Verwaltungsgericht entscheidet

Presse ist nun fast jeder

31.08.2023
Lesedauer: < 1 Minute
Ein Youtuber verlangte, vom Gericht Presseprivilegien eingeräumt zu bekommen. Bild: dpa

Das Verwaltungsgericht Minden hat eine folgenschwere Entscheidung getroffen. Ein Youtuber verlangte, vom Gericht Presseprivilegien eingeräumt zu bekommen. Die erhält er, viel tun muss er dafür nicht.

Mit dem Aufkommen neuer Medien und sogenannter Influencer ist es schwer, zu entscheiden, wer wirklich Journalist ist und damit besondere Rechte geltend machen kann. In einem spektakulären Beschluss hat nun das Verwaltungsgericht Minden den Pressebegriff weit ausgelegt (Az.: 1 L 729/23).

Es ging um einen Youtuber, der ins Landgericht Bielefeld zwei Smartphones, Stativ und Laptop mitnehmen wollte. Geplant waren Bewegtbildaufnahmen vor und nach einer Verhandlung. Wegen eines drohenden Drehverbots suchte der Youtuber gerichtlichen Schutz. Er argumentierte, er gehöre zur Presse. Dem stimmten die Mindener Richter zu.

Weiterlesen mit faz+

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 × eins =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

ARD-Show "Die 100"
26.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien