Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt!
2018 beschlossen SPD und CDU im Bundestag den Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr – das war verfassungswidrig, urteilte Deutschlands höchstes Gericht am Dienstag in Karlsruhe.
Was das konkret für die schon ausgezahlten Gelder heißt, blieb zunächst offen.
▶︎ Fest steht nur: Das Urteil ist eine nachträgliche Klatsche für Altkanzlerin Angela Merkel (68, CDU)!
Denn ihre Große Koalition habe die Höhe der Anhebung seinerzeit nicht ausreichend begründet, erklärte die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung.
Ein Hammer-Urteil!
Bei der Verkündung gab es auch eine Belehrung für SPD und CDU: „Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen bleiben“, betonte König.
Heißt: Der Staat muss sich aus dem Prozess der politischen Willensbildung heraushalten und nicht immer mehr Gelder in die Parteien pumpen.
FDP, Grüne und Linke klagten in Karlsruhe
Mit seiner Entscheidung gab das Gericht 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Sie hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung in Karlsruhe überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitierten, hielten sie das satte Plus für unverhältnismäßig.
König sagte, eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung solle verhindern, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstehe, die Parteien würden sich in unangemessener Weise aus öffentlichen Kassen selbst bedienen. „Denn ein solcher Eindruck kann zu einem nachhaltigen Akzeptanzverlust für dieses System führen“, argumentierte die Vorsitzende Richterin.
Linken-Fraktionsführer Dietmar Bartsch (64) sprach BILD gegenüber von einem „Erfolg der damaligen Oppositionsfraktionen gegen die Selbstbedienungsmentalität der Schwarz-Roten Koalition.“ Bartsch zu BILD: „Das Urteil war erwartbar und ist zu begrüßen. Der Bundestag ist gefordert, das Gesetz den Vorgaben des Gerichts entsprechend zügig zu verändern.“


