Pharmakonzern

Gericht weist Impfschaden-Klage gegen Astra-Zeneca ab

21.08.2023
Lesedauer: 3 Minuten
Impfung mit Astra-Zeneca-Wirkstoff 2021 Vor deutschen Gerichten gibt es zahlreiche Klagen wegen möglicher Impfschäden gegen die Hersteller. (Foto: Reuters)

Auf deutsche Gerichte kommt eine Prozesswelle wegen möglicher Corona-Impfschäden zu. Nun wurde erneut eine Klage abgewiesen. Die Zahnärztin will weiter um Schadensersatz kämpfen.

Düsseldorf Das Landgericht Mainz hat am Montag eine Klage gegen den Pharmakonzern Astra-Zeneca wegen eines möglichen Covid-Impfschadens abgewiesen. Die 42-jährige Zahnärztin aus Mainz hatte von dem britisch-schwedischen Unternehmen 150.000 Euro gefordert. Nach einer Corona-Impfung vor zwei Jahren hatte sich in ihrem Ohr ein Blutgerinnsel gebildet. Seither sei sie auf dem rechten Ohr taub und könne ihren Beruf nicht mehr ausüben.

Eine Begründung für die Abweisung der Klage gab das Gericht zunächst nicht, diese würde dem Anwalt der Zahnärztin schriftlich zugestellt. Die Kosten für das Verfahren würden damit bei der Klägerin liegen, so das Landgericht Mainz.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Klägerin, Joachim Cäsar-Preller, kündigte an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht in Koblenz zu gehen. „Die Enttäuschung bei mir und meiner Mandantin ist groß“, sagt Cäsar-Preller dem Handelsblatt. „Wir kämpfen weiter, es ist ein langer, steiniger Weg.“

Dreistellige Zahl von Klagen gegen Impfstoffhersteller

Der Fall, so Cäsar-Preller, hebe sich von anderen ab: Die Berufsgenossenschaft der Klägerin habe ihren Impfschaden schriftlich anerkannt, das sei eine große Ausnahme. Die Zahnärztin sprach gegenüber der Nachrichtenagentur dpa von „einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“.

Der Mainzer Prozess war einer der ersten gegen einen Impfstoffhersteller, der in die mündliche Verhandlung ging. Derzeit ist eine dreistellige Zahl an Klagen gegen BiontechModerna, Astra-Zeneca und Johnson & Johnson vor deutschen Gerichten anhängig.

>> Lesen Sie auch: Was Betroffene über Klagen bei Impfschäden wissen müssen

Erste Klagen wurden bereits abgewiesen, andere wegen Befangenheitsanträgen verschoben, bei wieder anderen zieht sich die Beweisaufnahme. Vor dem Landgericht Hof etwa scheiterte eine Klage, die ebenfalls gegen Astra-Zeneca gerichtet war. Mittlerweile wird sie vor dem Oberlandesgericht Bamberg verhandelt.

Bundesregierung müsste Schadensersatz tragen

Bisher scheint die Lage für die Betroffenen schwierig: Es gibt bisher keinen Fall, bei dem die Kläger recht bekommen hätten. Der Nachweis eines Impfschadens ist alles andere als trivial. Die Betroffenen müssen dabei einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und der Krankheit belegen. Das können etwa Einschätzungen von Ärzten sein oder Gutachten, die belegen, dass die Erkrankung auf die Impfung zurückzuführen ist.

Außerdem könnten Kläger recht bekommen, wenn die wissenschaftlichen Aufklärungsblätter der Hersteller zum Zeitpunkt der Impfung nicht auf dem aktuellen Stand waren. Das klärt derzeit das Oberlandesgericht Bamberg im Fall Astra-Zeneca.

Die Hersteller können den Ausgang der Verfahren dennoch gelassen sehen: Sollten sie vor Gericht verlieren, dann trägt die Bundesregierung mögliche Kosten wie Schadensersatzzahlungen. In den Lieferverträgen in der Pandemie hatten sich die EU-Mitgliedstaaten mit den Herstellern darauf verständigt, die Haftung für die Impfstoffe zu übernehmen. Dazu gehören auch die Anwaltskosten, Gerichtskosten und alle Sachverständigenkosten vor Gericht.

Mehr: Schweizer Konzern Spiden will Apple bei Blutzucker-Technik überholen.

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