Beim WDR steht eine Intendantenwahl an. Amtsinhaber Tom Buhrow gibt dem Rundfunkrat noch eine Aufgabe mit auf den Weg: Setzen die Länder die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht schnell um, soll die ARD nach Karlsruhe gehen.
Bis zum 16. Mai können sich Interessenten beim Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks noch um die Nachfolge des Intendanten Tom Buhrow bewerben. Gesucht wird zum 1. Januar 2025, wie es in der auch im F.A.Z.-Jobportal zu findenden Stellenanzeige heißt, eine „integre Persönlichkeit, die den WDR im Rahmen des WDR-Gesetzes leitet, nach innen und nach außen engagiert vertritt, im vertrauensvollen Zusammenwirken mit den Aufsichtsgremien den öffentlich-rechtlichen Auftrag umsetzt und sich dabei den Herausforderungen des digitalen Wandels und der aktuellen Reformbestrebungen mit eigenen Ideen stellt“.
Wer könnte das sein? Wer steht dem Rundfunkrat am 27. Juni zur Wahl? Erste Namen machen die Runde, auch der eines überraschenden Kandidaten von außen, dessen Tatkraft der WDR sehr gut gebrauchen könnte. Doch wäre es eine Überraschung, die wir dem Rundfunkrat nicht zutrauen, sollte es nicht auf eine oder einen aus dem internen Triumvirat hinauslaufen.
Die Verwaltungsdirektorin Katrin Vernau hat als Interimsintendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg bewiesen, dass sie einen öffentlich-rechtlichen Sender (aus der Krise) führen kann. Die Leiterin des ARD-Hauptstadtstudios Tina Hassel, die bald das Büro in Brüssel übernimmt, blickt auf eine beeindruckende journalistische Karriere. Dass sie bei der ZDF-Intendantenwahl im Juli 2021 gegen Norbert Himmler den Kürzeren zog, hat ihr nicht geschadet. Und was sie am Programmdirektor Jörg Schönenborn haben, dem Mann der Zahlen bei Wahlen, wissen die Rundfunkräte des WDR sowieso.
Dem Amtsinhaber indes geben sie noch eine Aufgabe mit auf den Weg: Auf der jüngsten Sitzung des Gremiums wurde eine Resolution verabschiedet, die fordert, dass die ARD, also auch Tom Buhrow, sollten sich die Bundesländer nicht schnell bequemen, die von der Gebührenkommission KEF vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags umzusetzen, vors Bundesverfassungsgericht geht. Der Rundfunkrat, heißt es da, „nimmt zur Kenntnis, dass bislang keine Schritte seitens der Länder erfolgt sind, um die KEF-Empfehlung staatsvertraglich umzusetzen. Er verweist auf die Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und erwartet von den ARD-Verantwortlichen, bei Untätigkeit der Länder die legitimen Ansprüche gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg geltend zu machen.“
Auf Buhrow kommt in der ARD also ein letzter großer Akt zu. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger könnte die Ernte einfahren. Das in Aussicht stehende Gehalt ist ansprechend.
Quelle: F.A.Z.Artikelrechte erwerben