Prozess um AfD-Beobachtung

Verfassungsschutz führt Meuthen als Beleg an

08.03.2022
Lesedauer: 2 Minuten
AfD-Parteichef Chrupalla versucht vor Gericht, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz abzuwenden. (Foto: picture alliance/dpa)

In Köln wird darüber verhandelt, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf. Die Behörden verweisen auf belastende Äußerungen des früheren Parteichefs. Die Partei selbst spricht von einer „unglaubwürdigen“ Meinung. Außerdem könne die Partei nicht für Äußerungen Einzelner haftbar gemacht werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz argumentiert im Verfahren über eine Einordnung des sogenannten Flügels der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall auch mit Äußerungen des früheren Parteichefs Jörg Meuthen. Der aus der Partei ausgetretene Ex-Vorsitzende habe selbst gesagt, dass viele Parteimitglieder durch eine Verachtung für Andersdenkende geprägt seien. Der Austritt Meuthens zeigt nach Überzeugung des Verfassungsschutzes, dass sich der sogenannte Flügel innerhalb der Partei mehr und mehr durchsetze. Bestrebungen, den Einfluss des Flügels zu begrenzen, seien gescheitert.

Der Verfassungsschutz konstatiert unter anderem „fortwährende Agitation gegen Muslime“ und die Darstellung von Migranten als „Invasoren“. Verbreitet sei die Auffassung, dass die Bevölkerung Deutschlands in ihrer derzeitigen ethnischen Zusammensetzung erhalten werden müsse.

Die AfD bestreitet die Vorwürfe. Die Behauptung, der Flügel sei weiterhin aktiv, sei haltlos. Meuthens heutige Aussagen seien „unglaubwürdig“, da er von eigenen Interessen geleitet werde. Gegen einzelne Extremisten habe die AfD Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Natürlich könne nicht jede Äußerung eines jeden Mitglieds durchgängig der ganzen Partei zugerechnet werden. Bei der CSU fänden sich im Übrigen vergleichbare Äußerungen zur Begrenzung der Flüchtlingszahl.

In dem Verfahren am Verwaltungsgericht Köln geht es im Wesentlichen darum, ob der in Köln ansässige Bundesverfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und entsprechend beobachten und ausforschen kann. Auch die Einstufung des sogenannten Flügels als Verdachtsfall ist Gegenstand der Verhandlungen. Das vom Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke gegründete Netzwerk wurde inzwischen formal aufgelöst.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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