Die Impfchargen-Frage: Die seltsamen Zahlen des PEI

11.10.2023
Lesedauer: 23 Minuten
Foto: Pixabay

Wie verteilen sich die Impfnebenwirkungen auf die einzelnen Chargen? Sehr unterschiedlich, fanden dänische Wissenschaftler heraus. Das Paul-Ehrlich-Institut versucht, dagegen zu argumentieren. Denkt man die PEI-Zahlen allerdings zu Ende, wären die Impfnebenwirkungen astronomisch, unrealistisch hoch, die PEI-Zahlen müssen also Unsinn sein. Außerdem arbeiten die anonymen Staatswissenschaftler selbst unwissenschaftlich. 

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gehört zu einer wachsenden Anzahl staatlicher Institutionen in Deutschland, die eigentlich sinnvolle Aufgaben haben, mittlerweile aber dazu dienen, Flankenschutz selbst für die absurdeste Regierungspolitik zu geben. Die Aufgabe dieser dem Bundesgesundheitsministerium unterstellten Bundesoberbehörde besteht in der Überwachung der Arzneimittel- und Impfstoffsicherheit in Deutschland. Stattdessen versuchte es, die Schäden durch die damals eingeführten modRNA-Injektionen (offiziell „Covid-19-Schutzimpfungen“) systematisch kleinzureden und zu verschleiern. 

Nicht nur hat es tapfer die explodierenden Impfschadensmeldungen ignoriert und kleingerechnet, es weigert sich auch mit wechselnden Ausreden, seinem gesetzlich vorgegebenen Auftrag nachzukommen und die Krankenkassendaten auszuwerten, was zur Pharmakovigilanz dazugehört hätte.

Das PEI existiert als Bundesoberbehörde also in dauerhaftem Rechtsbruch, was ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik sein dürfte. Sein Präsident Klaus Cichutek und seine Mitarbeiter beweisen damit, dass man in Deutschland als dauerhafter Rechtsbrecher keine Probleme mit der Justiz fürchten muss, solange man nur eifrig die Regierungslinie unterstützt. Wenn es sein muss, kann dabei sogar über Leichen gegangen werden, denn alle Zahlen weisen darauf hin, dass den modRNA-Injektionen in Deutschland mindestens eine hohe fünfstellige Zahl an Menschen zum Opfer gefallen sind. 

Ein aktueller Bericht (eine sogenannte Stellungnahme) des PEI zeigt mustergültig, warum man in Fällen wie dem ihren von blindem Gehorsam spricht. Das vermutlich wenig beachtete Schriftstück lohnt einer näheren Analyse. In dieser Stellungnahme vom 18. August 2023 versucht das PEI (die Autoren werden nicht angegeben), eine Studie aus dem April dieses Jahres zu widerlegen, die die dänischen Nebenwirkungsdaten ausgewertet hatte (Schmeling et al. 2023) und zu dem Schluss gekommen ist, dass unterschiedliche „Impfstoff“-Chargen unterschiedliche Nebenwirkungsraten aufgewiesen haben.

Nun ist das eigentlich nichts Neues, Achse-Leser konnten dies bereits am 19. Januar 2022 lesen, als ich über die Auswertungen amerikanischer Nebenwirkungsdaten der modRNA-Injektionen sowie die Website „How bad is my batch“ berichtet habe. Trotzdem ist die Publikation zu den dänischen Daten nicht überflüssig, da durch sie die Unterschiede in der Nebenwirkungshäufigkeit zwischen verschiedenen Chargen Eingang in die „offizielle“ wissenschaftliche Literatur gefunden haben. Vermutlich deshalb fühlte sich das PEI im Zugzwang, dieses Ergebnis zu „widerlegen.“ Allerdings scheitern die nicht genannten Autoren der Stellungnahme bei diesem Versuch geradezu spektakulär. Und eine nähere Analyse dieses Machwerks wirft eine ganze Reihe ernsthafter Fragen zum Umgang des PEI mit Daten wie auch mit wissenschaftlichen Standards auf. 

Zunächst einmal wird behauptet, dass die PEI-Stellungnahme angeblich eine Auswertung der Daten, die über die sogenannte SafeVac-App erhoben wurden, darstelle. Dies ist deshalb seltsam, weil die ehemalige Leiterin der Abteilung „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika“ des PEI, Dr. Brigitte Keller-Stanislawski, bei ihrer Aussage vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des brandenburgischen Landtags ausgesagt hatte, dass diese Daten noch gar nicht ausgewertet wurden. Sie ist zwar mittlerweile im Ruhestand, aber erst seit dem 1. September 2023, während der Bericht bereits am 18. August veröffentlicht wurde und auch die Erstellung einer ungenügenden Arbeit eine gewisse Zeit benötigt. Dass bei einer Bundesbehörde die eine Hand nicht weiß, was die andere tut, ist heutzutage allerdings ein Punkt, den man gnädig unter den Tisch fallen lassen kann.

