Die im Januar vom Landgericht Krems zugebilligten Hafterleichterungen für Josef Fritzl wird vorläufig ausgesetzt. Das entschied das Oberlandesgericht in Wien. Der 88-Jährige, der seine Tochter tausendfach vergewaltigte, muss sich bis zur endgültigen Entscheidung bis Ende April gedulden.
Ein österreichisches Gericht hat die Verlegung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilten Josef Fritzl vom Maßregelvollzug in ein Gefängnis vorläufig gestoppt. Das Oberlandesgericht Wien erklärte am Montag, es sei zum Schluss gekommen, „dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“.
Das vorgelegte psychiatrische Gutachten müsse ergänzt werden, teilte der Sprecher des Landgerichts Krems, Ferdinand Schuster, mit. Es gehe konkret um weitere Untersuchungen, die genauer Auskunft über die künftige Gefährlichkeit des heute 88-Jährigen geben sollten. Das vorliegende Gutachten hatte eine solche Gefährlichkeit verneint. Über die nun aufgehobene Verlegung Fritzls solle nun Ende April erneut entschieden werden, erklärte seine Anwältin Astrid Wagner. Unter anderem soll Fritzl demnach weiteren medizinischen Untersuchungen unterzogen werden.
Das Wiener Oberlandesgericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts in Krems aus dem Januar auf, dass Fritzl zwar hinter Gitter bleiben müsse, aber unter Auflagen in den weniger strengen Regelvollzug wechseln dürfe. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht in Krems müsse weitere Beweise vorlegen, hieß es vom Oberlandesgericht.
Der gelernte Elektrotechniker hatte 1984 in der österreichischen Kleinstadt Amstetten seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb kurz nach der Geburt. Drei der überlebenden Kinder wurden von Fritzl und seiner Frau in ihrem Haus aufgezogen. Die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben, ohne je das Tageslicht zu sehen. Fritzl wurde daraufhin „Monster von Amstetten“ genannt.
Erst die Einlieferung der schwer erkrankten ältesten Tochter im April 2008 brachte die Tat ans Licht. Fritzl, der in der Haft seinen Nachnamen ändern ließ, wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande – er wurde in allen Punkten schuldig gesprochen. Er wurde in einer Justizvollzugsanstalt in Krems untergebracht, die „für geistig abnorme Rechtsbrecher“ vorgesehen ist.
AFP/dpa/jr