Sechs statt drei Monate

„Unverschämtheit“ – Scharfe Kritik an längerem Genesenenstatus im Bundestag

26.01.2022
Lesedauer: 3 Minuten

Das RKI hat den Genesenenstatus für Bürger von sechs auf drei Monate verkürzt, im Parlament gilt aber weiter die alte Regelung. Union, FDP und AFD kritisieren das scharf – CSU-Landesgruppenchef Dobrindt macht Gesundheitsminister Lauterbach verantwortlich.

Politiker mehrere Parteien haben kritisiert, dass für Bundestagsabgeordnete im Parlament andere Regeln hinsichtlich des Genesenenstatus gelten als sonst für die Bevölkerung. Demnach bleibt der Genesenenstatus im Bundestag sechs Monate gültig, das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte ihn kürzlich für Bürger von sechs auf drei Monate verkürzt. Geregelt wird die Dauer der Gültigkeit des Genesenenstatus im Bundestag durch eine Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).

Aus den Reihen der Unionsfraktion kam deutliche Kritik. „Ich fände es, ehrlich gesagt, seltsam, wenn im Bundestag etwas Anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU) am Dienstag. Die Frage der Dauer der Geltung des Genesenenstatus sei in allererster Linie medizinisch zu beantworten. Deswegen betreffe es Bundestagsabgeordnete genauso wie andere.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt machte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verantwortlich. „Den Genesenenstatus fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit“, erklärte der CSU-Politiker am Dienstag. „Damit hat Lauterbach der Demokratie einen echten Bärendienst erwiesen.“

FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus kritisierte gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Sonderregelungen im Bundestag darf es nicht geben.“ Die Allgemeinverfügung müsse möglichst noch in den nächsten Tagen geändert werden.

Der Staatsrechtsexperte Christian Hillgruber von Uni Bonn sprach gegenüber der Zeitung von einer „Ungleichbehandlung“ von Bürgern und Politikern, für die es keinerlei Rechtfertigung gebe: „Entweder die Verkürzung des Genesenenstatus ist aus fachlich-gesundheitlicher Sicht geboten oder nicht, Abgeordnetenstatus hin oder her.“

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner sprach am Dienstag in Berlin von einer „Extrawurst für Abgeordnete“. Er kritisierte auch generell die Verkürzung der Gültigkeit des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das RKI.

Kubicki verteidigt längeren Genesenenstatus

Ein Bundestagssprecher begründete die Regelung im Bundestag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP damit, dass die bereits vor der Änderung durch das RKI für das Parlament erlassene Allgemeinverfügung weiterhin gültig sei und zwar nach jetzigem Stand bis Ende Februar. Allerdings werde auch vorher fortlaufend analysiert, „ob Änderungen der Allgemeinverfügung angesagt sind“.

Diese bezieht sich allerdings nur auf die Zutrittsrechte zu Plenum und Ausschüssen. Für andere Tätigkeiten in den Bundestagsliegenschaften gilt dagegen dem Sprecher zufolge die normale Arbeitsschutzverordnung und damit eine Gültigkeit des Genesenenstatus für drei Monate. Für Besucher der Bundestagsgebäude gilt ohnehin die 3G-Regel.

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sprach sich im Magazin „Spiegel“ dafür aus, für die Abgeordneten im Parlament an den sechs Monaten festzuhalten. Allerdings wandte sich Kubicki grundsätzlich gegen die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI, die nach seinen Worten „bisher noch nicht hinreichend wissenschaftlich begründet wurde“.

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