Keine wissenschaftliche Arbeit 

Viel spannender ist, was eine Analyse dieser Stellungnahme zutage fördert, und zwar sowohl in Hinsicht auf das Wissenschaftsverständnis, das am PEI herrscht, als auch auf den Umgang mit Daten und wissenschaftlichen Grundsätzen. Das beginnt damit, dass für diese Stellungnahme weder Autoren noch eine Kontaktadresse angegeben werden, an die man Fragen oder Auskunftsersuchen bezüglich der Datengrundlage oder der angewandten Methoden richten könnte. Ein wissenschaftlicher Diskurs wird also von vornherein unmöglich gemacht – was auch Absicht sein könnte, denn wer immer hinter diesem Werk steht, verzichtet vermutlich gerne darauf, auf all die Fehler und Ungereimtheiten angesprochen zu werden. 

Die anonymen Autoren haben vorsorglich auch gleich auf einen zu jeder wissenschaftlichen Arbeit zugehörigen Material- und Methoden-Abschnitt verzichtet. Es lässt sich also weder überprüfen, auf welcher Datengrundlage die Schlussfolgerungen beruhen, noch ob diese Daten korrekt ausgewertet wurden. Es gibt auch keine näheren Angaben, wie man zu den Daten gelangen könnte, wie etwa in der kritisierten Analyse der dänischen Daten von Schmeling et al. 2023. Letztlich kann man die Aussagen in der PEI-Stellungnahme glauben oder nicht, eine Überprüfung, ob die zugrundeliegenden Daten und welche auch immer vorgenommenen Analysen die Schlussfolgerungen unterstützen oder nicht, ist nicht möglich. 

Damit erfüllt die PEI-Stellungnahme schon eine ganze Reihe von Voraussetzungen nicht, um überhaupt als wissenschaftliche Arbeit gewertet zu werden. Tatsächlich würde es aufgrund dieser Mängel noch nicht einmal als studentische Projektarbeit durchgehen. Trotzdem erdreisten sich die Autoren, methodische Mängel in der Arbeit von Schmeling et al. 2023 zu kritisieren. So schreiben sie im Abschnitt „Anmerkungen zu der Publikation von Schmeling et al. [1]“ Folgendes: „Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Publikationen in Form eines Research Letter einzelne Forschungsergebnisse, Beobachtungen oder Feldberichte beschreiben. Im Hinblick auf Detaillierungsgrad und Bearbeitungstiefe sind Research Letters nicht mit sogenannten Originalarbeiten vergleichbar, in denen originäre Forschungsergebnisse dargestellt werden.“ 

In einem in der eigenen Hauspostille ohne externe Begutachtung erschienen Machwerk ohne Autorenangaben, ohne brauchbare Angaben zu den verwendeten Datengrundlagen, ohne Methodenteil und ohne brauchbaren Ergebnisteil den Autoren einer immerhin nachvollziehbaren Studie, die in einer internationalen Fachzeitschrift veröffentlicht wurde, einen Mangel an Detailierungsgrad und Bearbeitungstiefe vorzuwerfen, ist an Dreistigkeit schwer zu überbieten. Abgesehen davon ist es auch Unsinn, denn eine Neuauswertung veröffentlichter Daten kann natürlich auch eine Originalarbeit sein.

Aber es kommt noch viel besser. Denn die Autoren haben an der Arbeit von Schmeling et al. 2023 noch mehr zu bemängeln. So schreiben sie in dem bereits erwähnten Abschnitt weiter: 

„In der veröffentlichten Auswertung von Schmeling et al. [1] finden sich methodische Mängel, die die Aussagekraft der Ergebnisse stark einschränken. So wurde bei den Analysen der gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen weder

•  nach der Dosis der Impfung (Erst-, Zweit- oder Drittimpfung),

•  nach dem Intervall zwischen Impfung und Nebenwirkung,

•  noch nach Alter und Geschlecht der geimpften Personen stratifiziert.

Diese Parameter wären jedoch für die Beurteilung der berichteten statistischen Korrelation wesentlich.”

Im Glashaus besser nicht mit Steinen werfen

Letzterer Satz ist Unsinn, da nicht anzunehmen ist, dass eine bestimmte Charge nur an junge Frauen und die andere nur an alte Männer „verimpft“ wurde. Es stimmt in diesem Fall zwar, dass eine Auswertung von Daten, die nach Erst-, Zweit-, oder Dritt-Dosis der Injektionen und gerne auch nach Alter und Geschlecht stratifiziert sind, noch deutlich interessanter wäre. Allerdings gibt es mit dieser Kritik der PEI-Autoren zwei Probleme. Erstens hatten Schmelling et al. 2023 diese Daten vermutlich gar nicht zur Verfügung, weil Behörden weltweit ungern detaillierte Auskunft zu den modRNA-Injektionen erteilen bzw. die Analysen solcher Daten in den allermeisten Fällen aktiv behindern. Und zweitens wurden die Daten für die „Analyse“ in der PEI-Stellungnahme auch in keiner Weise stratifiziert – und das, obwohl dem PEI diese Daten nach eigener Angabe vorliegen, denn auf Seite 2 der Stellungnahme steht zu lesen: 

