Berufung vor Berliner Landgericht

Richter spricht Klartext-Urteil gegen Klima-Kleber

18.01.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Johann O. am Mittwoch vor Gericht Foto: Olaf Wagner

„Sie haben Gewalt angewendet, um anderen ihre Sicht aufzunötigen.“ Klare Worte von Richter Ralf Vogl am Mittwoch in der ersten Berufungsverhandlung eines Klimaklebers vor dem Landgericht.

Zwölf Mitglieder der Gruppierung „Aufstand der letzten Generation“ hatten am 4. Februar 2022 morgens im Berufsverkehr die BAB 100 Höhe Beusselstraße blockiert. Einer der Akteure: Johann O. (21).

„Ich leugne das nicht“, stand der Medizinstudent wie auch schon vorm Amtsgericht zu seiner Tat. Es passiere nicht genug gegen den Klima-Notstand. „Ich war auch in Lützerath, habe mich schrecklich machtlos gefühlt.“

Ein Polizist: „Die Autos stauten sich bis zum Horizont. Wir forderten die Gruppe dreimal auf, sich auf den Gehweg zu bewegen. Vergeblich. Dann wurden alle von der Straße getragen.“ Auch die beiden zuvor gelösten Festgeklebten. Das Argument des Angeklagten („Die Demo war angekündigt“) widerlegte der Zeuge: „Allgemein. Aber nicht Ort und Zeitpunkt.“

Deutliche Worte des Staatsanwalts im Plädoyer: „Über die hehren Ziele sind wir uns einig. Aber so geht’s nicht. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“

Noch deutlicher wurde der Richter im Urteil: „Die Aktion diente gezielt der Lahmlegung des Berufsverkehrs… Der Angeklagte handelte als Mittäter… Er hat Gewalt angewendet – in Form von psychischem Druck auf Dritte.“

Das Ziel der Gruppe sei nicht die Verhinderung der Klima-Katastrophe gewesen. Sondern die Lahmlegung des Verkehrs. „Sie stehen nicht über dem Gesetz – keiner tut das.“

Er verwarf die Berufung, bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichtes (600 Euro Geldstrafe wegen Nötigung). Johann O. bleibt noch eine Revision beim Kammergericht.

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