Gunnar Schupelius

Dieses Asyl-Urteil ist der Wahnsinn

20.02.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Ein neues Urteil macht die Arbeit des BAMF noch schwerer Foto: Patrick Pleul/dpa

Neuer Rückschlag für Behörden

Diese Asylrichter sind so weltfremd, dass man es nicht glauben kann.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Datenschutz Vorrang vor dem legitimen Ziel des Staates, die Identität illegaler Einwanderer festzustellen.

Am Donnerstag kamen Kommunen und Länder bei der Bundesinnenministerin zusammen, um zu beraten, wie man die illegale Migration eindämmen könne.

Einen Tag später fällte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil, das es den Behörden noch schwerer macht, Asylanträge zu bearbeiten. Danach ist es dem Bundesamt für Migration (BAMF) untersagt, das Mobiltelefon eines Asylbewerbers zur Auswertung einzuziehen, auch wenn er keinen gültigen Pass vorlegt und Zweifel an seiner Identität bestehen.

Geklagt hatte im Jahr 2019 eine Frau aus Afghanistan, die ohne Pass einreiste. Sie legte als einzige Dokumente eine Heiratsurkunde vor und eine „Tazkira“, das ist ein Ausweisdokument der afghanischen Behörden ohne biometrische Daten (Gesichtserkennung etc.)

Die Richter behaupten, diese Dokumente würden zur Identitätsfeststellung ausreichen, außerdem käme noch eine „Nachfrage beim Sprachermittler“ infrage. Es sei aber „unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig“, die Asylbewerberin aufzufordern, die Zugangsdaten ihres Mobilfunkvertrages mitzuteilen und den Datenträger auszuwerten.

Dabei ersparte sich das Gericht den Nachweis, dass die vorgelegten Dokumente und die „Nachfrage beim Sprachermittler“ tatsächlich ausreichen, um die Identität der Asylbewerberin festzustellen.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Dokumente afghanischer Behörden nicht zuverlässig sind. Afghanistan war schon vor der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 ein korrupter Staat, in dem für Geld alles zu haben war, auch gefälschte Dokumente.

Dennoch stellt das Bundesverwaltungsgericht den Datenschutz über das legitime Ziel des deutschen Staates, die Identität illegaler Einwanderer festzustellen.

Diese Gewichtung erscheint vollkommen unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, wie schwierig es ist, die Identität derjenigen fehlerfrei zu ermitteln, die ohne Erlaubnis ins Land kommen. Viele von ihnen reisen ohne Pass ein, weil sie ihn verloren oder aber weggeworfen haben, um der Identifizierung zu entgehen.

Zurück zu dem Fall, den das Bundesverwaltungsgericht am Freitag entschieden hat: Welchen Nachteil hat denn die afghanische Asylbewerberin, wenn sie den Behörden die Daten aus ihrem Mobiltelefon zur Verfügung stellt?

Das Bundesamt für Migration kämpft gegen eine Flut von Asylanträgen, die undurchschaubar sind oder auf unrichtigen Angaben beruhen. Die Mitarbeiter müssen herausfinden, wer wirklich schutzbedürftig ist und diejenigen abweisen, die es nicht sind und einfach nur in den deutschen Sozialstaat einwandern wollen.

Diese Arbeit ist schwer genug. Das Bundesverwaltungsgericht hat sie noch erschwert. Dieses Urteil ist so weltfremd, dass man es nicht glauben kann.

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