„Insgesamt registrierten sich 734.394 Personen für die Teilnahme an der SafeVac 2.0-Studie, von denen mindestens eine Impfung mit gültiger Chargenbezeichnung angegeben wurde. Zusätzlich wurden Angaben von 445.483 teilnehmenden Personen ausgewertet, die den Erhalt einer zweiten Dosis in der SafeVac 2.0-App registriert hatten.“

Die Autoren hätten also durchaus eine Stratifizierung vornehmen können. Sie machen aber genau das auch nicht, obwohl sie Schmeling et al. vorwerfen, dies unterlassen zu haben. Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen.

Die Ergebnisse der – nicht-stratifizierten – Analysen des PEI werden in zwei Grafiken präsentiert, die gemeinsam mit den wenigen Übersichtzahlen eindeutig zeigen, dass den Autoren gar nicht klar ist, was sie da schreiben – ganz egal, ob die Zahlen geschönt oder erfunden sind oder tatsächlich reale Zahlen in gutem Glauben ausgewertet wurden. Es soll sich bei den Daten angeblich um Daten aus der SafeVac 2.0-Studie handeln, an der sich 734.394 Personen beteiligt haben, die mindestens eine „Impfung“ erhalten haben. Insgesamt wurden die Daten von 1.179.877 „Impfungen“ ausgewertet, die – halten Sie sich fest – zu insgesamt 5.074.069 „unerwünschten Ereignissen“ geführt haben. In anderen Worten, pro Injektion ist es laut dieser Daten zu 4,3 Nebenwirkungen gekommen. Noch schlechter sieht es aus, wenn man das Ganze pro teilnehmende Person rechnet. Dann kommt man für die 734.394 Personen auf sage und schreibe 6,9 Nebenwirkungen pro Person. Damit will das PEI nachweisen, dass die „Impfung“ sicher ist. Na, herzlichen Dank. 

Den PEI-Autoren fällt überhaupt nicht auf, dass die Nebenwirkungsrate in der Publikation von Schmeling et al. 2023 um Größenordnungen niedriger ist. Sie liegt nämlich für die Chargen mit einer mittleren Rate an Nebenwirkungen bei ungefähr 0,0025 Nebenwirkungen pro Injektion, also ungefähr um den Faktor 1.600 niedriger. Selbst die Chargen mit den höchsten Nebenwirkungsraten kommen in den dänischen Daten lediglich auf ungefähr 8.000 Nebenwirkungen pro 100.000 Injektionen, also auf eine Rate von 0,08. Damit liegen die PEI-Daten immer noch um den Faktor 50 höher als die gefährlichsten Chargen aus den dänischen Daten. Dennoch behauptet das PEI auf Seite 3 seines Berichts ernsthaft: „Es gab auch Mitteilungen, dass kein unerwünschtes Ereignis aufgetreten ist. Dies gehörte zu den Erkenntniszielen der Befragung, in welchem Maße die Impfung ohne körperliche Reaktionen vertragen wurde.“ Und auf Seite 2 heißt es „Mit der prospektiven Beobachtungsstudie SafeVac 2.0 zur Impfstoffsicherheit erfolgte eine qualitativ hochwertige und kontrollierte Erfassung des Sicherheitsprofils der zugelassenen und zur Impfung verwendeten COVID-19-Impfstoffprodukt … Damit wurde eine Verzerrung durch einen Reporting Bias minimiert.“

Nimmt man diese Aussage beim Wort, lässt sich relativ einfach die Gesamtzahl an Nebenwirkungen errechnen, die laut der Zahlen in der PEI-Stellungnahme durch die sogenannten „Covid19-Schutzimpfungen“ in Deutschland verursacht worden sein müssten. Das PEI schlüsselt noch speziell die in Deutschland hauptsächlich verspritzten Pfizer/BioNTech-Injektionen auf (Comirnaty bzw. BNT162b2 genannt), aber hier liegt die Rate mit 4,35 Nebenwirkungen pro Spritze in einem nur leicht höheren Bereich. Rechnen wir also der Einfachheit halber mit 4,3 Nebenwirkungen pro Injektion.

