Der AfD-Bundesvorstand Stephan Brandner muss ein hohes Ordnungsgeld zahlen, weil er wiederholt die „Spiegel“-Journalistin Ann-Katrin Müller beleidigt hat.
Müller zufolge hatte ein Gericht Brandner schon zu einer Strafzahlung von 20.000 Euro verurteilt und ihm verboten, die Journalisten weiterhin als „Faschistin“ zu bezeichnen.
Brandner postete die Beleidigung trotz Verbot
Doch zur Europawahl postete er die Beleidigung ein weiteres Mal auf dem Kurznachrichtendienst X. Das Landgericht Berlin befand, Brandner habe die Beleidigung trotz des Verbotes „zumindest fahrlässig“ wiederholt und verurteilte den AfD-Politiker zu weiteren 30.000 Euro Ordnungsgeld. Auch die Verfahrenskosten muss Brandner wohl zahlen. „Also 50.000 Euro, das ist eine Rekordsumme, sagen meine Anwälte“, freut sich Müller auf X über den Sieg vor Gericht.
Der AfD-Bundesvorstand Brandner habe zwischenzeitlich seinen X-Account deaktiviert, schreibt die Spiegel-Journalistin weiter.
Es ist nicht der erste Skandal für den AfD-Politiker: Er nannte das Bundesverdienstkreuz für den Panik-Rocker Udo Lindenberg einen „Judaslohn“. Er klagte (und verlor) gegen einen Jugendrichter und Politiker, weil der ihn den „niveaulosesten Hetzer der AfD von nationalem Rang“ nannte. Und Brandner bekam eine Strafanzeige von der Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas, nachdem er sie „bemerkenswert dumm“ genannt hatte.