Kampf gegen Hass und Hetze

Regierung nimmt Plattform Gettr ins Visier

29.01.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Eine Person tippt etwas in die virtuelle Tastatur eines Smartphones (Symbolbild): Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der amerikanischen Plattform Gettr, weil sie zunehmend von der rechtsextremen Szene genutzt wird. Bild: dpa

Wenn Telegram strenger kontrolliert wird, könnte die rechtsextreme Szene auf andere Plattformen ausweichen – wie auf den amerikanischen Dienst Gettr. Die Nutzerzahlen in Deutschland steigen.

Neben dem Messengerdienst Telegram entwickelt sich nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden auch die in den Vereinigten Staaten registrierte Plattform Gettr zu einer Plattform der Radikalisierung. „Gettr verzeichnet auch in Deutschland steigende Nutzerzahlen und wird zunehmend insbesondere in der rechtsextremen Szene genutzt“, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Schriftliche Frage des CDU-Abgeordneten Michael Brand.

Nach Angaben des Ministeriums werde die Entwicklung der Plattform vom Bundeskriminalamt einem Monitoring unterzogen, die Ergebnisse würden den Polizeibehörden der Länder zur Verfügung gestellt. Fachleute befürchten, dass es zu Ausweichbewegungen kommen wird, sollte Telegram künftig stärker kontrolliert werden. Das Bundeskriminalamt hat zur Verfolgung von Straftaten auf Telegram nun eine Taskforce eingesetzt. Das Bundesinnenministerium steht im Kontakt mit Google und Apple, die Telegram aus ihren App-Stores nehmen könnten.

Bußgeldverfahren stocken

Außerdem betreibt die Bundesregierung zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram, weil sich das Unternehmen nicht an die Pflichten aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz hält. Doch hier gibt es bislang weiter keinen Fortschritt.

Das Bundesamt für Justiz hat das Verfahren im vergangenen Frühjahr eingeleitet, doch bislang ist es der Behörde noch nicht einmal gelungen, das Anhörungsschreiben an Telegram zuzustellen, das seinen offiziellen Sitz in Dubai hat. Das Schreiben wurde dem Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate mit der Bitte um Zustellung an das Unternehmen gegeben. Was daraufhin geschehen ist, ist nicht bekannt.

Das Bundesjustizministerium erwägt nun, einen anderen Weg zu nehmen. Der „Passauer Neuen Presse“ sagte Minister Marco Buschmann (FDP) kürzlich, man werde zu einer „öffentlichen Zustellung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger greifen“, wenn Schreiben nicht innerhalb angemessener Frist zugestellt werden.

Durch die Veröffentlichung würde die Zustellung fingiert, das Bundesamt der Justiz könnte im nächsten Schritt ein Bußgeld gegen Telegram wegen Verstoßes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verhängen. In der Folge stellen sich dann noch Fragen der Vollstreckung. Weil sich Telegram offenbar über Werbeeinnahmen finanziert, wäre denkbar, in die Finanzströme an das Unternehmen einzugreifen.

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