Karlsruhe (Baden-Württemberg) – IT-Rückschlag für die Polizei in Hessen und Hamburg: Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz der Analyse-Software Palantir Gotham in der aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt. Es ist das vorläufige Aus für das „Polizei-Google“
Mit der umstrittenen amerikanischen Software wollen die Ermittler Straftätern schneller auf die Schliche kommen. In Hessen wird sie seit 2017 unter dem Namen Hessendata genutzt, in Hamburg stand die Einführung kurz bevor.
Mit dem Programm können Behörden-Datenbanken rasend schnell durchforstet, sonst womöglich nie entdeckte Querverbindungen zwischen Personen, Orten und Verfahren gefunden werden – auch vorbeugend, ohne dass bereits wegen einer konkreten Straftat ermittelt wird.
Dabei werden nicht nur Straftäter erfasst, sondern auch Opfer und Zeugen und selbst Personen, die etwa kleine Parkrempler angezeigt haben. Dagegen klagte unter anderem die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Palantir mache auch vor unbescholtenen Menschen nicht Halt. Und die Verlockung, irgendwann auch externe Daten, etwa aus Facebook oder Twitter einzuspeisen, sei groß.
Weiterer Vorwurf: Über Palantir hätten amerikanische Firmen und US-Geheimdienste Zugang zu sensiblen deutschen Daten.
Foto: Boris Roessler/dpa
2000 Polizisten arbeiten alleine in Hessen mit dem System, stellen pro Jahr etwa 14 000 Anfragen. Dabei soll es nur um die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität (etwa Drogen- und Waffenhandel) und Kinderpornografie gehen.
Das Urteil (Az. 1 BvR 1547/19 u.a.) des Ersten Senats betrifft nur die Präventiv-Nutzung der Software, Gerichtspräsident Stephan Harbarth machte den Ermittlern deshalb auch bei der Urteilsverkündung Hoffnung: Eine verfassungsgemäße Ausgestaltung sei möglich. Dafür ist bis September Zeit. Solange darf Palantir nur eingeschränkt genutzt werden.
Trotz der Prozess-Schlappe sieht sich Hessens Innenminister Peter Beuth (55, CDU) prinzipiell bestätigt: „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Notwendigkeit moderner Analysewerkzeuge für die Polizeibehörden grundsätzlich anerkannt und ermöglicht den weiteren Einsatz von Hessendata“, so der Minister in einer Erklärung: „Damit erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass angesichts der Unmengen an Daten, die heute bei der Polizeiarbeit anfallen, eine moderne und effektive Technik unverzichtbar ist.“
Krachende Niederlage
Zwar solle das Urteil noch geprüft werden, aber schon jetzt kündigt Beuth an, die Suchmaschine entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzupassen: „Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Urteilsverkündung betont, dass eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Rechtsgrundlage bis Ende September 2023 erfolgen kann. Bis dahin kann die Software weiter mit Einschränkungen im Einsatz sein. Hessen wird umgehend alle technischen Notwendigkeiten hierfür umsetzen.“
Dementgegen wertet der Innenpolitische Sprecher der hessischen FDP Dr. Uwe Hahn (66) das Karlsruher Urteil als „krachende Niederlage für die Landesregierung“, führt dazu aus: „Die Freien Demokraten haben bereits bei der Einführung der Analysesoftware gewarnt und Zweifel geäußert, ob der Einsatz der Software ,Gotham‘ aus dem Hause Palantir mit den hessischen Sicherheitsinteressen vereinbar ist“, so Hahn: „Das Programm kann auch Daten von unbescholtenen Menschen analysieren. Das Urteil hat die Vermutungen der Freien Demokraten bestätigt und ist eine krachende Niederlage für die Landesregierung.“ Seine Bilanz daraus: „Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte!“
Noch schärfer attackiert der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph (66) die Regierung: „Die hessische Landesregierung macht den vorsätzlichen Verstoß gegen die Verfassung zu ihrem Markenzeichen. Entweder ist Schwarz-Grün einfach unfähig, verfassungskonforme Gesetze zu formulieren – oder es ist der Landesregierung gleichgültig, welche verfassungsrechtlichen Grenzen in unserem Land gelten.“
Seine Forderung: „Ich erwarte vom hessischen Innenminister, dass er seine Restlaufzeit im Amt nutzt, um mit Blick auf den Einsatz von ‚Hessendata‘ eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die den Maßstäben des Grundgesetzes gerecht wird. Dass er sich – was eigentlich nötig wäre – öffentlich dafür entschuldigt, schon wieder die Verfassung gebrochen zu haben, steht aber vermutlich nicht zu erwarten.“



