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Fahrverbote für E-Autos geplant!

01.12.2022
Lesedauer: 2 Minuten
In Zeiten der Stromknappheit plant die Schweiz Fahrverbote für E-Autos Foto: TESLA

Auf den Black Friday folgt die Angst vor dem Blackout!

Wegen der anhaltenden Energiekrise befürchten Verbraucher, Unternehmen und Politiker Probleme mit einer stabilen Stromversorgung in der kalten Jahreszeit. Die Schweiz veröffentlichte nun sogar einen Notfallplan – mit drastischen Einschnitten für den Alltag, auch für Autofahrer!

Der Gesetzesentwurf nennt sich „Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie“, soll im Dezember beschlossen werden. Der Inhalt: brisant!

In einem Vier-Stufen-Plan verbietet der Staat nach und nach die Nutzung von elektrischer Energie. Je drastischer die Situation, desto mehr Stromfresser müssen vom Netz.

Hintergrund: Im Winter importiert die Schweiz große Mengen an elektrischer Energie. „2021 waren es 5,7 Milliarden Kilowattstunden, die vor allem aus Frankreich und Deutschland kamen. Größere Mengen könnten in diesem Winter fehlen“, berichtet golem.de.

Ein landesweiter Stromausfall ist also durchaus möglich, falls Frankreich und Deutschland nicht liefern können.

Hier einige Maßnahmen aus dem schweizerischen Notfallplan:

▶︎ Stufe 1 beginnt noch relativ harmlos. Hier eine kleine Auswahl der Einschränkungen: Waschmaschinen dürfen nur noch mit maximal 40 Grad Celsius betrieben werden, Kühlschränke nicht mehr unter 6 Grad gekühlt werden. Leuchtreklamen und Schaufensterbeleuchtungen sind zwischen 23 und 5 Uhr verboten. Dazu wird in öffentlichen Toiletten das Warmwasser abgestellt.

▶︎ Stufe 2 geht dann schon weiter: Warmwasser, das mit elektrischer Energie erwärmt wird, darf nur noch höchstens 60 Grad haben. Streaming-Dienste müssen ihr Angebot auf geringere Auflösung „drosseln“. Wäschetrockner und Bügeleisen-Betrieb im privaten Bereich werden verboten.

▶︎ Bei Stufe 3 werden Ladenöffnungszeiten verkürzt und gewerbliche Wellness-Angebote (Sauna, Whirlpool etc.) eingeschränkt. Streamingdienste werden ganz verboten, zocken an Spielkonsolen auch.

Und in Stufe 3 findet sich auch dieser Satz: „Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendige Fahrten gestattet.“

Zwingend notwendig sind laut Entwurf z.B. Fahrten zur Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen.

▶︎ In Stufe 4 geht es dann den Freizeitvergnügen an den Kragen: Skilifte, Schneekanonen, Sport- und Kulturveranstaltungen usw. Vieles, was Strom zu Unterhaltungszwecken frisst, wird lahmgelegt.

Andreas Burgener, Direktor der Importeursvereinigung Auto Schweiz, will sich gegen den Beschluss der E-Auto-Beschränkung zur Wehr setzen. Er kritisiert gegenüber Blick die Maßnahmen: „Jeder, der jetzt ein Auto kauft oder bestellt, wird mit Wissen über dieses drohende E-Auto-Benutzungsverbot bei Strommangellage wieder einen Benziner oder Diesel wählen.“

Benzin- und Dieselfahrer wären übrigens auch vom Strommangel betroffen: in Energie-Krisensituationen soll die Höchstgeschwindigkeit auf schweizerischen Autobahnen von 120 km/h auf Tempo 100 gesenkt werden, so Artikel 9 der geplanten Verordnung.

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