In Neuköllner Bäckerei

Hier eskaliert der Clan-Krieg auf Berlins Straßen

08.10.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Mit Baseball-Schlägern und Pfefferspray stürmen die Unbekannten in den Baklawa-Laden Foto: Privat

Mit Macheten und Baseballschlägern stürmen Angreifer in eine Bäckerei. Sie verletzen den Inhaber, zerstören Mobiliar. Auf der Flucht in ihrem dunklen BMW versprühen sie den Inhalt eines Feuerlöschers. Sekunden später sind Polizeisirenen zu hören.

Jetzt aufgetauchte Handyvideos zeigen die Eskalation im Neuköllner Clan-Krieg. Der Tatort: Die Baklava-Bäckerei „Al Nabulsi“ an der Karl-Marx-Straße.

Es geht um den brutalen Konflikt zwischen Familie M., ihren Freunden der Familie Abou-Chaker sowie der verfeindeten libanesischen Großfamilie W.!

Ein dunkler BMW hält vor der Bäckerei „Al Nabulsi“ an der Neuköllner Karl-Marx-Straße (Foto: Privat)
Ein dunkler BMW hält vor der Bäckerei „Al Nabulsi“ an der Neuköllner Karl-Marx-Straße (Foto: Privat)

Am 29. September wurde Nasser Abou-Chaker (50) vor der Neuköllner Bäckerei von zehn Personen der Familie W. attackiert. Mutmaßlich kam er zuvor Laden-Chef Yaish M. in einem Streit zu Hilfe.

Nasser erlitt Augenreizungen sowie eine Platzwunde, kam unter Polizeischutz ins Krankenhaus. Aber auch Mitglieder der Familie W. wurden attackiert und verletzt.

Am vergangenen Sonntag ein erneuter Überfall am selben Tatort! Mehrere Verdächtige stürmten mit Waffen in die Bäckerei, verletzten Yaish M. sowie Angehörige und flüchteten.

Die Polizei stoppte den BMW wenig später. Bis auf den Fahrer, er wurde festgenommen, konnten alle Insassen flüchten!

Nasser Abou-Chaker (50) wird im Clankrieg am 29. September verletzt. Er hat am Hinterkopf eine Platzwunde (Foto: Privat)
Nasser Abou-Chaker (50) wird im Clan-Krieg am 29. September verletzt. Er hat am Hinterkopf eine Platzwunde (Foto: Privat)

Im Wagen fanden die Beamten fünf Baseballschläger, drei Pfeffersprays, einen Teleskopschlagstock sowie eine Machete.

Laut interner LKA-Analyse werden weitere gewalttätige Auseinandersetzungen und eine „Schutzbewaffnung“ der Kontrahenten „nicht ausgeschlossen“.

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