Schlamperei oder Absicht?
Der Hessische Landsportbund (LSB) und das hessische Ministerium für Entbürokratisierung gehen derzeit gegen die mächtige GEZ vor, weil sie in ihrem neuen Schreiben des Beitragsservices verschweigt, dass gemeinnützige Vereine mit Ehrenamtlern von der GEZ-Gebühr befreit sind. Allein in Hessen sind fast 40 000 Vereine betroffen, bundesweit könnten es mehr als 600 000 sein.
Seit Monaten schreibt die GEZ Vereine an, deren Adressen sie von einem Adresshändler haben. Beim LSB, der in Hessen 7400 Sportvereine vertritt, häufen sich die verzweifelten Anfragen von Mitgliedervereinen. Sie dachten, sie wären anmeldefrei und bekamen besagtes Schreiben der Gebühren-Eintreiber.
Es ist zu befürchten, dass viele Vereine aus Angst vor der GEZ zahlen – 6,12 Euro pro Verein pro Monat. Wie viele trotz Rundfunkgebührenbefreiung bezahlt haben, ist nicht ermittelbar.
Andreas Klages (55), Geschäftsführer des Landessportbunds: „Die Möglichkeit, sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Anmeldepflicht und damit vom Rundfunkbeitrag befreien lassen zu können, wird weder in dem Schreiben noch in dem beigefügten Informationsblatt erwähnt.“ Dabei steht im Rundfunkstaatsvertrag, dass gemeinnützige Vereine mit Ehrenamtlern oder Ein-Euro-Jobbern gar nichts bezahlen müssen – und sogar als anmeldefrei gelten.
Die GEZ redet sich heraus, dass sie die Daten von anmeldefreien Vereinen nach maximal 13 Monaten löscht. Dann kommen die Nicht-Angemeldeten wieder ins Visier der Gebühren-Eintreiber.
Hessen-Minister Manfred Pentz (44) zu BILD: „Wer sich engagiert und etwas Gutes für die Gesellschaft macht, der soll vom Staat unterstützt und nicht in die Irre geführt werden. Da sollen gemeinnützige Vereine zu Zahlungen verleitet werden, die sie gar nicht leisten müssten.“
LSB-Chef Klages: „Viele unserer Mitgliedsvereine verfügen über eine nicht anmeldepflichtige Betriebsstätte wie Geschäftsstelle, Vereinsheim, weil ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigt sind.“
Dem vom Verein auszufüllenden GEZ-Antwortbogen für eine Nichtanmeldung stehen lediglich diese Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
- Die Einrichtung existiert nicht (mehr).
- Es sind bereits alle Betriebsstätten sowie alle beitragspflichtigen Gästezimmer und Kfz angemeldet.
Klages: „Ein Verein, bei dem ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter und/oder Ein-Euro-Jobber beschäftigt sind, hat keine Möglichkeit in dem Antwortbogen die zutreffende Auskunft mit der Folge der Beitragsfreiheit zu erteilen (…). Demzufolge müsste es eine dritte Auswahlmöglichkeit geben, mit der der Verein mitteilen kann, dass er zwar eine Betriebsstätte hat, diese jedoch nicht anmeldepflichtig ist und er daher keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss.“
Hessen-Minister Pentz: „Die GEZ handelt im staatlichen Auftrag und deshalb ist von ihr auch ein Höchstmaß an Transparenz und Seriosität zu erwarten. Wenn man gezielt gemeinnützige Vereine anschreibt und die entscheidende Information zur möglichen Beitragsfreiheit weglässt, dann erfüllt es diesen Maßstab nicht mehr. Diese Praxis wird in Hessen deshalb zeitnah abgestellt.“
Auf BILD-Anfrage bestätigt die GEZ den Fall. Und schreibt: „Die Klärungsschreiben, der Antwortbogen und das Informationsblatt für Einrichtungen des Gemeinwohls werden im Laufe des kommenden Monats angepasst.“
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