Recherchen von ZEIT ONLINE zeigen erstmals für ganz Deutschland, wo besonders viele Menschen einen Impfschadensantrag stellen – und wie erfolglos sie dabei meist sind.
Bundesweit haben bislang etwa 9.000 Menschen einen Antrag auf Anerkennung eines Covid-Impfschadens gestellt. Bei knapp 65 Millionen Menschen, die mindestens eine Corona-Impfung bekommen haben, heißt das: Von 10.000 Geimpften stellt etwas mehr als einer einen Antrag. Das geht aus Daten hervor, die ZEIT ONLINE von den Behörden in allen 16 Bundesländern abgefragt und ausgewertet hat. Sie zeigen auch, in welchen Bundesländern Menschen besonders viele Impfschadensanträge stellen – und dass nur ein kleiner Teil tatsächlich anerkannt wird.
Die Corona-Impfung hat unzählige Leben gerettet, weltweit wohl viele Millionen, und noch mehr schwere Krankheitsverläufe verhindert. Einigen Menschen aber ging und geht es nach der Impfung schlechter als zuvor. Nach der Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca etwa verstopfte in seltenen Fällen ein großes Blutgefäß im Gehirn. Auch Herzmuskelentzündungen können in sehr seltenen Fällen nach einer Corona-Impfung vorkommen.
Betroffene können in dem Bundesland, in dem sie geimpft wurden, einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens stellen – etwa, um eine monatliche Rente zu erhalten. Doch offizielle Zahlen dazu, wie viele Geimpfte bisher überhaupt versucht haben, auf diesem Weg einen Impfschaden anerkennen zu lassen – und mit welchem Erfolg – gibt es bisher nicht.
ZEIT ONLINE hat deshalb bei den zuständigen Landesbehörden in allen 16 Bundesländern nachgefragt und von allen eine Antwort erhalten. Insgesamt gingen demnach bisher mindestens 8.886 Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens ein. Die meisten davon wurden mit etwa 2.100 in Bayern gestellt, die wenigsten mit 79 in Bremen.

Fünf ostdeutsche Länder unter den Top Sieben
Bezogen auf die Zahl der Geimpften waren die Menschen in Thüringen besonders antragsfreudig. Pro 100.000 Geimpften sind beim dortigen Landesverwaltungsamt mehr als 22 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens eingegangen, fast doppelt so viel wie im deutschen Durchschnitt. Auf Platz zwei und drei folgen Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Auffällig: Unter den sieben Bundesländern mit den höchsten Antragsquoten sind alle fünf ostdeutschen Länder vertreten.
Die wenigsten Anträge pro 100.000 Geimpften gingen nach Recherchen von ZEIT ONLINE in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ein. Wobei Baden-Württembergs Schlussposition wahrscheinlich durch eine Verzerrung zustande kommt: Während alle anderen Bundesländer ZEIT ONLINE die bis Ende Mai oder Anfang Juni eingegangenen Anträge mitteilten, sind die Daten von Baden-Württemberg auf dem Stand von Ende März. Das liegt daran, dass aktuelle Zahlen dort nur quartalsweise von den Versorgungsämtern abgefragt werden.
Geprüft werden die Anträge durch Fachleute in den Landesbehörden, die meist zu den Sozialministerien gehören. „Damit ein Impfschaden anerkannt werden kann, brauchen wir drei Tatbestände“, sagte Thomas Kerner ZEIT ONLINE in einem Interview. Der Jurist leitet beim Zentrum Bayern Familie und Soziales den Fachbereich, der für die Prüfung der Impfschadensanträge verantwortlich ist. So muss die Impfung öffentlich empfohlen worden sein, was bei Corona-Impfungen der Fall war. Außerdem brauche es eine gesundheitliche Schädigung, die eindeutig diagnostiziert worden sei und die länger anhalte, sagt Kerner. „Und sie muss kausal auf die Impfung zurückzuführen sein. Ein rein zeitlicher Zusammenhang mit der Impfung reicht nicht aus.“
Genau dieser ursächliche Zusammenhang zwischen Impfung und Krankheit scheint nach Überzeugung der Gutachter in vielen Fällen nicht gegeben zu sein. Nach Recherchen von ZEIT ONLINE lehnen die Behörden die allermeisten Anträge von Menschen, die glauben, an einem Impfschaden zu leiden, ab. Bislang wurden Impfschäden in lediglich 379 Fällen anerkannt, das sind elf Prozent der bearbeiteten Anträge.
