RKI-Protokolle entlarven Söder:

„keine fachliche Grundlage“ für Bayerns FFP2-Maskenpflicht

30.03.2024
Lesedauer: 3 Minuten
Markus Söder (CSU) mit einer FFP2-Maske. War die in Bayern angeordnete FFP2-Maskenpflicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen gedeckt? © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael/RKI-Protokoll (Montage)

Im Januar 2021 verhängt Bayern eine FFP2-Maskenpflicht. Zur gleichen Zeit stellt das Robert Koch-Institut fest, es gebe keine Evidenz dafür. Einblick in die Corona-Protokolle des RKI.

Die Corona-Protokolle des Robert Koch-Instituts beschäftigen sich auch mit der Maskenpflicht. Die Experten des RKI sprechen sich grundsätzlich für das Masketragen aus, sehen die teureren FFP2-Masken aber lange als nicht erforderlich an. Politisch scheint das ignoriert worden zu sein, etwa von Markus Söder.

Corona-Protokolle des RKI: „keine Evidenz für FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes“

Mehrmals hält das RKI in den Dokumenten fest, dass FFP2-Masken nicht der Stein der Weisheit seien. Vom RKI heißt es am 29. Juli 2020: „Die Anwendung von FFP Masken in der allgemeinen Bevölkerung wird dagegen nicht empfohlen.“ Als die Fallzahlen im Herbst steigen, heißt es am 30. Oktober 2020: „Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ Die Öffentlichkeit erfuhr hiervon allerdings nichts.

2022 sollte bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt werden – mit Verweis auf neue Corona-Varianten und eine aktualisierte Studienlage. Teils galt die FFP2-Maskenpflicht auch schon lange davor, etwa in Bayern. War das von wissenschaftlichen Erkenntnissen gedeckt?

RKI beschäftigt sich mit Bayern-Regeln: „keine fachliche Grundlage“

Im Januar 2021 preschten die ersten Bundesländer vor. Markus Söder empfahl Mitte Januar als einer der ersten Politiker die FFP2-Maske in ÖPNV und Einzelhandel, die das bayerische Kabinett am 12. Januar mit Inkrafttreten zum 18. Januar beschloss. Wissenschaftlich gedeckt scheint diese Entscheidung nicht gewesen zu sein.

Am 15. Januar 2021 ging es beim RKI auch um eine „Überprüfung Maskenempfehlung“ und explizit um Bayern. Die Studienlage habe sich nicht geändert: „Internationale Empfehlungen sehen das Tragen von FFP2 in der Allgemeinbevölkerung nicht vor bzw. sprechen sich explizit dagegen aus.“ Die FFP2-Maske sollte medizinischem Personal vorbehalten sein. „Keine explizite Empfehlung/Verbot für das Tragen in anderen Bevölkerungsgruppen.“

Drei Tage später ging das RKI sogar noch weiter und schreibt: „keine fachliche Grundlage zur Empfehlung FFP2-Maske für die Bevölkerung vorhanden.“ Daher müsse man in den hausinternen FAQs eine „Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen.“

Bayerische Staatsregierung verteidigt FFP2-Maskenpflicht

Warum aber berücksichtigte Bayern die Einschätzungen des RKI offenbar nicht und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage erfolgte die FFP2-Maskenpflicht im Freistaat? Die Staatsregierung schreibt auf Anfrage, es sei „klar, dass FFP2-Masken eine bessere Schutzwirkung haben als ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS, OP-Maske).“

So habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte „seinerzeit dargelegt, dass medizinische Gesichtsmasken für den Fremdschutz konzipiert sind“, so ein Sprecher. „Nach BfArM-Angaben seien FFP2-Masken auch für den Eigenschutz ausgelegt und schützen dabei auch vor Aerosolen.

Vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sei zudem bestätigt worden, dass die FFP2-Maskenpflicht verhältnismäßig war. In dem entsprechenden Beschluss vom 10. August 2021 heißt es unter anderem, dass die Filterfunktion von FFP2-Masken höher sei als die von chirurgischen Masken oder von Community-Masken. „Deshalb sei es nicht ersichtlich, dass dasselbe Schutzniveau mit milderen Mitteln erreicht werden könnte.“

„Der Schutz der Menschen war stets Maßstab und Ziel des Handelns der Bayerischen Staatsregierung“, heißt es weiter. Man stand während der Pandemie nach eigenen Angaben im ständigen Kontakt mit Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen. Manche dieser Experten kamen aber wohl zu anderen Ansichten als der Freistaat selbst. Konkret: das Robert Koch-Institut in seinen Protokollen vor und während der Einführung der FFP2-Maskenpflicht in Bayern.

Wie das RKI die Maskenfrage im Laufe der Pandemie intern bewertet, ist unklar. Die vom Magazin Multipolar nach einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichten Corona-Protokolle enden Ende April 2021. Wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Gründonnerstag bekannt gab, sollen die Dokumente zeitnah „weitgehend entschwärzt“ vorgelegt werden(as)(as)

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

3 × 4 =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien