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Steuer auf Gas steigt vorzeitig auf 19 Prozent

31.08.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Noch steuerlich begünstigt: Eine Frau kocht in Berlin mit Gas. Bild: dpa

Statt Anfang April sollen schon Anfang Januar wieder 19 Prozent Umsatzsteuer auf Gas fällig werden. Das solle „Spielräume für die öffentlichen Haushalte“ schaffen, wie es im Bundesfinanzministerium heißt.

Die Zeit, in der Gaslieferungen und Fernwärme steuerlich begünstigt wurden, läuft vorzeitig aus. Die Bundesregierung hat sich nach F.A.Z.-Informationen darauf festgelegt, die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf diese Leistungen nicht nur nicht zu verlängern, sondern auch schon zum Jahreswechsel zum Normalsatz zurückzukehren.

Als Teil des dritten Entlastungspakets hatte die Ampel im Oktober 2022 den Steuersatz von 19 auf 7 Prozent gesenkt – befristet bis Ende März des nächsten Jahres. „Die Bundesregierung plant, die bis zum 31.3.2024 befristete Krisenmaßnahme vorzeitig zum 31.12.2023 auslaufen zu lassen und so Spielräume für die öffentlichen Haushalte zu schaffen“, heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Es habe sich um eine kurzfristige und schnell wirkende Entlastung inmitten einer starken Preisdynamik an den Energiemärkten gehandelt und nicht um eine dauerhafte Subvention der Energiepreise. Die krisenbedingten Preisspitzen an den Gasmärkten seien vorbei.

Wie das Finanzministerium weiter hervorhebt, haben sich die Großhandelspreise für Gas auf dem Stand vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine normalisiert. Ähnlich sehe es bei den Preiserwartungen an den Terminmärkten aus. Auch die Ziele für den Füllstand der Gasspeicher seien schon übertroffen. Die Gasflüsse nach Deutschland seien stabil, und die Diversifizierung der Gasimporte schreite weiter voran.

Zudem verweist das Haus von Christian Lindner (FDP) auf die bestehenden Preisbremsen, die als „Versicherung“ gegen hohe Energiepreise in Kraft seien. Notfalls könne man diese über den Jahreswechsel hinaus bis Ende April 2024 verlängern, um die Bürger gegen Preissprünge abzuschirmen.

Quelle: F.A.Z.

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