Kasse bezahlt werden.
Doch all diese Maßnahmen werden bis zu ihrer Umsetzung noch brauchen, zehn Jahre sind da sicher nicht zu großzügig geschätzt. Unmittelbar wichtig ist dagegen eine andere Stellungnahme aus dem KEF-Sondergutachten. Medienpolitiker wie etwa Oliver Schenk, der ehemalige Staatskanzleichef Sachsens (seit September für die CDU Mitglied des Europaparlaments) hatten angeregt, den Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro zu belassen und den Einnahmeausfall der Anstalten aus Rücklagen zu finanzieren.
Die KEF-Finanzexperten stellen aber eindeutig fest, dass sie die 1,1 Milliarden Euro an Rücklagen bereits bei der Berechnung des erhöhten Beitrags von 18,94 Euro eingerechnet hatten, die Summe also gar nicht zur Verfügung steht. Zitat: „Daraus folgt, dass mithilfe der Sonderrücklage kein verzögertes Inkrafttreten der Beitragserhöhung gerechtfertigt werden kann.“ Weitere zusätzliche Mittel gäbe es mithin nicht.
Was das heißt? Wenn mehrere Bundesländer nicht ihre Zustimmung zur Beitragserhöhung geben und der Beitrag entsprechend nicht steigt, werden die Rundfunkanstalten mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut über eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gehen, um ihren Anspruch auf eine Beitragserhöhung durchzusetzen. Das Sondergutachten der KEF stellt zwar deutliche Sparpotenziale in Aussicht, doch bis diese umgesetzt werden können, sind weitere Konflikte sehr sicher. Um das vorherzusagen, braucht es noch nicht einmal ein Gutachten.