Jessica Hamed

3G durch die Hintertür oder: Wie die FDP endgültig ihr F verlor

05.08.2022
Lesedauer: 12 Minuten
Die entscheidende Runde hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) gegen Karl Lauterbach verloren / dpa

Mit den infantilen Begriffen „Winterreifen“ und „Schneeketten“ beschreiben Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Grundrechtseinschränkungen, die die Bürger ab Oktober erdulden sollen. Anders als Buschmann meint, sind die Maßnahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes nicht verhältnismäßig. Im Gegenteil: Rechtspolitisch, gesamtgesellschaftlich und juristisch ist das Ergebnis desaströs. Die FDP hätte sich darauf nicht einlassen dürfen.

Mit Spannung wurde das Verhandlungsergebnis des reformfreudigen Bundesjustizministers Marco Buschmann und des noch amtierenden Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, der seit Monaten stoisch jegliche begründete Kritik aussitzt, erwartet. Die Liste der schweren Verfehlungen ist lang: Die heimliche Verkürzung des Genesenenstatus, die spontane Rücknahme der geplanten Isolationsaufhebung in einer Talkshow, das Ignorieren der beschränkten Stiko-Empfehlung für die 4. Impfung, das Kleinreden von Impfschäden und zuletzt die Verbreitung einer fragwürdigen Masken-Studie (hier und internationale Kritik hierhier und hier), die einmal mehr auch seine Kompetenz als Wissenschaftler, der er zu sein für sich in Anspruch nimmt, in Frage stellt.

Winterreifen und Schneeketten

Mit den infantilen Begriffen „Winterreifen“ und „Schneeketten“ beschreiben die beiden Minister Grundrechtseinschränkungen, die Bürger vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 erdulden sollen. Anders als Buschmann meint, sind die Maßnahmen nicht verhältnismäßig. Rechtspolitisch, gesamtgesellschaftlich und juristisch ist das Ergebnis, das von logischen Brüchen, dem Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse und erneut einer übermäßigen Belastung von Kindern und Jugendlichen geprägt ist, desaströs.

Die FDP hat sich damit keinen Gefallen getan. Die erste Runde Buschmann/Lauterbach hat Buschmann trotz erheblicher Abstriche, wurde doch das „absolute Ende aller Maßnahmen“ am 20.03.2022 von ihm versprochen, klar für sich entschieden, da die Länder die geschickt unpraktikabel konstruierte Hotspot-Regelung, wie von Buschmann vorgesehen, so gut wie nicht anwendeten. Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern griffen auf sie zurück. Die ungerechtfertigte Anwendung der Hotspot-Regelung hatte allerdings den positiven Effekt, dass sich so zeigte, dass es keinen Unterschied macht, ob restriktive Maßnahmen wie Abstandsgebot, Maskenpflichten, Zugangsbeschränkungen gelten oder nicht. Auf das Infektionsgeschehen hatten die Maßnahmen nämlich, wie der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigte, keine Auswirkung.

Runde 2: Niederlage Buschmann

Die zweite und entscheidende Runde hat Buschmann gegen Lauterbach jedoch eindeutig verloren. Weitestgehend unbeeindruckt von den Erkenntnissen des Evaluationsberichts des Sachverständigenrats handelten Buschmann und Lauterbach einen Kompromiss aus, den sie in zur Schau gestellter Harmonie und Eintracht als angeblich gute und vernünftige Lösung darstellen, wobei Buschmann die angebliche Grundrechtsschonung und Lauterbach den angeblichen Gesundheitsschutz besonders betonen durften. Es handelt sich dabei um einen offensichtlich rein politischen Kompromiss, der die FDP den letzten Rest Glaubwürdigkeit (z.B. hierhier und hier) kosten könnte, aber auch die Anhängerschaft Lauterbachs aufgebracht zurücklässt. Beide erlebten auf Twitter von „beiden Seiten“ einen Shitstorm und dürften gleichermaßen unzufrieden mit den getroffenen Regelungen sein.

