Das Bundesverfassungsgericht gibt in diesem Jahr 700.000 Euro für seine Außendarstellung aus. Und leistet sich auch einen eigenen Bundesadler. Was soll das?
Im vergangenen Jahr berichteten wir, dass das Bundesverfassungsgericht einer „Bild“-Journalistin nicht mitteilen wollte, wie ein Gespräch der Richter mit der Kanzlerin abgelaufen war. Die Pressestelle verwies immer wieder „auf bisherige Korrespondenz“; kurioserweise auch auf die Frage von „Bild“, welche bisherige Korrespondenz überhaupt gemeint sei. Um die Journalistin abzuwehren, engagierte das Verfassungsgericht schließlich externe Anwälte für 33.528,26 Euro – und scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Das freute die Journalistin, die mit ihrem Rechtsbeistand ein viel geringeres Honorar vereinbart hatte.
Zwei Erkenntnisse blieben von der Posse hängen: Beim Umgang mit der Öffentlichkeit besteht beim Verfassungsgericht noch Luft nach oben, und große Geldsummen nimmt man für eigene Zwecke gerne in die Hand. Festgeschrieben sieht man dieses Fazit inzwischen im Haushaltsplan des Gerichts. Für die Öffentlichkeitsarbeit sind dieses Jahr 700.000 Euro vorgesehen. Das ist eine halbe Million Euro mehr als 2022. Allein für die barrierefreie Neugestaltung des Webauftritts des Gerichts bekommt eine Dortmunder Werbeagentur 84.622 Euro. Eine Ausschreibung war vorangegangen. Aufgabe der Agentur sind Konzeption und Entwicklung von „Wort-Bild-Marke“ inklusive Adler, Schriften und Farbgestaltung der Website.


