Von Oliver Maksan

Der deutsche Verfassungsschutz passt nicht zu einer liberalen Demokratie – höchste Zeit, ihn abzuschaffen

13.03.2024
Lesedauer: 7 Minuten

Deutschland begreift seinen Inlandgeheimdienst als demokratisches Frühwarnsystem, das weit vor jeder Straftat anschlägt. Damit geht die Bundesrepublik einen autoritären Sonderweg. Sie sollte ihn schleunigst beenden, will sie die Demokratie nicht weiter schwächen.

Extremisten haben die Bundesrepublik Deutschland immer wieder herausgefordert und sie beispielsweise in den siebziger Jahren bis ins Mark erschüttert. Existenziell bedroht war der deutsche Staat nach dem Krieg von innen freilich nie, linksextreme RAF hin, rechtsextremer NSU her. Zu keinem Zeitpunkt waren die zugrunde liegenden Geisteshaltungen in der Bevölkerung zudem auch nur ansatzweise mehrheitsfähig. Das ist heute nicht anders. Deutschland ist eine zwar zunehmend nervöse, aber doch gefestigte Demokratie.

Dennoch traut der deutsche Staat seinen Bürgern nicht über den Weg und sieht sich ständig bedroht. Dieser aus dem Versagen der Weimarer Republik abgeleitete permanente Ausnahmezustand aus Prinzip wurde vom Bundesverfassungsgericht «wehrhafte Demokratie» genannt. Je nach gefühlter Bedrohungslage produziert er illiberale Exzesse. Wie derzeit.

In immer engerer Taktung präsentiert die deutsche Regierung Massnahmen, die dem Schutz des Staates und der Demokratie dienen sollen, beide tatsächlich aber beschädigen. Für besondere Empörung sorgte kürzlich zu Recht, dass die Familienministerin Lisa Paus gegen Meinungsäusserungen im Netz auch dann vorgehen will, wenn diese unter der Grenze der Strafbarkeit liegen. «Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattfor­men gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt», so die Grüne.

Das Grundgesetz ist keine klassisch liberale Verfassung

Die Innenministerin Nancy Faeser stiess ins selbe Horn und stellte ein gegen Rechtsextremisten gerichtetes Massnahmenbündel vor. «Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen», erklärte die Sozialdemokratin. Ganz abgesehen davon, dass es sich bei «Verhöhnung» um einen schwammigen Begriff handelt: Auch hier geht es laut Thomas Haldenwang, dem Chef des Bundesverfassungsschutzes, um «staatswohlgefährdendes Verhalten» unterhalb der Grenze zur Strafbarkeit.

Haldenwang weiss, wovon er spricht. Der deutsche Verfassungsschutz in Bund und Ländern handelt schliesslich genau nach diesem Prinzip. «Der Staat behält sich vor, nicht erst dann zu reagieren, wenn Extremisten konkret gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, sondern bereits im Vorfeld der eigentlichen Strafbarkeit», so brachte es Haldenwangs Behörde 2020 auf den Punkt.

Vor diesem Hintergrund erscheint das Handeln von Paus, Faeser und Co. nicht erratisch, sondern konsequent. Von «Staatsverfolgung ohne Straftat und auf mehr oder weniger begründeten Verdacht hin» spricht in seinem jetzt erschienenen Buch «Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?» der Publizist und ehemalige SPD-Politiker Mathias Brodkorb und macht so den Unterschied zwischen Verfassungsstaat und Verfassungsschutzstaat deutlich.

Die Planung und Durchführung von politisch motivierten Straftaten verfolgen natürlich auch andere Länder. Aber kein liberaler Rechtsstaat geht den deutschen Sonderweg des präventiven Staatsschutzes. Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass das Grundgesetz eben keine klassisch liberale Verfassung sei wie beispielsweise die amerikanische oder die französische. Geist und Buchstabe des Grundgesetzes folgten nicht der Logik, dass alles erlaubt sei, was nicht verboten ist.

Der deutsche Inlandgeheimdienst wird von daher ganz im Sinne des Grundgesetzes auch und gerade dann aktiv, wenn Personen oder Gruppen gegen keinen einzigen Paragrafen des Strafgesetzbuches verstossen haben. Es reicht, wenn aufgrund ihrer Einstellungen Grund zur Annahme besteht, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ganz oder teilweise beseitigen wollen.

Dabei geht der Inlandgeheimdienst in mehreren Schritten vor. Sie reichen vom blossen Prüf- über den Verdachts- bis hin zum Beobachtungsfall als höchster Stufe. Die nachrichtendienstliche Beobachtung einer «gesichert extremistischen Bestrebung» durch den Verfassungsschutz berührt naturgemäss zahlreiche als Abwehrrechte gegen den Staat konzipierte Grundrechte. Die Unschuldsvermutung kommt, anders als im Strafrecht, nicht zum Tragen.

Aber schon einen Schritt vor der Beobachtung, beim blossen Verdachtsfall, drohen den Betroffenen schwere soziale Sanktionen, da der Verfassungsschutz diese Einstufung veröffentlichen darf. Die daraus folgende gesellschaftliche Stigmatisierung ist also staatlich gewollt und nicht einfach ein Kollateralschaden. Man kann das als Anhänger des demokratischen Verfassungsstaates auch dann für gefährlich halten, wenn man keinerlei Sympathien für rechten, linken oder islamistischen Extremismus hegt.