Der Welt-Journalist Tim Röhn resümiert in einem Kommentar, der die Fassungslosigkeit und Empörung des Autors erkennen lässt: „Die Einigung, die Justizminister Buschmann präsentiert hat, ist Verrat an den eigenen Werten. Der Mann hätte die deutsche Geisterfahrt beenden können. Stattdessen nimmt diese nun – mit dem Segen der Liberalen – wieder richtig Fahrt auf. Und ein Ende ist nicht in Sicht.“

Keine allgemeinen Maßnahmen sind gerechtfertigt

Bevor auf die einzelnen „Maßnahmen“ einzugehen ist, ist eines voranzustellen: Es gibt keine juristische Rechtfertigung für die Fortführung des Ausnahmezustands. Es ist vorbei.

Zu dem Ergebnis kommt unter anderem auch der bereits im Gesundheitsausschuss des Bundestags befragte Lungenfacharzt Dr. Thomas Voshaar, der gemeinsam mit einer Gruppe renommierter Experten vor wenigen Tagen eine Stellungnahme herausgab. Voshaar und seine Autorengruppe plädieren sogar dafür, die Erkrankung durch Omikron nicht mehr Covid-19 zu nennen, da es dieses schwere Krankheitsbild praktisch nicht mehr gebe.

Team Geisterfahrer

Vor einigen Monaten trendete zu einem Zeitpunkt, als rund um Deutschland andere Länder sich sukzessive auf den Weg zurück zur Normalität machten und Maßnahmen aufhoben, #TeamGeisterfahrer auf Twitter. Damit wurde der Sonderweg Deutschlands in Sachen Pandemiebekämpfung kritisiert. Spätestens jetzt ist klar: Sollte dieses Gesetzesvorhaben verwirklicht werden, hat Deutschland endgültig die letzte Ausfahrt für seine Irrfahrt verpasst. Frankreich, Dänemark, Portugal, ganz Osteuropa, Norwegen und viele andere Länder haben gelernt, mit den zu erwartenden und auch schon im Sommer erlebten Infektionswellen zu leben und behandeln das Virus als weiteres allgemeines Lebensrisiko, dem individuell und (eigen)verantwortlich begegnet werden kann; dort gibt es lediglich noch vereinzelte Maßnahmen gezielt zum Schutze von Einrichtungen mit vulnerablen Menschen.
 

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Im Übrigen ist die Pandemie vorbei. Sogar Österreich, das von einer ähnlich restriktiven Corona-Politik wie Deutschland geprägt war, mit dem Unterschied, dass dort die politischen Verantwortlichen Fehlentscheidungen, wie etwa die allgemeine Impfpflicht, die ohnehin nie gegolten hat, korrigieren, zieht die Reißleine. Der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch stellte im Rahmen der Verkündung der Aufhebung der Isolationspflicht treffend fest: „Wir können die Pandemie nicht wegtesten, nicht wegimpfen und nicht wegabsondern.“

Nur die deutsche Regierung beharrt auf der Fortführung des Ausnahmezustands. Anstatt das Gesundheitssystem nachhaltig zu stärken, wurden und werden Milliarden für sinnlose anlasslose Tests ausgegeben – einem Umstand, dem sich früher oder später sicher auch der Bundesrechnungshof, der bereits die Maskensubvention sowie die wirtschaftlichen Fehlanreize für Krankenhäuser kritisierte, annehmen wird. Ebenso wie der Frage, ob Lauterbach zu viele Impfdosen bestellt hat.

3G durch die Hintertür

Letzterem soll offenbar mit dem hanebüchenen „Konzept“ der „Rückausnahme“ bei Maskenpflichten im Freizeit- und Gastronomiebereich entgegengewirkt werden. Während Lauterbach in der neu ersonnen Regelung, wonach diejenigen, die frisch geimpft (letzte Impfung maximal drei Monate her), genesen oder frisch getestet sind, von der Maskenpflicht befreit sein sollen, eine „Anreiz für die Impfung“ sieht, erläutert Buschmann, dass die Regelung im Ergebnis dazu führen werde, „dass es viele Betreiber geben wird, die auf den Testbetrieb … oder geimpft/genesenen Betrieb“ umstellen. Das würde dann „einfach zu Normalität führen“. „Natürlich“, so betont Buschmann, könne es auch „gemischte Systeme“ geben, die er aber nicht für praktikabel hält. Gleichwohl hat er auch dafür einen Vorschlag: Man könnte z.B. „Aufkleber“ zur Kennzeichnung der Gäste verwenden.