Es ist schon eine Weile her, dass ich das „Impfdashboard“ der Bunderegierung konsultiert habe, aber besonders viele Injektionen dürften seitdem nicht dazu gekommen sein. Damals standen wir bei insgesamt rund 192 Millionen „Covid-19-Schutzimpfungen“ deutschlandweit. Damit lässt sich ganz einfach die Gesamtzahl der Nebenwirkungen dieser Injektionen nur für Deutschland berechnen – 4,3 x 192 Millionen. Macht nach Adam Riese 825,6 Millionen gemeldete Nebenwirkungen. Wow. Das Bulletin 2023/2 des PEI listet lediglich 338.333 gemeldete Nebenwirkungen auf. Nun ist bekannt, dass durch passive Meldesysteme lediglich irgendwo zwischen 1 und 10 Prozent der tatsächlichen Nebenwirkungen erfasst werden. Aber hier reden wir von einer Detektionsrate von 0,04 Prozent (338.333/825.600.000), also einer Dunkelziffer von 99,96 Prozent. Das wäre spektakulär und ist natürlich völlig unrealistisch, denn egal wie gefährlich die Injektionen waren, 825,6 Millionen Nebenwirkungen, also ungefähr 10 Nebenwirkungen pro Einwohner, einschließlich aller „Ungeimpfter“ ist dann doch ein wenig hochgegriffen. 

Keine „prospektive Beobachtungsstudie“

Die Erklärung dafür ist, dass die Zahlen des PEI kompletter Unsinn sind. Da die „Stellungnahme“ der ungenannten Autoren keinerlei Primärdaten angibt, ist es schwer zu sagen, wo der Fehler liegt, aber man kann trotzdem versuchen, anhand der spärlichen Informationen Rückschlüsse zu ziehen. Beginnen wir mit der Behauptung, dass es auch Meldungen gab, die keine Nebenwirkungen berichtet haben. Das mag richtig sein, aber ich vermute, dass dies die allerwenigsten Meldungen waren. Denn die Behauptung des PEI, dass es sich bei der Auswertung der SafeVac 2.0-Studie um eine „prospektive Beobachtungsstudie“ (Seite 2 der Stellungnahme) handle, ist schlichtweg falsch. Im nächsten Satz findet man die Aussage „Ende der Rekrutierungsphase zur Teilnahme an der SafeVac 2.0-Studie war der 30.09.2022.“ Also fast 2 Jahre nach Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020. Prospektiv wäre gewesen, wenn man alle Teilnehmer vor Beginn des Injektionswahnsinns rekrutiert hätte. Das hat man aber nicht. 

Damit liegt auf der Hand, worauf jeder Schüler kommen könnte: Für die Studie haben sich fast ausschließlich Menschen registriert, die Nebenwirkungen erlitten haben. Denn warum sollte sich jemand, der „Glück im Chargen-Lotto“ (Stefan Homburg) hatte, die Mühe machen, sich für die App zu registrieren und Feedback zu geben? Eben. Auch an den Chargengrößen ist zu erkennen, dass es hier eine massive Verzerrung gibt – ganz im Gegensatz zur Behauptung der Geisterautoren (ebenfalls Seite 2): „Damit wurde eine Verzerrung durch einen Reporting Bias minimiert.“ Im Gegenteil, nicht nur die Anzahl an berichteten Nebenwirkungen (angeblich pro Injektion), sondern auch die angegebenen Chargengrößen hätten alle Alarmglocken dahingehend schrillen lassen müssen, dass ein massiver Reporting Bias vorliegt. 

Diese Chargengrößen reichen für Nebenwirkungen allgemein nämlich von ungefähr 0 Impfungen pro Charge bis 45.000 Impfungen pro Charge (Abbildung 1, Seite 3). In der Studie zu den dänischen Daten reicht die Chargengröße stattdessen von geschätzt 5.000 bis etwa 800.000 (Abb. 1 in Schmeling et al 2023). Die Minimalgröße der PEI-Chargen ist also mindestens um den Faktor 1.000 kleiner als in der dänischen Studie und die Maximalgröße immer noch um den Faktor 20. Auch deckt die Spanne der Chargengrößen in Schmeling et al. 2023 nur etwa zwei Größenordnungen ab, beim PEI dagegen vier Größenordnungen. Die Erklärung ist denkbar einfach: Sollte das PEI tatsächlich irgendwelche Daten ausgewertet haben, dann besteht die Grundgröße mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fast ausschließlich aus Injektionen, die mit Nebenwirkungen einhergegangen sind und nicht aus den vollständigen Chargen. Daher rührt die vielfach höhere Nebenwirkungsrate im Vergleich zur dänischen Studie.

