Ausländer sollen in Deutschland mitstimmen

Faeser will Wahlrecht für Flüchtlinge

19.09.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Innenministerin Nancy Faeser will das Wahlrecht für Ausländer ausweiten Foto: picture alliance / Flashpic

Diese Forderung dürfte im Wahlkampf für viel Zündstoff sorgen!

Innenministerin Nancy Faeser (53, SPD) und die Hessen-SPD wollen das Wahlrecht für Ausländer massiv ausweiten. Künftig sollen auch Flüchtlinge wählen dürfen, die länger als sechs Monate in Deutschland leben.

Konkret heißt es im Wahlprogramm der Hessen-SPD, deren Spitzenkandidatin Faeser ist: „Wir wollen uns auf Bundesebene und im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Menschen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, ein kommunales Wahlrecht erhalten.“

Nicht-EU-Bürger hätten kommunales Wahlrecht

Auf BILD-Anfrage schob ein SPD-Sprecher nach: Es handelt sich dabei um Personen, „die einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen“. In der Praxis dauert es meist länger als sechs Monate, bis Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel bekommen.

Klartext: Anerkannte Asylbewerber z.B. aus Afghanistan, Syrien etc. könnten künftig bei Kommunalwahlen mitmachen. Aber auch andere Nicht-EU-Bürger (z.B. aus der Türkei) hätten dann ein Wahlrecht.

Aktuell gilt: Bei Kommunalwahlen dürfen bislang neben Bundesbürgern nur EU-Bürger mitmachen.

„Wahlrecht sollte an Staatsangehörigkeit gebunden sein“

Der Bremer Migrationsforscher Prof. Stefan Luft (62): „Grundsätzlich sollte das Wahlrecht an die Staatsangehörigkeit gebunden sein.“ Für EU-Bürger gebe es bereits eine „Sonderstellung“, so Luft: „Diese Sonderstellung jetzt auf ‚alle‘ auszuweiten, entwertet die Einbürgerung. Es untergräbt den Zusammenhang von erfolgter Integration, Staatsangehörigkeit und Wahlrecht.“

„Ein gefährlicher Irrweg“

CDU-Innenexperte Stefan Heck (41): „Faesers Vorschlag ist ein gefährlicher Irrweg!“

Hessens CDU-General Manfred Pentz (43): „Das Wahlrecht ist kein Spielball für Wahlkämpfe, sondern einer unserer höchsten demokratischen Werte – und muss Angehörigen unseres Staates vorbehalten bleiben. Dieses Wahlrecht beliebig zu öffnen und nur noch an den bloßen Aufenthalt statt die Staatsangehörigkeit zu koppeln, widerspricht unseren demokratischen Grundsätzen und lehnen wir als CDU klar ab.“

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