Beschlussvorlage für Corona-Gipfel

2G-Plus für die Gastronomie soll bundesweit kommen

07.01.2022
Lesedauer: 5 Minuten
Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach, beide SPD (am 11. Dezember 2021)FOTO: IMAGO/PHOTOTHEK/FLORIAN GAERTNER

Die erste Vorlage für den Bund-Länder-Gipfel sieht Regelverschärfungen vor – mit Ausnahmen für Geboosterte. Lauterbach hält die Impfpflicht für notwendig.

Bund und Länder planen wegen der Omikron-Variante eine deutliche Verschärfung beim Zutritt zu Restaurants und Cafés. Bundesweit und inzidenzunabhängig soll der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte und Genesene „nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus)“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Bund-Länder-Gipfel am Freitag. Dem Tagesspiegel liegt die Vorlage vor.

Die Gastro-Verschärfungen könnten ab 15. Januar gelten, aber das Datum ist noch strittig. Das bedeutet, dass es für alle ohne eine Boosterimpfung einen zusätzlichen Corona-Test braucht. Bundeskanzler Olaf Scholz und die Länder-Regierungschefs wollen am Freitag ab 13 Uhr im Kanzleramt über die Beschlussvorlage beraten.

„Die Gastronomie ist ein Problembereich. Da sitzt man ohne Maske oft für Stunden. Und wenn sich die Menschen dort dann gegenseitig infizieren, wie wir es bei Omikron sehr viel sehen, dann brauchen wir einen besseren Schutz, daher 2G plus, also geimpft und zusätzlich eben getestet“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der Sendung „RTL Direkt“ am Donnerstagabend.

Scharfe Kritik am Plan kommt vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband. „Ich warne vor panischem Aktionismus, 2G plus stürzt Betriebe in Existenznot ohne Mehrwert für das Infektionsgeschehen“, teilte die Verbandspräsidentin Angela Inselkammer am Donnerstagabend mit. „Der geplante Beschluss käme im ohnehin extrem umsatzschwachen Januar einem Quasi-Lockdown gleich, für viele Betriebe würde sich eine weitere Öffnung nicht mehr rechnen.“

Insgesamt wird aber, auch mit Verweis auf die hohe Quote an Auffrischungsimpfungen und bisher nicht ganz so dramatische Omikron-Infektionszahlen wie in anderen Ländern, von deutlichen, flächendeckenden Verschärfungen vorerst abgesehen.

Ziel der neuen Gastronomie-Regelung ist auch, noch einmal deutlich die Booster-Impfquote zu erhöhen. Eigentlich wollte Kanzler Olaf Scholz (SPD) bis zu dem Treffen an diesem Freitag auch eine Quote bei den Erstimpfungen von 80 Prozent erreichen, mit knapp 75 Prozent wird dieses von Scholz verkündete Ziel aber deutlich verfehlt.

Streitpunkt Impfpflicht

Der größte Konfliktpunkt dürfte daher die Einführung einer Impfpflicht werden, die Unions-Seite pocht hinter den Kulissen auf den von Scholz angekündigten Fahrplan für die Einführung dieser Pflicht, eigentlich hat Scholz im Dezember zugesagt, dass sie bereits bis Februar, spätestens März kommen soll. Vor allem die FDP tritt aber auf die Bremse, in der Beschlussvorlage taucht die Impflicht bisher gar nicht mehr auf.

Auch Lauterbach bekräftigte am Donnerstagabend nochmals, dass er eine Impfpflicht gegen Corona befürworte. In Zukunft könne es Virus-Varianten geben, die nicht nur hochansteckend seien, sondern auch noch sehr gefährlich. „Dann kämen wir in eine ganz bedrohliche Situation“, sagte er. „Der beste Schutz ist daher eine sehr hohe Impfquote. Und wenn die nicht erreicht werden kann, muss es eine Impfpflicht sein. Ich glaube, die Impfpflicht ist hier der Weg, der für Deutschland notwendig ist.“

Schärfere Kneipen-Kontrollen, Kontaktbeschränkungen bleiben

Bars und Diskotheken sollen überall dort, wo sie geschlossen sind, auch zu bleiben. Zudem sollen die Länder bei den Kontrollen ein besonderes Augenmerk auf noch geöffnete Bars und Kneipen legen, „in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist.“

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen – private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesen beschränkt auf maximal zehn Personen – sollen nicht weiter verschärft werden.

Für alle Übrigen sollen Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen enden. „Auch um den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung zu tragen, können sie sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“, wird betont.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung könne die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden.

Neue Überbrückungshilfe – auch für für Profi-Vereine

Zudem werden die finanziellen Hilfen wegen der neuen Einschränkungen und Auflagen ausgeweitet:

„Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung“, wird betont. Das bedeutet: Auch Vereine, die auf Zuschauereinnahmen verzichten müssen, können mit dem Corona-Programm „Profisport“ auf Finanzhilfen hoffen.

Da die 2G-Zugangsbeschränkungen etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, werde der Bund zudem im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten besser berücksichtigen. „Die Länder werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern“, wird hervorgehoben.

Vorsichtige Entwarnung des Expertenrates

Zuvor hatte der Expertenrat der Bundesregierung eine neue Einschätzung der Lage gegeben – mit einer ganz vorsichtigen Entwarnung. „Erste epidemiologische Analysen aus Großbritannien, Dänemark und den USA deuten auf einen milderen Krankheitsverlauf bei Infektionen mit der Omikron-Variante im Vergleich zur Delta-Variante hin. Dies gilt auch für Kinder“, heißt es in der Stellungnahme. Insgesamt klingt diese weniger alarmistisch als zuletzt.

„Infektionen mit der Omikron-Variante führen, bezogen auf die Fallzahl, seltener zu Krankenhausaufnahmen und schweren Krankheitsverläufen“, wird betont. Die Reduktion der relativen Krankheitsschwere erkläre sich größtenteils durch Impfungen und vorangegangene Infektionen eines Großteils der Bevölkerung.

Inzwischen wird nicht mehr von einer akut drohenden Überlastung des Gesundheitssystems ausgegangen. Aber auch trotz einer reduzierten Hospitalisierungsrate sei bei sehr hohen Inzidenzwerten aufgrund des hohen zeitgleichen Aufkommens infizierter Patienten mit einer erheblichen Belastung „und regional auch Überlastung der Krankenhäuser und der ambulanten Versorgungsstrukturen (Praxen, Ambulanzen, Tageskliniken) und dem öffentlichen Gesundheitsdienst zu rechnen“.

Da auch Geimpfte stark von neuen Infektionen betroffen sind, entstehe „ein weiteres wesentliches Problem durch Personalausfälle aufgrund von Ansteckungen innerhalb der Belegschaften von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Versorgungsstrukturen“.

Ein hohes Patientenaufkommen kombiniert mit akutem Personalmangel könne innerhalb von kurzer Zeit die allgemeine medizinische Versorgung in Deutschland gefährden. „Alle medizinischen und pflegerischen Versorgungseinrichtungen müssen sich für die kommenden Wochen auf eine erhebliche Belastungssituation einstellen.“

Aktuelle Statistiken aus verschiedenen europäischen Staaten zeigten deutlich vermehrte Aufnahmen auf die Normalstationen, aber im Vergleich zu vorangegangen Infektionswellen anteilig weniger Aufnahmen auf die Intensivstationen.

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