Nato-Truppenstatut

Messermord: Deutsche Polizei darf nicht weiter ermitteln

21.08.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Noch am Sonnabend ermittelt die deutsche Polizei in der Straße, in der nachts ein junger Mann getötet wurde. Foto: picture alliance/dpa | Harald Tittel

Zwei Männer töten einen 28jährigen auf einem Rummel bei Trier. Die Polizei muß das Verfahren nun an die US-Behörden abgeben. Denn die Festgenommenen sind Amerikaner.

TRIER. Die rheinland-pfälzische Polizei darf im Fall des Messermordes in Zusammenhang mit der Säubrennerkirmes in Wittlich nicht weiter ermitteln. Das hat das Polizeipräsidium Trier am Sonntag bekanntgegeben. Das Verfahren werde „an die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden abgegeben“.

Denn die beiden festgenommenen Tatverdächtigen seien Angehörige der US-Streitkräfte. Laut Nato-Truppenstatut ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die eigenen Ermittlungen zu beenden – auch wenn die Tat in Deutschland geschehen ist.

Nato-Truppenstatut gilt seit 1951

Das Nato-Truppenstatut von 1951, das 1998 modifiziert wurde, räumt den Ländern, die in Deutschland Soldaten stationieren, besondere Rechte ein. Darunter fällt auch die Strafverfolgung.

In der Nacht zum Sonnabend war es auf dem Kirmesgelände zu einem Streit gekommen, in dessen Folge ein 28 Jahre alter Besucher in der Trierer Straße erstochen wurde. Die Beamten konnten kurz darauf einen 25- und einen 26jährigen Mann festnehmen. Der Verdacht habe sich weiter erhärtet, so die deutsche Behörde.

Polizei nennt keine Tat-Hintergründe

Sie übergab die Tatverdächtigen an das „Office of Special Investigations“. Dabei handelt es sich um die Ermittlungsbehörde der US Airbase Spangdahlem. Diese übernimmt nun die weiteren Ermittlungen. Über die Hintergründe des Tötungsdeliktes teilte die deutsche Polizei nichts mit. (fh)

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