Das PEI schaffte es nicht einmal, intern konsistente Daten zu verwenden, denn die angebliche Chargengröße zu schweren Nebenwirkungen, also die Werte auf der x-Achse in Abbildung 2 (Seite 5), ist noch einmal um mehrere Größenordnungen kleiner, sie reicht lediglich bis knapp über 200 Injektionen pro Charge. Hätten die verborgenen Autoren der Stellungnahme tatsächlich, wie sie behaupten, Chargengrößen verwendet, müssten die Werte auf den x-Achsen der beiden Abbildungen aber gleich sein. Denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass es Chargen mit schweren, aber dafür ohne leichte Nebenwirkungen gab. Hinzu kommt, dass es laut der PEI-Daten mit 8,6 schweren Nebenwirkungen pro Injektion (33.874 schwere Nebenwirkungen kommen auf 3.935 Injektionen, Seite 4) sogar mehr schwere Nebenwirkungen pro Injektion gegeben haben soll als leichte Nebenwirkungen. Es ist im Grunde unfassbar, was das PEI hier zusammenschwurbelt: 

„Insgesamt konnten 3.935 Comirnaty-Impfungen (erste und zweite Impfung) 137 verschiedenen Comirnaty-Chargen zugeordnet werden, bei denen mindestens ein von der geimpften Person als schwerwiegend eingestuftes unerwünschtes Ereignis oder ein Ereignis von besonderem Interesse berichtet wurde. Nach den 3.935 Comirnaty-Impfungen wurden 33.874 schwerwiegende unerwünschte Ereignisse inklusive der Ereignisse von besonderem Interesse, basierend auf oben genannter Definition, berichtet.

Abbildung 2 zeigt die Korrelation zwischen der Anzahl der zu einer bestimmten Comirnaty-Charge gemeldeten, als schwerwiegend empfundenen oder als AESI eingestuften unerwünschten Ereignisse und der Anzahl der teilnehmenden Personen, die mit einer Dosis der jeweiligen Comirnaty-Charge geimpft wurden.” (Hervorhebung von mir.) 

Das PEI behauptet also tatsächlich, dass mit den jeweiligen Chargen nur zwischen einer und ca. 220 Personen geimpft wurden. Dieser Unsinn wird in der Legende von Abbildung 2 noch einmal wiederholt: 

„Abbildung 2: Anzahl der an SafeVac 2.0-Studienteilnehmende verabreichten Impfdosen einer bestimmten Comirnaty-Charge und Anzahl der per SafeVac 2.0-App nach Impfung mit einer Dosis aus dieser Charge gemeldeten und als schwerwiegend empfundenen unerwünschten Ereignisse (Stand 30.06.2023). Jeder Punkt bezieht sich auf die Anzahl der verimpften Dosen in einer bestimmten Charge und die Anzahl der zu dieser Charge berichteten und als schwerwiegend empfundenen unerwünschten Ereignisse.“ (Hervorhebung von mir.) 

„Extraordinary claims require extraordinary evidence”

Das PEI widerspricht sich hier selbst, denn im ersten Satz ist plötzlich von der Anzahl an die Studienteilnehmer verabreichten Impfdosen pro Charge die Rede, im zweiten Satz dann wieder von der Anzahl der verimpften Dosen einer bestimmten Charge. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist beides falsch. Denn in beiden Abbildungen hat das PEI als unabhängige Variable, d.h. als Werte auf der x-Achse vermutlich (man kann hier nur spekulieren), lediglich die Injektionen pro Charge verwendet, zu denen eine Nebenwirkung oder eine schwere Nebenwirkung gemeldet wurde. Und daraus dürfte dann folgen, dass gar nichts folgt, denn wir können überhaupt nicht mehr wissen, ob die Charge, die in Abbildung 2 mit dem x-Wert 50 angegeben ist, insgesamt nicht dreimal oder zehnmal so groß war wie die Charge mit dem x-Wert 150. Beide Abbildungen sind also komplett nutzlos. 

Dafür liefern sie noch einige weitere Ungereimtheiten, und zwar die seltsamen R-Quadrat-Werte. Diese zeigen an, wie weit die einzelnen Werte um die Regressionsgerade streuen. Hohe R-Quadrat-Werte ergeben sich aus einer geringen Streuung, niedrige zeigen eine hohe Streuung an. Der R-Quadrat-Wert in Abbildung 1 beträgt 0,9925. Das bedeutet, dass die Punkte faktisch perfekt auf einer Geraden liegen – und dies ist bei medizinischen Daten sehr ungewöhnlich. Denn in der Studie zu den dänischen Daten, in der die Chargen in drei Kategorien (hohe, mittlere und niedrige Rate an Nebenwirkungen) eingeteilt wurden, betragen die R-Quadrat-Werte 0,78, 0,89 und 0,68. Dabei handelt es sich um plausible Werte für medizinische Datenreihen. Doch der ungewöhnlich hohe R-Quadrat-Wert ist nicht die einzige Seltsamkeit. Auch Abbildung 2, die angeblich die Anzahl schwerer Nebenwirkungen pro Charge darstellt, zeigt einen extrem-hohen R-Quadrat-Wert.