Dass Buschmann den permanenten Nachweis des Immunstatus als „Normalität“ ansieht, lässt tief blicken, offenbar ist sogar ihm diesbezüglich das notwendige Störgefühl abhandengekommen. In einem ist Buschmann indes zuzustimmen, das Konzept wird mit Sicherheit dazu führen, dass Betriebe per Hausrecht entweder 3G oder eine allgemeine Maskenpflicht für alle Gäste anordnen. „Gemischte“ Systeme sind – auch mit Aufkleber – derart unpraktikabel, dass es sie kaum geben kann. Damit wurde auf eine äußerst perfide Weise letztlich wieder 3G, wenngleich immerhin bzgl. der Impfung angesichts des raschen Abfallens des Schutzes vor Infektionen mit einem kurzen Verfallsdatum versehen, eingeführt.

Anreiz für weitere Impfungen

Dass sich Lauterbachs Hoffnung verwirklicht und sich Menschen entgegen der Stiko-Empfehlung ein 4., 5. und 6. Mal – nämlich alle drei Monate bis zum 07.04.2023 – impfen lassen, nur um – zudem in den Zeiten der Inflation – konsumieren zu dürfen, ist offenkundig abwegig. Es haben sich bereits deutlich weniger ein drittes Mal impfen lassen, zudem ist inzwischen allgemein bekannt, dass jede Impfdosis das Risiko einer Nebenwirkung mit sich bringt. Ferner ist immunologisch klar, dass spätestens nach der 3. Corona-Impfung keine weitere Impfung erforderlich ist und auch der angekündigte angepasste Impfstoff keinen Vorteil bringen wird, wie der renommierte und gern gefragte Immunologe Andreas Radbruch jüngst nochmals erläuterte. Selbst die DGFI-Präsidentin Christine Falk wies in demselben Artikel darauf hin, dass eine vierte Impfung bei jungen Menschen unter Umständen dazu führen könne, dass sie sich nach einer Corona-Infektion kränker fühlen als ohne die vierte Spritze.

Tägliche Testungen

Auf tägliche Testungen dürften Menschen, die sich bislang den Regelungen gefügt und ein drittes Mal haben impfen lassen, keine Lust (mehr) haben. Erst recht nicht, wenn sie diese auch noch selbst bezahlen müssen.

Nichts ist übrig geblieben von dem einst gegebenen Versprechen der Freiheit nach maximal zwei Impfungen. Das war schon in letztem Winter der Fall, dort wurde der Umstand durch die Einführung von 2G+ kaschiert, in dem man ungeimpfte Menschen aus dem öffentlichen Leben nahezu vollständig ausschloss, um denjenigen, die sich an die Vorgaben der Regierung hielten, noch den Eindruck vermitteln zu können, sie hätten einen Vorteil erhalten.

Handlungsoption: Konsumverweigerung

Dieses Mal wird die Bevölkerung den Ausnahmezustand zu einem deutlichen und spürbaren Teil voraussichtlich nicht weiter akzeptieren. Zumal durch die „Sommerpause“ eine nicht zu unterschätzende Desensibilisierung stattgefunden hat. Die Menschen haben sich wieder an Normalität gewöhnt. Seit der Veröffentlichung der Verhandlungsergebnisse kann man auf Twitter, häufig unter den Hashtags #Ichbinraus und #esreicht, allenthalben lesen, dass die Alternative zu Maskentragen/Testen/Impfen die Konsumverweigerung bzw. Verlagerung des Konsums ins Ausland ist. Mutmaßlich ist das, die Anziehung des wirtschaftlichen Drucks, der einzige Weg, die politischen Entscheidungsträger zur Raison zu bringen.

