Weil er Richter verspottete

Justizminister watscht Weltärzte-Chef ab

27.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Bundesjustizminister Marco Buschmann (44, FDP) - Foto: INA FASSBENDER/AFP

Der neue Justizminister stärkt den Richtern den Rücken!

Nach der harschen Kritik des Weltärzte-Chefs Frank Ulrich Montgomery (69) an Urteilen zu Corona-Maßnahmen meldete sich jetzt Marco Buschmann (44, FDP) zu Wort.

Bei Twitter schreibt der Liberale Sonntagabend: „Deutschland kann stolz sein auf seine hervorragend qualifizierte und unabhängige Richterschaft. Sie öffnet den Zugang zum Recht und erweckt die Idee des Rechtsstaats zum Leben. Daher verdient sie Respekt – und zwar unabhängig davon, ob dem Betrachter jede Entscheidung gefällt.“

Rumms! Eine deutliche Ansage an Weltärzte-Chef Montgomery.

„Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“, sagte Montgomery der „Welt“.

Da maße sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen hätten, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen.
„Da habe ich große Probleme. Es gibt Situationen, in denen es richtig ist, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf körperliche Gesundheit – nicht nur der eigenen Person, sondern aller – einzureihen. Und eine solche Situation haben wir“, betonte der Ärztevertreter.

Weltärzte-Präsident Frank Ulrich Montgomery (69) übte scharfe Kritik an einigen Corona-Urteilen
Weltärzte-Präsident Frank Ulrich Montgomery (69) übte scharfe Kritik an einigen Corona-UrteilenFoto: Guido Kirchner/dpa

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte am 16. Dezember die 2G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht.

Unter anderem beanstandete der Senat, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zum tatsächlichen Infektionsrisiko im Einzelhandel fehlten. Zudem könnte der Staat Kunden auch im Einzelhandel verpflichten, eine FFP2-Maske zu tragen. Dies würde das Infektionsrisiko derart absenken, „dass es nahezu vernachlässigt werden könne“, erklärte das Gericht.

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