Tatsächlich ist dieser, obwohl er auf einer viel kleineren Datengrundlage beruht, mit 0,9924 fast identisch zum Wert in Abbildung 1. Er unterscheidet sich also minimal in der vierten Stelle hinter dem Komma oder, anders gesagt, die beiden Werte unterschieden sich lediglich um den Faktor 1,0001, also etwa um 0,1 Promille. Und nicht nur das, obwohl wir hier über sehr kleine Chargengrößen reden, da die meisten Punkte im Bereich von x-Werten unter 50 liegen, sehen wir auch hier kaum Abweichungen von der perfekten Geraden. Selbst ganz links, wo es um Chargen im Bereich von 1-5 Injektionen geht, liegen die Punkte unbeirrt im Bereich von 8,6 schweren Nebenwirkungen pro Injektion. Ich will nicht behaupten, dass solche Werte unmöglich sind, schließlich soll es auch Leute geben, die bereits zweimal einen Sechser im Lotto hatten. Aber es gibt nicht umsonst den Sagan standard: „Extraordinary claims require extraordinary evidence.” Das PEI verwendet gewissermaßen einen umgekehrten Sagan standard: Es stellt durchaus außergewöhnliche Behauptungen auf, versucht aber gar nicht erst, diese zum Ausgleich mit Evidenz zu untermauern. 

Selbst die rudimentären Zahlenangaben zu den schweren Nebenwirkungen sind unplausibel. Denn das PEI gibt ja an, dass bei 3.935 Injektionen schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind, und das bei insgesamt 703.164 Injektionen in ihrem Datensatz (beide Zahlen nur für die modRNA-Injektionen von Pfizer/BioNTech, offiziell Comirnaty genannt). Das ergibt eine Rate für schwere Nebenwirkungen von 0,56 Prozent oder einer Meldung von im Schnitt 8,6 schweren Nebenwirkungen bei einem von 179 „Impflingen“ – wobei Personen mit mehreren Injektionen auch mehrfach betroffen sein konnten, wenn sie Pech im Chargen-Lotto hatten.

Rechnet man mit dieser Rate die Anzahl schwerer Nebenwirkungen auf die 192 Millionen erfolgten Injektionen hoch, dann kommt man auf knapp 1,1 Millionen schwere Nebenwirkungen. Das ist zwar etwas weniger absurd als die 825,6 Millionen Nebenwirkungen insgesamt (siehe oben), die sich aus den PEI-Zahlen ergeben, aber trotzdem noch unrealistisch hoch. Diese Konsequenz ihrer eigenen Zahlen ist den Geisterautoren offensichtlich nicht aufgefallen. Sie waren so sehr mit dem Versuch beschäftigt, die Ergebnisse der Publikation von Schmeling et al. zu widerlegen, dass ihnen offensichtlich nicht aufgefallen ist, was sie da selbst veröffentlichen. Zusätzlich zu Zahlen, die zum einen unplausibel sind und zum anderen viel dramatischer ausfallen als die von Schmeling et al., ziehen die verborgenen Autoren auch noch zwei Quellen für eine Widerlegung der Arbeit zu den dänischen Daten heran, die gleich aus mehreren Gründen völlig ungeeignet sind.

Absurde Interpretation britischer Zahlen

Die erste Quelle ist ein Leserbrief (kein Witz) zur Publikation von Schmeling et al. 2023, der am 3. Juli ebenfalls in der Zeitschrift „European Journal of Clinical Investigation“ erschienen ist. Allerdings hinter einer Bezahlschranke, was bedeutet, dass man mindestens 12 Euro löhnen müsste, um ihn zu lesen. Allerdings findet man ihn zumindest teilweise (er könnte auch vollständig sein, das ist schwer zu beurteilen) frei im Internet, und zumindest die Referenzen sind unter dem Link im Journal verfügbar. Dieser Leserbrief besteht aus drei Abschnitten. Der erste behandelt das „Problem“, dass Nebenwirkungen in passiven Reporting-Systemen nicht validiert werden, d.h., dass nicht sicher ist, ob alle gemeldeten Nebenwirkungen tatsächlich auf die Injektionen zurückzuführen sind. Das stimmt zwar, ist aber irrelevant, weil es erstens Studien gibt, die zeigen, dass 70-80 Prozent der in passiven Systemen gemeldeten Nebenwirkungen tatsächlich auf die vorher erfolgte Impfung zurückgeführt werden können, und zweitens passive Systeme sich vor allem durch massive Dunkelziffern irgendwo zwischen 90 und 95 Prozent auszeichnen, eine Tatsache, die der Autor des Leserbriefs unterschlägt.

Die zweite Behauptung ist, dass Schmeling et al. nicht tatsächliche Injektionen als Grundlage verwendet hätten, sondern die Anzahl an ausgelieferten Dosen. Die Referenz zu dieser Behauptung ist eine Twitter-Meldung (!) eines Mitarbeiters des Danish Serum Institutes (!), also der Institution, die von Amts wegen die von Schmeling et al. 2023 veröffentlichten Analysen hätte durchführen müssen. Fairerweise verlinkt der Autor des Leserbriefs auch auf die archivierte Version der Twitter-Antwort von Schmeling, in der dieser darauf hinweist, dass die Anzahl der ausgelieferten Dosen am 18. Januar 2022 ziemlich genau der Anzahl an „Impfungen“, die das dänische „vax dashboard“ für den gleichen Tag angibt, entspricht. Also verfängt auch dieses Argument nicht.

