Wissenschaftliches Gutachten

„Demokratiefördergesetz“ der Ampel-Regierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze

03.03.2024
Lesedauer: 3 Minuten
Bildquelle: apollo-news-net

Das umstrittene „Demokratiefördergesetz“ ist nicht nur politisch ein Angriff auf die freie Gesellschaft: Auch juristisch dürfte es gegen die Verfassung verstoßen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes beim Deutschen Bundestag.

Das hochumstrittene „Demokratiefördergesetz“ der Ampel-Regierung dürfte rechts- und verfassungswidrig sein. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. In diesem Gutachten, das von FDP-Politiker Wolfgang Kubicki in Auftrag gegeben wurde, bescheinigen die Bundestags-Experten dem Vorhaben von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eine klare Kompetenzüberschreitung. In dem Sachstandsbericht, über den die Welt berichtet, wird insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage gestellt.

Die Aufgabe, die sich die Bundesregierung mit dem Gesetz selbst erteilt, steht ihr demnach gar nicht zu. Eigentlich liege diese Kompetenz bei den Ländern. Dies schließt der wissenschaftliche Dienst aus einer Auswertung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes. „Die vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig postulierten Kriterien für eine Kompetenz kraft Natur der Sache dürften vorliegend daher nicht gegeben sein“, heißt es im Gutachten. Aus der Begründung der Bundesregierung zum Demokratiefördergesetz ergebe sich jedenfalls nicht, „aus welchen Gründen koordinierte Maßnahmen der Länder nicht möglich sein sollten“.

Auch die anderen Ampel-Argumente zerreißt der Wissenschaftliche Dienst in der Luft. Die Regierung beruft sich für bestimmte Regelungen ihres Gesetzes auf die ungeschriebene Zuständigkeit „kraft Natur der Sache im Bereich der Staatsleitung“. Die „Kompetenz kraft Natur der Sache“ ist ein Rechtsbegriff, der allerdings nur bei Sachgebieten Anwendung findet, die logisch ausschließlich durch den Bund und bundeseinheitlich erfolgen können. Dass es sich um natürliche Bundesaufgaben handelt, muss aus dem Wesen der verfassungsmäßigen Ordnung des Bundes herzuleiten sein.

Ampel-Argumente „wenig plausibel“

Der Wissenschaftliche Dienst weist jedoch darauf hin, dass diese Konstruktion für Fälle des exekutiven Informationshandelns an die Bevölkerung oder das Parlament entwickelt wurde. Die Gesetzgebungskompetenz muss gemäß dieses Grundsatzes stets aufgrund einer zwingenden Notwendigkeit entstehen. Die Finanzkraft des Bundes sowie ein überregionales Bedürfnis alleine reichen als Argument nicht aus. Diese „zwingende Notwendigkeit“ erkennt der Wissenschaftliche Dienst nicht: Das Vorgehen der Regierung sei deshalb „wenig plausibel“ und „nicht zwingend“.

Das finale Argument der Regierung für das „Demokratiefördergesetz“ postuliert eine Gesetzgebungskompetenz aus Gründen „öffentlicher Fürsorge“. Auch hier erteilt der Wissenschaftliche Dienst der Ampel eine Absage: Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Jugendhilfe-Urteil die politische Bildung Jugendlicher der öffentlichen Fürsorge zugerechnet. Im Demokratiefördergesetz allerdings geht es vor allem um die „Bildung“ Erwachsener. Damit ist auch dieses Argument nichtig.

„Mit diesem Gutachten wird klar, dass diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht“, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vize-Präsident des Bundestags gegenüber der Welt. „Damit zerschellt das Demokratiefördergesetz nach den Vorstellungen von SPD und Grünen an der föderalen Wirklichkeit.“ Er kritisiert insbesondere die federführenden Ministerinnen für Familie und Inneres, Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD). „In ihrem vermeintlich heldenhaften Kampf gegen rechts haben Lisa Paus und Nancy Faeser das Recht offensichtlich beiseiteschieben wollen“, sagte Kubicki.

Mit dem sogenannten „Demokratiefördergesetz“ möchte die Ampel die Zahlungen des Bundes an hochideologische, linke und linksradikale Organisationen verstetigen und gesetzlich verankern. Unter anderem fließen Millionenbeträge an Projekte der Grünen-Parteistiftung oder den umstrittenen „Bundesverband trans*“, der für Paus‘ Prestigeprojekt des „Selbstbestimmungsgesetzes“ agitiert.

Lisa Paus verkauft das Demokratiefördergesetz als elementare, quasi grundlegend notwendige Säule unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Tatsächlich ist es vor allem die schamlose Sicherung einer Kampfkasse für ideologische, kulturkämpferische Anliegen.

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