Verstoß gegen EU-Recht

EU-Kommission verklagt Ungarn vor dem EuGH

25.07.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Viktor Orbán Ende vergangenen Jahres in Brüsseldpa

Das Recht auf einen Anwalt gehört in der EU zu den Grundrechten von Verdächtigen und beschuldigten Personen. Ungarn aber hat dazu offensichtlich eine eigene Sicht – zumindest bei Details.

Die EU-Kommission verklagt Ungarn abermals vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Grund ist diesmal die aus Sicht der Behörde unzureichende Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Rechten von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in einem Strafverfahren und Verfahren zur Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls. Konkret geht es unter anderem darum, dass ungarische Bestimmungen zu möglichen Abweichungen vom Recht auf Zugang zu Rechtsbeistand gegen EU-Recht verstoßen könnten.

Von der EU-Kommission heißt es zu dem Verfahren: „Die EU setzt sich dafür ein, dass die Grundrechte von Verdächtigen und beschuldigten Personen gewahrt werden.“ Auch für die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen eines Mitgliedstaats durch die anderen EU-Länder brauche es gemeinsame Mindestanforderungen.

Sollte das Verfahren vor dem EuGH mit einem Urteil im Sinn der EU-Kommission enden, müsste die Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán die derzeitigen Regeln anpassen. Tut sie das nicht, könnte für jeden Tag der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld verhängt werden.

Ungarn gehört zu den Staaten, die sich regelmäßig wegen Verstößen gegen EU-Recht vor dem EuGH verantworten müssen. Jüngst wurde das Land etwa im Juni verurteilt, weil es Flüchtlingen keinen ausreichenden Zugang zu Asylverfahren gewährleistet. Es muss nun 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen.

Quelle: dpa

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