Keine Hoffnung auf die Justiz

Dass es ein Gericht gibt, das die Maskenpflicht aufheben würde, halte ich für ausgeschlossen. Zu Unrecht wurde seitens der Justiz die Eingriffsintensität der Maskenpflicht nämlich durchgängig massiv unterschätzt bzw. nahezu negiert. Sie wird allgemein als äußerst niedrigschwellige und zugleich angeblich hocheffiziente Maßnahme dargestellt. Es hält sich hartnäckig das Narrativ der Nützlichkeit und Unschädlichkeit der Maskenpflicht. Dabei ignorierten Lauterbach und Buschmann, dass der Sachverständigenausschuss deutlich gemacht hat, dass Masken nur dann „wirklich wirksam sind, wenn sie von der Trägerin und dem Träger auch getragen werden wollen“.

Das dürfte auch der Alltagserfahrung aller entsprechen: Wer eine Maske nur trägt, weil es eine Pflicht ist, trägt sie bequem und damit falsch. Von Bartträgern einmal ganz abgesehen. Dass der Sachverständigenrat zudem konstatierte, dass aus den Daten keine Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ableitbar sei, wurde von Buschmann und Lauterbach ebenfalls ignoriert. Sie verschärften vielmehr sogar die Anforderung, sodass ab dem 1.10.2022 bundesweit grundsätzlich eine FFP-2-Maskenpflicht gelten soll. Von alledem werden sich die Gerichte mutmaßlich aber ebensowenig beeindrucken lassen wie die beiden Minister.

Die bisherige Annahme der Gerichte bzgl. der Effizienz der Maskenpflicht geht nicht nur faktisch in wissenschaftlicher Hinsicht fehl, sondern insbesondere auch bei der Frage der Grundrechtsbetroffenheit liegen sie daneben. Den Richtern sei diesbezüglich die Lektüre des FAZ-Gastbeitrags des Schriftstellers Daniel Kehlmann anempfohlen, in dem er feststellt, „dass es womöglich albern, würdelos und übrigens auch nicht gesund ist, monatelang aus Erwägungen, die man aus epidemiologischer Sicht nur diffus nennen kann, durch Papiertütchen atmen zu müssen“. In diesem Sinne auch der Rechtsprofessor Kai Möller, der ebenfalls das Fehlverständnis von der Eingriffstiefe einer Maskenpflicht anprangert und zu Recht die Maskenpflicht als „radikale Maßnahme“ bezeichnet, die einen Ausnahmezustand signalisiere und „Angst und Paranoia“ befeuere.

Stiller Widerstand

Privatrechtlich ist ferner ohnehin gegen 3G und Maskenpflicht grundsätzlich kaum etwas bis nichts auszurichten, da es die Privatautonomie grundsätzlich zulässt, derartige Regelungen zu erlassen.

Daher ist der stille Widerstand per Konsumverweigerung vermutlich am Ende der aussichtsreichste Weg, um die Bundesregierung zur Rückkehr zur Normalität zu motivieren. Wünschenswert ist das freilich nicht, und es bleibt zu hoffen, dass beispielsweise die Dehoga dieses Mal ihren durchaus bestehenden Einfluss nutzt, um die Maskenpflicht im Gastgewerbe zu verhindern. Ein Argument liegt damals wie heute auf der Hand: eine Maskenpflicht in einem Restaurant, in der die meisten Zeit keine Maske getragen werden muss, hat noch nie Sinn ergeben.

Gleichbehandlung

Im Übrigen ist bereits jetzt absehbar, dass es Ladengeschäfte geben wird, die ebenfalls die „Rückausnahme“-Regelung für sich beanspruchen möchten. Hier besteht auch Aussicht auf Erfolg. Schon letztes Jahr hatte ein Einzelhandelsgeschäft erfolgreich darauf geklagt, auch das 2G-Optionsmodell, das z.B. der Gastronomie zur Verfügung stand, anwenden zu dürfen, um maskenfrei arbeiten zu können.