Warum so wenige Anträge anerkannt werden, geht aus den Daten nicht hervor. Die Vermutung liegt aber nahe, dass es sich ähnlich verhält, wie es der Mediziner Bernhard Kleiser ZEIT ONLINE schilderte. Kleiser prüft seit 20 Jahren beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Impfschadensanträge und erklärt, dass sehr viele Antragsteller Krankheiten geltend machten, die zwar zeitlich nach der Impfung aufgetreten seien, etwa Herzinfarkte, Schlaganfälle oder Lungenembolien. „Aber bei diesen Diagnosen gibt es nach bisherigen Erkenntnissen keine Häufung nach Corona-Impfungen“, sagt Kleiser. „Daher muss man davon ausgehen, dass so etwas nichts mit der Impfung zu tun hat.“

Allerdings variiert die Anerkennungsquote zwischen den Bundesländern stark. Bayern etwa hat bislang zehn Prozent der Anträge bewilligt. „Das entspricht dem, was wir auch bei anderen Impfstoffen vor der Pandemie hatten“, sagt Jurist Thomas Kerner. Mit 21 Prozent mehr als doppelt so hoch ist der Anteil anerkannter Anträge in Nordrhein-Westfalen. Auf Nachfrage schreibt das dortige Sozialministerium, grundsätzlich würden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Allerdings seien die Sachbearbeiter gehalten, „Fälle, bei denen eine schwere Gesundheitsstörung oder ein Todesfall eingetreten ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Folge der Impfung sind, in der Bearbeitung vorzuziehen, damit die Betroffenen oder Angehörigen möglichst zeitnah Hilfen erhalten können“. Diese Handhabung könne sich in der Quote der bewilligten Anträge widerspiegeln.
In Bayern gibt es eine solche bevorzugte Bearbeitung nicht. Daran zeigt sich eine Unschärfe der Daten: Die 16 Bundesländer dürften bei der Bearbeitung der Anträge nicht genau gleich verfahren. Das macht Vergleiche der Anerkennungsquoten nur bedingt belastbar. Es muss also nicht so sein, dass Menschen, die einen Antrag in Nordrhein-Westfalen stellen, per se bessere Chancen haben, diesen auch bewilligt zu bekommen als in anderen Bundesländern. Es kann sein, dass ihr Antrag einfach vorgezogen wurde. Die geringste Anerkennungsquote hat derweil Sachsen-Anhalt. Dort wurden nur vier Anträge anerkannt, aber 180 abgelehnt.
Diese Impfschäden wurden anerkannt
Zu den häufigsten Erkrankungen, die als Impfschaden anerkannt wurden, machten sechs Bundesländer entweder keine Angabe oder sagten, die Diagnosen würden nicht statistisch erfasst. Aus den Angaben der anderen Bundesländer lässt sich zwar keine Reihenfolge ableiten, aber einige Diagnosen wurden von fast allen genannt, etwa eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis). Sie ist die wohl bekannteste sehr seltene Nebenwirkung der mRNA-Impfstoffe und war in Meldesystemen weltweit recht schnell aufgefallen.
Alle Bundesländer nannten unter den als Impfschaden anerkannten Diagnosen außerdem Fälle von Sinusvenenthrombosen, teils in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen. Diese Kombination war als sehr seltene, aber schwere Nebenwirkung beim Corona-Impfstoff von AstraZeneca aufgefallen, woraufhin der Impfstoff in vielen Ländern nicht mehr verimpft wurde. Eine weitere Nebenwirkung dieses Impfstoffs ist das Guillain-Barré-Syndrom, eine Entzündung im Nervensystem, die sich oft mit Lähmungen bemerkbar macht. Auch diese Krankheit wurde in vielen Bundesländern immer wieder als Impfschaden anerkannt.
Dass ein Impfschaden als solcher anerkannt ist, bedeutet aber nicht automatisch, dass Betroffene eine lebenslange Rente bekommen. Eine Herzmuskelentzündung etwa heilt in den meisten Fällen ohne Folgen aus. Dann handelt es sich um einen vorübergehenden Gesundheitsschaden. Das ist zwar ebenfalls ein Impfschaden, eine Entschädigung in Form einer Rente bekommen Betroffene dafür aber nicht.
Nicht als eine der als Impfschaden anerkannten Diagnose genannt wird von den Bundesländern ein anderes Krankheitsbild: das Post-Vac-Syndrom, also Beschwerden, die jenen von Long-Covid-Patienten ähneln, aber nach der Impfung aufgetreten sind. Zwar sind Forscherinnen wie die Yale-Immunologin Akiko Iwasaki der Meinung, dass es das Syndrom bei einer sehr kleinen Gruppe von Menschen tatsächlich gibt. Allerdings ist es bisher nicht offiziell als Impfnebenwirkung bestätigt. Der Mediziner Bernhard Kleiser, der seit 20 Jahren beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Impfschadensanträge prüft, sagte ZEIT ONLINE: „Es gibt diese Diagnose international noch nicht, was die Sache erschwert. Um einen Impfschaden anerkennen zu können, brauchen wir eine Diagnose.“
Aber Kleiser macht Betroffenen auch Mut. Würde Post-Vac oder eine andere Folge der Impfung künftig in der Wissenschaft als Nebenwirkung anerkannt, könnten Betroffene erneut einen Impfschadensantrag stellen. Leistungen könnten dann für bis zu vier Jahre rückwirkend gezahlt werden.
Wie erkennen Fachleute, ob Menschen tatsächlich durch die Corona-Impfung krank geworden sind? Und warum werden so viele Anträge abgelehnt? Ein Jurist und ein Mediziner, die solche Anträge in Bayern prüfen, erklären es in diesem Interview.