Das dritte Argument ist die auch vom PEI erwähnte fehlende Stratifizierung nach Alter, Geschlecht, Dosis, oder was auch immer, kombiniert mit der Behauptung, dass alte Menschen mehr Nebenwirkungen melden und die gefährlich aussehenden Chargen einfach die früheren Chargen sein könnten, die vor allem älteren Menschen injiziert wurden. Allerdings kommen laut Schmeling nur 21 Prozent der Nebenwirkungs-Meldungen zu den gefährlichsten Chargen von Menschen über 70 Jahren, also ist auch das dritte Argument des Leserbriefs unplausibel. Auch hier gilt, dass die geheimnisvollen Autoren der PEI-Stellungnahme all diese Punkte leicht hätten überprüfen können, wäre ihnen an einer möglichst objektiven, wissenschaftlichen Arbeit gelegen gewesen.

Die zweite Quelle ist eine Antwort der britischen Medicines and Healthcare products Regulatory Agency, MHRA, auf eine Anfrage via „Freedom of Information Act“ zu Chargen-abhängigen Nebenwirkungsraten in Großbritannien. Laut PEI-Stellungnahme ergeben sich aus den Auswertungen der MHRA „keine auf einzelne Chargen bezogene Sicherheitsbedenken.“ Das ist allerdings eine absurde Interpretation der von der MHRA gegebenen Antwort auf die Anfrage. In Wahrheit lassen die von der MHRA in der Antwort übermittelten Zahlen genauso wie die seltsamen Grafiken der PEI-Stellungnahme eigentlich überhaupt keine Interpretation zu. Das beginnt damit, dass die zur Verfügung gestellten Zahlen lediglich aus der Anzahl an Nebenwirkungen für die zehn Chargen, zu denen die meisten Nebenwirkungsmeldungen registriert wurden, bestehen. Das ist ohne Angaben zur Chargengröße völlig nutzlos. Freilich wären die Unterschiede in der Nebenwirkungsrate zwingend größer, wenn man alle Chargen vergleichen würde und nicht nur die zehn mit den meisten Nebenwirkungen. Aber sogar für diese zehn Chargen kommt das MHRA auf Nebenwirkungsraten die von einer bis zu sieben Nebenwirkungen pro 1,000 Injektionen reichen: „For the 10 most commonly reported batch numbers, the reporting rate ranges from 1–7 reports per 1000 doses.” 

Anhand dieser Zahlen, die im Übrigen auf Modellierungen beruhen (“The MHRA have estimated batch reporting rates based on extrapolations from England dose numbers.”), zu behaupten, dass es keine chargenbezogenen Unterschiede gibt, ist keine legitime Schlussfolgerung. Das machen die Geisterautoren des PEI allerdings auch gar nicht, stattdessen schreiben sie trickreich auf Seite 6: „Aus diesen Auswertungen ergeben sich keine auf einzelne Chargen bezogene Sicherheitsbedenken.“ Da das PEI nach allen Erfahrungen der letzten Jahre vermutlich nicht einmal dann Sicherheitsbedenken hätte, wenn die Hälfte der „Impflinge“ noch in Praxis oder Impfzentrum tot umgefallen wäre, ist diese Aussage nicht wirklich widerlegbar. Wenn die „Impfung“ auf Teufel komm raus für „sicher und wirksam“ erklärt wird, auch wenn sämtliche Daten, vernünftig interpretiert, für ihre Nutzlosigkeit und Gefährlichkeit sprechen, kann man sich alle weiteren Analysen auch gleich sparen. 

Hilfsquelle für linientreue Richter 

Eigentlich sind die britischen Daten aber gar nicht so uninteressant, denn die Anzahl an gemeldeten Nebenwirkungen der zehn am häufigsten gemeldeten Chargen unterscheidet sich massiv bezüglich ihres Herstellers. So sind es 32,766 für Pfizer/BioNTech, 45,320 für AstraZeneca und 12,550 für Moderna. Zwar könnte das noch an unterschiedlichen Chargengrößen der verschiedenen Hersteller liegen. Bei den Zahlen der Todesfälle (Fatal ADR reports) ist dies aber unwahrscheinlich, denn hier liegen die Zahlen für die jeweils zehn Chargen bei lediglich 5 für Moderna, satten 128 für AstraZeneca und immerhin noch 98 für Pfizer/BioNTech. Während sich die Meldungen aller Nebenwirkungen also nur knapp um den Faktor 4 unterscheiden, liegt der Unterschied bei den Todesfällen fast bei Faktor 30. Auch innerhalb der Hersteller sind die Unterschiede zum Teil erheblich, für Nebenwirkungen allgemein sowie Todesfälle liegt die Spanne für Moderna bei 583–2.550 bzw. 0–1, für AstraZeneca bei 3.737–6.570 bzw. 5–16 und für Pfizer/BioNTech bei 2.301–5.012 bzw. bei 0–27.

