Prozess in Berlin

Masken-​Verweigerer ​vor Gericht verweigert Maske ​im Gericht

19.01.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Wolfgang J. (50) erschien auch​ am Mittwoch im Gericht​ ohne die vorgeschriebene ​Maske, berief​ sich auf eine Befreiung Foto: Olaf Wagner

Kunstfreiheit nicht gleich Maskenfreiheit …​

Mit einem eigenwilligen Turm aus Masken auf seinem Autodach hatte Wolfgang J. (50) gegen die Mundschutz-Pflicht demonstriert. Auch am Mittwoch zum Prozess vor dem Amtsgericht erschien er oben ohne.​

Angeklagt, weil er im August 2020 am Hauptbahnhof ohne Mund-Nasen-Schutz die Tür eines Zuges blockiert und sich anschließend seiner Festnahme widersetzt haben soll.​

Noch vor der Anklageverlesung kam es im Gerichtssaal zum Eklat. „Setzen Sie bitte eine Maske auf“, forderte ihn der Richter auf.

Der Angeklagte sofort aggressiv: „Nehmen Sie doch Ihre Maske ab. Das ist Vermummung. Ich bin gerade aus der Quarantäne raus. Ich trage keine Maske …“

Im Juli 2021 demonstrierte der selbst ernannte Künstler mit diesem Auto gegen die Maskenpflicht​ (Foto: Getty Images)
Im Juli 2021 demonstrierte der selbst ernannte Künstler mit diesem Auto gegen die Maskenpflicht​ (Foto: Getty Images)

Der Richter kündigte für den Weigerungsfall seine Entfernung aus dem Saal an. Der Angeklagte sprach darauf von einer Maskenbefreiung. Die medizinischen Gründe wolle er aber nicht vor der Öffentlichkeit offenlegen. Die daraufhin den Saal verließ.​

Doch kaum zwei Minuten später stürmte der Angeklagte hinterher, schrie außer sich vor Wut: „Da drin sitzt Richter Namenlos. Es langt. Ich gehe.“ Und verschwand auf Nimmerwiedersehen.​

Dem Richter blieb danach nur die Feststellung: „Der Angeklagte erschien bei erneutem Aufruf nicht.“ Er gelte somit als „nicht erschienen“. Und die Verhandlung als „nicht stattgefunden“. ​

Über den Antrag der Staatsanwältin auf Erlass eines Strafbefehls über 1800 Euro (60 Tagessätze à 30 Euro) wegen Widerstand und Hausfriedensbruch werde auf dem Dezernatsweg entschieden.

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