Das von Julian Reichelt geleitete Nachrichtenportal „Nius“ hatte zuletzt vor Gericht gegen das Bundesentwicklungsministerium und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewonnen. Jetzt wurde bekannt, dass Ferda Ataman persönlich an zwei Abmahnungen beteiligt war.
Aus gerichtlichen Unterlagen, die WELT vorliegen, geht hervor, dass die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, persönlich den Auftrag für zwei Abmahnungen gegen das Nachrichtenportal „Nius“ erteilt hat. Darin hatte Ataman das Portal aufgefordert, Aussagen in einer Artikelüberschrift und einem Kommentar zu unterlassen.
Im neunseitigen Schreiben einer von der Bundesrepublik Deutschland beauftragten Anwaltskanzlei an das Verwaltungsgericht Berlin heißt es: „Überobligatorisch teilen wir hiermit dennoch mit, dass Frau Ataman selbstverständlich den Auftrag zu den beiden Abmahnungen erteilt hat.“ Dies ergebe sich bereits aus früheren Abmahnungen, die im Namen der „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“ ausgesprochen worden seien.
Joachim Steinhöfel, der die Muttergesellschaft des vom ehemaligen „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt geleiteten Portals „Nius“ vertritt, hatte nach eigenen Angaben beantragt, Auskunft über die Anzahl von Abmahnungen zu erlangen, die die Bundesrepublik Deutschland seit Amtsantritt der Ampel-Regierung an Journalisten verschickt hatte.
„Alle Ministerien haben darauf geantwortet, nur die von Ferda Ataman geleitete Antidiskriminierungsstelle nicht“, sagt der Rechtsanwalt zu WELT. Steinhöfel habe im Namen seiner Partei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um die Informationen zu erlangen. „Wir sind überzeugt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf die Herausgabe dieser Informationen besteht.“
Steinhöfel weiter: „Wir haben Kenntnis erlangt, dass von offizieller Stelle nur zwei gerichtliche Verfahren gegen Journalisten eingeleitet wurden. Beide gegen meinen Mandanten. Eines davon aus dem Hause von Frau Ataman. Jetzt steht fest, dass sie persönlich das Vorgehen angeordnet hat.“
Beide Verfahren hatten deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Zuletzt hatte „Nius“ mit einer zugespitzten Überschrift über eine Transperson berichtet, die Mitglied in einem Fitnessstudio für Frauen werden wollte und abgelehnt wurde. Die Antidiskriminierungsstelle hatte daraufhin ein Verfahren angestrengt, um Aussagen des von Reichelt geleiteten Mediums untersagen zu lassen. Dies wurde im Juli vom Berliner Land- und Kammergericht zurückgewiesen.
Erst im April hatte sich Reichelt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchgesetzt, nachdem das Kammergericht Berlin per einstweiliger Verfügung kritische Äußerungen über Entwicklungshilfe-Zahlungen der Bundesregierung an die Taliban untersagt hatte.