Dienstaufsichtsbeschwerde

AfD: Chef der Bundeszentrale für politische Bildung mißbraucht Amt

24.07.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Thomas Krüger leitet die Bundeszentrale für politische Bildung als Präsident seit 2000: Die AfD sieht seine Neutralitätspflicht verletzt Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress

Der Chef der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, äußerte heftige Kritik an der AfD. Die Partei sieht dadurch seine Neutralitätspflicht verletzt und ruft Dienstherrin Nancy Faeser zu einer Erklärung auf.

BERLIN. Zwei AfD-Kuratoriumsmitglieder der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)  haben eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der BpB, Thomas Krüger, gestellt. Die Bundestagsabgeordneten Götz Frömming sowie Martin Erwin Renner werfen Krüger Amtsmißbrauch vor und haben eine Sondersitzung des Kuratoriums beantragt.

Grund dafür ist eine Äußerung des BpB-Chefs über die AfD Anfang Juli. Nach der siegreichen Landratswahl in Sonneberg sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Hier tritt eine Partei auf den Plan, die die anstehende Transformation ins 21. Jahrhundert systematisch denunziert und für den Erhalt einer Welt eintritt, die es so nie gegeben hat.“ Die AfD stehe für „rassistische, antisemitische, menschenfeindliche Positionen“, führte er aus. Er warnte davor, die Wahl der Partei noch als Protest zu begreifen, sondern „in Teilen der Gesellschaft haben sich bestimmte Positionen etabliert, die nicht hinnehmbar und mit demokratischen Prinzipien unvereinbar sind“.

Bpb sei nicht zur Verächtlichmachung der AfD da

Frömming und Renner reagieren nun mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Die Verächtlichmachung der AfD und ihrer Wähler ist nicht Teil des gesetzlichen Auftrages der Bundeszentrale“, erklärte Frömming. „Das Amt des Präsidenten der BpB unterliegt einer besonderen Vorbildfunktion zur Wahrung der Neutralitätspflicht.

Die BpB dürfe nur politische Bildung betreiben, aber nicht den Parteienwettbewerb verzerren. Faeser solle erklären, „wie sie den unzulässigen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Parteienwettbewerb seitens der ihr unterstehenden Behörden zu unterbinden plant“, forderte Renner. (ca)

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