Karlsruher Entscheidung zur Pflege-Impfpflicht am Donnerstag

17.05.2022
Lesedauer: < 1 Minute

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Donnerstag seine endgültige Entscheidung zur Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Das kündigte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe an. Im Februar hatte es im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht konnte somit wie geplant Mitte März umgesetzt werden. Es stand aber noch eine umfassende Prüfung der Verfassungsbeschwerden aus. Das Gericht veröffentlicht seine Entscheidung schriftlich. (Az. 1 BvR 2649/21)

Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte sowie Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Im Eilverfahren hatten die Richterinnen und Richter entschieden: „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“ Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.

Kritisch merkten die Richter allerdings an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.

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