Der oberste Verfassungsschützer Thomas Haldenwang bekräftigt in einem FAZ-Artikel seine Ansicht, dass sich seine Behörde auch um Meinungsäußerungen kümmern müsse, die nicht strafbar sind. Das ist zutiefst beunruhigend – und verfassungswidrig.
Thomas Haldenwang ist nicht nur der Chef eines Geheimdienstes. Er entwickelt sich – anders als seine Vorgänger – immer mehr zum politischen Akteur. Immer öfter schaltet er sich in politische Debatten ein. Am Ostermontag hat er sich in einem Gastbeitrag dezidiert zu den Grenzen der Meinungsfreiheit geäußert. Wie er das mit dem beamtenrechtlichen Mäßigungsgebot und seiner Neutralitätspflicht vereinbaren kann, bleibt sein Geheimnis. Seine Äußerungen sind inhaltlich nicht selten inakzeptabel, und sie verraten ein gefährliches Verfassungsverständnis.
Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, schreibt Haldenwang am Ostermontag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Auch wenn er die Aussage als vorsichtiger Jurist und Spitzenbeamter etwas einschränkt, ist das eine verfassungsrechtliche Provokation. Denn natürlich ist die Meinungsfreiheit ein Freibrief, wenn auch mit – sehr weit gezogenen – Grenzen.