Demoverbot gekippt

Mehrere hundert bei Querdenker-Protesten in München

21.01.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Polizisten begleiten eine illegale Demonstration in der Kaufingerstraße (Archivbild): Wegen eines Gerichtsbeschlusses scheinen sich Corona-Maßnahmen-Gegner nun im Recht zu sehen. (Quelle: aal.photo/imago images)

Erst waren die Corona-Proteste verboten, dann wurde das Verbot per Eilantrag gestoppt. Am Abend fanden sich in der Innenstadt mehrere hundert Demonstranten ein. 

Die Querdenker-Szene hat den Mittwochabend für spontane Kundgebungen in der Münchner Innenstadt genutzt, nachdem das Verwaltungsgericht einem Eilantrag gegen ein Verbot unangemeldeter Corona-Proteste stattgegeben hatte. Dabei ist eine wichtige Frage überhaupt nicht geklärt.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist ein bloßer Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Versammlungen voraussichtlich keine Rechtfertigung für präventive Verbote, erklärten die Richter. Es spreche Überwiegendes dafür, dass sich dies im Hauptsacheverfahren als unvereinbar mit der vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit erweisen könnte.

Die Stadt München habe demnach nicht ausreichend dargelegt, dass eine unmittelbare und nur durch ein Verbot abwendbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestehe. Anstelle eines präventiven Versammlungsverbots müsse zunächst die Möglichkeit nachträglicher Beschränkungen von Versammlungen ausgeschöpft werden, erklärte die Kammer.

Verwaltungsgericht: Beschluss bezieht sich nur auf Antragsteller

In der Münchner Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus protestierten daraufhin am Mittwochabend annähernd Tausend Menschen mit einem nicht angemeldeten Protestzug gegen die Corona-Politik. Sie dürften der Querdenkerszene zuzuordnen sein, sagte ein Polizeisprecher. Außerdem demonstrieren zwei kleine, vorab angemeldete Gruppen pro und contra Corona-Maßnahmen.

Der Knackpunkt an dem Beschluss ist jedoch, dass er bislang nur für den Antragsteller gilt, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts t-online bestätigt. „Die Frage, ob aus der Allgemeinverfügung noch rechtliche Konsequenzen gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern gezogen werden können, musste das Verwaltungsgericht nicht entscheiden, sondern ist von den vollziehenden Behörden zu beantworten“, so der Sprecher.

Zudem könne und werde die Stadt München noch gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Verwendete Quellen:

  • Anfrage an Sprecher des Verwaltungsgerichts
  • Nachrichtenagentur dpa

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