Die Grünen

Rechnungsprüfer kritisieren Sonderzahlungen an Parteichefs

06.10.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Die Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck © [M]Annegret Hilse/​Reuters

Nicht nur Mitarbeiter der Grünen, sondern auch die Parteichefs haben Corona-Sonderzahlungen erhalten. Das verstoße gegen Parteistatuten, bemängeln parteieigene Prüfer.

Parteieigene Rechnungsprüfer der Grünen beanstanden die Corona-Boni und Sonderzahlungen, die an die Grünen-Parteichefs Annalena Baerbock und Robert Habeck sowie an andere Mitglieder des Grünen-Bundesvorstands gezahlt wurden. Das geht aus einem Bericht des Gremiums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Bundesvorstand hat nach Angaben von Bundesschatzmeister Marc Urbatsch, der Mitglied des Gremiums ist, bereits beschlossen, die Sonderzahlungen für Vorstandsmitglieder abzuschaffen. Das gelte auch für das laufende Haushaltsjahr. Eigentlich sollten nur Parteivorsitzende ohne Parlamentsmandat für ihre Tätigkeit vergütet werden, doch wie die Welt berichtet, haben über Jahre hinweg auch andere Parteichefs Zahlungen erhalten. Dies war nur einem kleinen Kreis in der Partei bekannt. „Angesichts der nun vorgetragenen Kritik der Rechnungsprüfer werden die Vorstandsmitglieder zudem den Corona-Bonus an die Partei zurückzahlen“, sagte Schatzmeister Urbatsch. „Das gilt auch für den im Prüfbericht bemängelten Anteil am Weihnachtsgeld von 2019.“

Den Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro pro Person bekamen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle im vergangenen Winter. Er sollte die Belastungen ausgleichen, die durch die Arbeit im Homeoffice und den Umbau des Gebäudes entstanden. Der Bonus wurde auch an die sechs Mitglieder des Bundesvorstands gezahlt, was laut den Rechnungsprüfern aber nicht durch die parteiinternen Regelungen gedeckt war. „Tatsächlich waren nur die tariflich festgelegten 300 Euro abgedeckt.“ Kritik gibt es nun auch daran, dass Urbatsch die Zahlungen alleine genehmigt hat: Diesen Schritt hätte besser der Bundesfinanzrat genehmigt, dem neben dem Bundesschatzmeister auch Delegierte der Landesverbände angehören, merken die Prüfer an, „da eine finanzielle Regelung nicht allein von den begünstigten Personen getroffen werden sollte“.

Auch frühere Parteichefs erhielten Sonderzahlungen

Auch eine Sonderzahlung im Jahr 2019, die unter anderem mit dem guten Wahlergebnis bei der Europawahl begründet wurde, monieren die Prüfer im Falle des Vorstands. Diese habe nach Parteiregeln nur zu 82,14 Prozent des letzten gültigen Bundesangestelltentarifvertrags ausgezahlt werden dürfen, jedoch erhielten die Bundesvorstandsmitglieder 100 Prozent.

Die Extrazahlungen sorgen nicht zum ersten Mal für Ungemach: Rausgekommen waren sie im März, als Baerbock, die nicht nur Grünen-Chefin, sondern auch Bundestagsabgeordnete ist, Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 in Höhe von 25.220,28 Euro verspätet an die Parlamentsverwaltung nachgemeldet hatte. Dies wurde später bekannt und war einer in einer Reihe von Fehlern, die den Wahlkampf der Grünen-Kanzlerkandidatin überschatteten. Doch nicht nur Baerbock und Habeck erhielten laut Welt Geldzahlungen als Parteichefs, sondern auch die früheren Vorsitzenden Cem Özdemir und Claudia Roth.

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