Karlsruhe

Befangenheitsantrag gegen Verfassungsgerichtspräsident Harbarth abgelehnt

18.10.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts Foto: Uli Deck / dpa

Bei einem Abendessen sprach die Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts über die Coronapolitik. Kläger warfen Präsident Harbarth deshalb Befangenheit vor – in Karlsruhe sieht man es anders.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Befangenheitsantrag gegen seinen Präsidenten Stephan Harbarth abgelehnt. In dem Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse ging es um ein Abendessen im Bundeskanzleramt. Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung zu Harbarth und einer weiteren Verfassungsrichterin am Montag in Karlsruhe damit, dass Treffen mit der Bundesregierung kein Grund für den Vorwurf der Befangenheit seien. Dies hatten mehrere Kläger anders gesehen.

Am 30. Juni 2021 hatte sich das Bundeskabinett zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Harbarth und mehreren Verfassungsrichterinnen und -richtern zum Abendessen im Bundeskanzleramt getroffen. Dabei wurde auch über die Coronapolitik gesprochen. Bei dem Treffen sollte zu dem Thema »Entscheidung unter Unsicherheiten« diskutiert werden, zu dem Baer in der Runde einen Vortrag hielt. Ein Kläger sah darin einen Bezug zu dem vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfahren über die wegen der Pandemie geschaffene Bundesnotbremse, die dem Bund weitgehende Entscheidungsmöglichkeiten für Coronabeschränkungen gab.

Laut dem Beschluss zum Befangenheitsantrag seien jedoch Treffen von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesregierung als alleiniger Grund für den Vorwurf der Befangenheit ungeeignet. Die mit dem gewählten Thema »Entscheidung unter Unsicherheiten« verbundenen Rechtsfragen seien zudem vielfältig und abstrakt, sie beträfen auch eine Reihe weiterer Verfahren vor dem Verfassungsgericht. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das Thema gewählt worden sei, damit sich Mitglieder der Bundesregierung zum Verfahren über die Bundesnotbremse äußern könnten.

Vor seiner Arbeit am Bundesverfassungsgericht war Harbarth Abgeordneter für die CDU im Bundestag. Einen früheren Berufspolitiker hatte es im Ersten Senat des Verfassungsgerichts davor lange nicht mehr gegeben. 

mfh/AFP

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