Bei näherer Betrachtung der britischen Daten und unter Berücksichtigung, dass für die meisten Chargen gar keine Daten herausgerückt wurden, spricht alles für Chargenunterschiede und nicht etwa dagegen. Genau das Gleiche findet man in den spanischen Daten, deren zumindest teilweise Herausgabe das Rechtsteam der Menschenrechtsgruppe „Liberum“ von der staatlichen Arzneimittelbehörde AEMPS erzwingen konnte. Ihre Auswertung zeigt: Für die verschiedenen Chargen pro 10.000 Injektionen finden sich zwischen 2,47 und 67,06 gemeldete Nebenwirkungen, zwischen 0,68 und 14,79 schwere Nebenwirkungen und zwischen 0,003 und 0,214 Todesfälle. Die Chargen unterscheiden sich also um den Faktor 27,1 in Bezug auf alle gemeldeten Nebenwirkungen pro Injektion um den Faktor 21,8 in Bezug auf schwere Nebenwirkungen und um den Faktor 71,3 in Bezug auf Todesfälle. Ich denke, an diesem Punkt ist es fair zu sagen, dass sämtliche Evidenz für massive Chargenunterschiede in Bezug auf die Gefährlichkeit der Covid-19-Injektionen spricht.

Damit stellt sich die Frage, warum das PEI eine Stellungnahme herausgibt, die das Gegenteil behauptet, dabei aber mit offensichtlich unsinnigen Zahlen und hanebüchenen Behauptungen hantiert und nicht einmal die minimalen Anforderungen an eine wissenschaftliche Veröffentlichung erfüllt. Man könnte auch sagen, eine Stellungnahme, die offensichtlich zu großen Teilen aus Falschbehauptungen und im besten Fall völlig missverstandenen, vielleicht gar schlicht erfundenen Zahlen besteht. Auf gewisse Weise ist es ja sogar konsequent, dass weder die Autoren noch eine Kontaktadresse genannt werden, denn wer möchte schon mit einem solchen Machwerk in Verbindung gebracht werden?

Dennoch wurde die Stellungnahme veröffentlicht und man kann daher davon ausgehen, dass sie einen Zweck verfolgt. Dieser Zweck ist wahrscheinlich der gleiche wie bei der 20. Juli 2023 vom RKI veröffentlichten StopptCovid-„Studie“, in der die RKI-Autoren (die, das muss man dem RKI zugutehalten, immerhin genannt werden) zu dem Schluss kommen, dass die nicht-pharmakologischen Maßnahmen insgesamt wesentlich zur Pandemiebewältigung beigetragen hätten. Diese „Studie“ ist der hier diskutierten PEI-Stellungnahme insofern ähnlich, als sie ebenfalls ohne Begutachtung in der hauseigenen Postille (sprich auf der Website des RKI) erschienen ist und ebenso wie die PEI-Stellungnahme ohne Offenlegung der verwendeten Daten oder Methodik auskommt. Zur RKI-„Studie“ hat das „Netzwerk Evidenzbasierte Medizin“ vor kurzem eine Beurteilung veröffentlicht, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übriglässt: „In der Gesamtschau handelt es sich um einen geradezu erstaunlichen Bericht, der sich weit entfernt von den gültigen wissenschaftskulturellen Standards und den Kriterien der evidenzbasierten Medizin bewegt.“ Das gleiche Urteil kann man guten Gewissens über die PEI-Stellungnahme fällen.

Beide Dokumente haben nichts mit wissenschaftlichen Arbeiten zu tun, und ihr Ziel ist auch keinesfalls irgendein Erkenntnisgewinn. Sie haben lediglich den Zweck, durch ihre Verbreitung über die Medien das Regierungsnarrativ zu untermauern und zu verdauern. Zusätzlich sollen solche Arbeiten vermutlich auch noch linientreuen Richtern eine Hilfe sein, die im Zweifelsfall stets behaupten können, wie das Bundesverfassungsgericht dies auch explizit getan hat, dass das Regierungsnarrativ von Studien der wissenschaftlichen Institutionen RKI und/oder PEI gestützt würde. Doch die beiden erwähnten Studien zeigen eindeutig, dass weder das RKI noch das PEI auch nur das Entfernteste mit Wissenschaft zu tun haben. Sie sind lediglich Propagandainstitute der Regierung, die im Interesse der Pharmaindustrie und zum Schaden der Bürger dieses Landes agieren. Man sollte sie so schnell wie möglich auflösen.   

Andreas Zimmermann ist promovierter Naturwissenschaftler und lehrt an einer deutschen Hochschule. Er schreibt hier unter einem Pseudonym.

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