Gericht urteilt gegen Ex-RBB-Spitze: „Der ÖRR soll informatives Programm senden, nicht hohe Gehälter zahlen“

20.09.2023
Lesedauer: 4 Minuten
Ein weiteres Urteil im Zusammenhang mit der RBB-Krise ist gefallen. Bildquelle: Jürgen Held/imago

Die arbeitsrechtliche Aufarbeitung nach Kündigungen von RBB-Führungskräften in der Sender-Krise beschäftigt weiter die Justiz. Nun liegt ein weiteres Urteil vor.

Ein etwa 30 Zentimeter hoher Stapel rosa eingebundener Akten liegt auf dem Tisch von Simon Coenen. Daneben: weitere Akten. Coenen ist Richter im Fall der Klage von Ex-RBB-Führungskraft Susann Lange gegen ihre Kündigung. Er nennt den Stapel „Ungetüm“. Er habe alle Akten gelesen, aber „nicht mit Freude“.

Das Arbeitsgericht Berlin unter Coenens Vorsitz wies an diesem Mittwoch die Klage Langes gegen ihren Rauswurf inmitten der RBB-Krise ab. Die frühere Juristische Direktorin des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders scheiterte im Wesentlichen mit ihrer Klage. Der Vertrag sei sittenwidrig gewesen, erklärte Coenen bei der Urteilsverkündung. Es habe ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben. Darüber hinaus lägen Pflichtverletzungen vor, die eine fristlose Kündigung rechtfertigten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten – also Lange und der RBB– können Berufung dagegen einlegen. Der Streitwert lag bei 900.000 Euro.

Es ist bereits der dritte Fall, in dem frühere RBB-Spitzen mit einer Klage gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheiterten. Insgesamt liegen dem Gericht vier Fälle vor.

Gericht: Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld nichtig

Bei der Juristischen Direktorin Lange ist das Gericht der Ansicht, dass der 2020 geschlossene Dienstvertrag aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld nichtig ist. Lange hätte auf dessen Grundlage nach Gerichtsangaben bis zum Eintritt ins Rentenalter ein Ruhegeld von mehr als 1,8 Millionen Euro zugestanden, ohne dass sie dafür eine Leistung hätte erbringen müssen. Hier liege eine „Äquivalenzstörung“ vor. Als öffentlich-rechtlicher Sender sei der RBB gehalten, „zurückhaltend zu agieren“, betonte Richter Coenen. Im vorliegenden Fall seien die „Grundsätze der Sparsamkeit nicht gewahrt“.

Unabhängig von diesem Vertrag sah das Gericht aber auch die fristlose Kündigung der Direktorin im Dezember 2022 wegen Pflichtverletzungen als gerechtfertigt an. So habe sich die Klägerin unter anderem eine Zulage für den ARD-Vorsitz gewähren lassen. In einem anderen Fall soll sie es unterlassen haben, rechtliche Bedenken gegen den Abschluss eines für den RBB sehr teuren Vertrags geäußert zu haben.

Der beklagte Sender forderte 30.000 Euro Schadenersatz von Lange per Widerklage ein. Damit hatte er nur mäßigen Erfolg. Lange soll nach dem Urteil 8500 Euro nebst Zinsen von der ARD-Zulage zurückzahlen für die Zeit vom Juli bis November 2021, weil der RBB zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz noch gar nicht innehatte.

Richter Coenen fragte während der Verhandlung die Prozessbeteiligten, ob sie nicht doch zueinanderfinden könnten. Der RBB lehnte dies ab. „Dieser Fall ist nicht für eine gütliche Einigung geeignet“, sagte ein Anwalt des Senders. Coenen lapidar: „Das überrascht uns jetzt nicht.“ Langes Anwältin nahm die Entscheidung der Gegenseite hin. Es sei müßig, über eine Einigung nachzudenken, der Sender habe sich auf den Prozess eingestellt. 

Anfang des Monats hatte bereits eine andere Kammer des Gerichts die Klage des früheren Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter im Wesentlichen abgewiesen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat er noch Zeit zu entscheiden, ob er dagegen in Berufung geht. Die frühere Leiterin der Intendanzabteilung, Verena Formen-Mohr, hat dies getan. Sie war im April mit einer Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung gescheitert. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht nach Angaben der Gerichtssprecherin noch nicht fest.

Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch gegen Schlesinger und Wolf

Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Schlesinger zog ihrerseits vor das Landgericht und klagte auf Ruhegeld gegen den RBB. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

In der Krise kam auch Kritik an einem undurchsichtigen Boni-System für Führungskräfte auf. Zudem wurde nach und nach bekannt, dass RBB-Führungskräfte Extrageld für die temporäre Zusatzaufgabe des Führens des ARD-Vorsitzes bekamen – was eine ungewöhnliche Praxis in der ARD darstellte. In der Krise wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten fast alle Direktoren – nämlich drei von vier – sowie die Leiterin der Intendanzabteilung entlassen. Sie alle zogen vor das Arbeitsgericht.

Auch Richter Coenen sparte nicht mit Kritik am RBB, dessen Anwälte während der Urteilsverkündung nicht mehr anwesend waren. „Wir haben es zu tun mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der hat den Auftrag, informatives Programm zu senden, nicht hohe Gehälter zu zahlen.“ Der Sender hat mittlerweile eine neue Intendatin, Ulrike Demmer. Abgeschlossen dürfte die sogenannte Schlesinger-Affäre auch mit dem neuen Urteil jedoch nicht sein. Weitere Akten stapeln sich in den Richterzimmern. Sogar Coenen, der die Papiere nicht gern gelesen hat, räumt ein: „Weniger Papier wäre vielleicht gar nicht möglich gewesen.“ (mit dpa)

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