Lange kam Kritik am Verfassungsschutz von links

Zwar kann gegen die verschiedenen Einstufungen geklagt werden. Doch dauert es, wie derzeit der Fall der AfD zeigt, oft Jahre und setzt erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen voraus – über die der Staat stets, der Kläger in vielen Fällen aber nicht verfügt.

Kritik am Verfassungsschutz kam in Deutschland lange vor allem von links. Noch 2012 forderte die Bundestagsfraktion der Grünen die Abschaffung der Behörde in ihrer bestehenden Form. Da war gerade bekanntgeworden, wie sehr der Dienst mit Blick auf den rechtsextrem motivierten Terror des NSU versagt hatte. Neonazis zogen mordend durchs Land – und der Verfassungsschutz, das selbsterklärte Frühwarnsystem der Republik, wollte davon trotz Informanten im Umfeld der Terrorgruppe nichts mitbekommen haben. Jahrelang beobachtete der Inlandgeheimdienst zudem den heutigen linken Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow – zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht 2013 feststellte.

Heute kommt die Kritik vor allem von rechts. So sieht sich die AfD im politischen Wettbewerb vom Verfassungsschutz benachteiligt. An den Haaren herbeigezogen ist das nicht. Es sei nicht Aufgabe nur seiner Behörde, die Umfragewerte der Rechtsaussenpartei zu senken, liess der Verfassungsschutzchef Haldenwang im Sommer 2023 schliesslich wissen.

Dass der Verfassungsschutz vom Beobachter zum politischen Akteur wird, ist nicht neu. Im Hintergrundgespräch erinnern sich einst führende CSU-Politiker auch Jahre später feixend daran, wie sie die ihnen gefährlichen Republikaner in den frühen neunziger Jahren auch mithilfe des Verfassungsschutzes politisch unschädlich machten.

Das System lässt sich nicht reformieren

Nun könnte man einwenden, dass all dies beklagenswerte Auswüchse seien, aber eben nur Auswüchse, die sich korrigieren liessen. Der unter Haldenwang unübersehbaren Tendenz, politischen Erwartungen zu entsprechen, könne man etwa durch eine veränderte Berufungspraxis des Behördenleiters begegnen.

Derzeit ist der Amtschef ein sogenannter politischer Beamter, der vom vorgesetzten Innenminister berufen wird, aber auch jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann, willfahrt er dessen Wünschen nicht. Um diese Abhängigkeit zu verringern, ist deshalb schon vorgeschlagen worden, den Verfassungsschutzchef vom Parlament wählen und danach unabhängig agieren zu lassen. In anderen hohen Staatsämtern funktioniert das auch, etwa beim Datenschutzbeauftragten oder beim Präsidenten des Bundesrechnungshofes.

Der mögliche Nachteil: Die Behörde könnte ein noch stärkeres Eigenleben entwickeln. Schon jetzt kann das nach Proporz besetzte Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages die Dienste kaum effektiv kontrollieren. Entfiele die Fachaufsicht durch das vorgesetzte Ministerium, wäre noch mehr Wildwuchs denkbar. Und dass unter Haldenwang 2021 ein verfassungsschutzrelevantes Gummiphänomen wie die «Delegitimierung des Staates» eingeführt wurde, wäre dadurch nicht verhindert worden. Seither können sich besonders renitente Kritiker staatlichen Handelns etwa während der Corona-Pandemie verdächtig machen.

Der Fehler liegt also nicht im Detail, sondern im System des Verfassungsschutzes an sich. Dieses hat sich nicht nur zu oft als ineffizient und missbrauchsanfällig erwiesen. Es ist vor allem, wenn auch in bester Absicht, prinzipiell illiberal und setzt den Staat fortwährend autoritären Versuchungen aus.

Die eigentlichen Verfassungsschützer versagen

Es wäre für die deutsche Demokratie deshalb besser, sie reihte ihr Tun ein in die Praxis aller anderen liberalen Rechtsstaaten und würde den Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form abschaffen. Dessen analytische Kompetenzen könnten problemlos den Staatsschutzabteilungen der Polizei zugeordnet werden, die schon jetzt politisch motivierte Straftaten bekämpfen. Was bliebe, wäre ein entschlackter Inlandgeheimdienst, der sich um klassische Kernaufgaben wie Spionage- und Sabotageabwehr kümmert.

Politische Frühwarnungen hingegen wären dann gar keine staatliche Aufgabe mehr, sondern würden dort stattfinden, wo sie hingehören: in die Gesellschaft. Diese hat sich aber daran gewöhnt, die Auseinandersetzung mit problematischen Strömungen an die Behörden zu delegieren.

Selbst Journalisten sehen sich als verlängerten Arm des Staates und fordern, unbesehen dessen Wertungen zu übernehmen. So rief der Deutsche Journalisten-Verband kürzlich dazu auf, die Warnhinweise des Verfassungsschutzes denen auf Zigarettenschachteln gleich zu verbreiten.

Vor allem machen es sich die etablierten Parteien zu leicht, wenn sie etwa mit Blick auf die AfD oder früher die Linkspartei reflexartig nach dem Verfassungsschutz rufen. Sie nähren damit den lange von links, heute vor allem von rechts erhobenen Vorwurf, es gehe ihnen nicht um den Schutz der Verfassung, sondern der eigenen Pfründe. Gerade so aber geht das Vertrauen in die Demokratie, die man zu beschützen vorgibt, verloren.

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