Kinder und Jugendliche

Kindern und Jugendlichen steht ein Winter mit Masken (ab Klasse 5) und Testungen bevor. Wie gehabt, gelten bei ihnen die potenziell strengsten Regeln. Dass Länder diese Maßnahmen großzügig verhängen werden, liegt dabei vor dem Hintergrund, dass sich Lobbyvertretungen fast ausschließlich für schärfere Maßnahmen eingesetzt haben, auf der Hand. Der Deutsche Lehrerverband beklagt schon jetzt, dass an Grundschulen keine Maskenpflicht verhängt werden darf. Um Krankmeldungen von Lehrkräften, z.B. aus Protest wegen angeblich zu geringem Schutz, zu vermeiden, wird absehbar breitflächig von der Masken- und ggf. auch der Testpflicht Gebrauch gemacht werden. Dass der Sachverständigenrat eher von Maskenpflichten in Schulen abrät und herausstellt, dass es keine Evidenz für einen epidemiologischen Nutzen gibt und dass u.a. der Berufsverband von Kinder- und Jugendärzte schon lange von anlasslosen Testungen abrät, ignorieren Buschmann und Lauterbach beherzt.

Kinder und Jugendliche haben so gut wie kein Risiko, schwer an Corona zu erkranken, und gleichwohl wurden sie von Beginn an instrumentalisiert, um andere vermeintlich zu schützen. Kinder und Jugendliche sind allerdings keine potenziell todesbringenden Seuchenträger, sondern vulnerable kleine Menschen. Ihre Bedürfnisse wurden in den vergangenen knapp drei Jahren sträflich vernachlässigt, mit der Folge, dass häusliche Gewaltpsychische Erkrankungen bei Kindern und Adipositas zugenommen haben. Von den Bildungsdefiziten, die für viele nie mehr aufholbar sind, ganz zu schweigen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Dass nunmehr die Kategorie „frisch geimpft“ eingeführt wurde und zudem Lauterbach in Aussicht stellte, dass Impfstoffe kämen, die „auch vor Ansteckung“ schützen, lässt die einrichtungsbezogene Impfpflicht – die entgegen der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht zu rechtfertigen ist – in einem noch absurderen Licht erscheinen, schließlich wurde sie ja gerade wegen des angeblichen Fremdschutzes eingeführt. Ob diese Widersprüchlichkeit aufgelöst und die Pflicht verankert wird, sich alle drei Monate impfen zu lassen, oder ob damit argumentiert wird, dass in den vulnerablen Einrichtungen zusätzlich ja Maske getragen werde, wird die Zeit zeigen.

Fehlende Grenzwerte

Bislang ist unklar, wann welche Maßnahmen seitens der Länder ergriffen werden können und ob es dafür konkrete Vorgaben gibt. Während die „Schneeketten“-Regelung ähnlich konzipiert zu sein scheint wie die derzeit gültige Hotspot-Regel, erscheinen die Hürden für die Verhängung von Maskenpflichten im Innenraum und Testungen an Schulen sehr schwammig („Winterreifen“). Diese dürfen nämlich zur „Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ bzw. zur „Aufrechterhaltung des Präsenz-Unterrichtsbetriebs“ verhängt werden.

Fazit

Wäre es ohne die FDP schlimmer gekommen? Erneut lässt sich das Freiheitsparadox nicht lösen, aber letztlich kann die Frage unbeantwortet bleiben, denn eines ist klar: die FDP hätte sich auf diese Regelung nicht einlassen dürfen. Ohne ihre Zustimmung würden – sofern nicht die Opposition mitstimmt – die aktuellen Regeln am 23.09.2022 auslaufen und Deutschland stünde weitestgehend so da wie seine Nachbarländer. Dass sich der kluge Justizminister für solche Regelungen hergibt, lässt sich kaum erklären. Jedenfalls dürfte er damit die Geduld der Wähler und Sympathisanten überstrapaziert haben. In der Politik müssen Kompromisse geschlossen werden, und das bedeutet auch, dass man über so manches Stöckchen springen muss, um sich dafür an anderer Stelle durchzusetzen. Hier ist Buschmann einmal zu viel gesprungen.

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