Bundestagswahl

ARD und ZDF gehen gegen „Bild“ wegen Wahlberichterstattung vor

01.10.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Ingo Zamperoni, Tina Hassel und Jörg Schönenborn führten für die ARD durch die Bundestagswahl 2021 - Quelle: obs/Jens Jeske

Am Wahlabend nutzte der TV-Sender von „Bild“ Inhalte von ARD und ZDF ohne deren Einwilligung. Diese sehen Verletzungen des Urheberrechts und leiten rechtliche Schritte ein. „Bild“ begründet die Übernahme damit, einen „zeithistorischer Moment“ abzubilden.

ARD und ZDF gehen gegen den TV-Sender „Bild“ (gehört wie WELT zum Medienkonzern Axel Springer) wegen Übernahme von Sendematerial am Tag der Bundestagswahl vor. Das teilten die öffentlich-rechtlichen Sender am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur unabhängig voneinander mit.

Von der ARD hieß es: „Wir haben uns entschlossen, rechtlich gegen ,Bild‘ TV wegen der aus unserer Sicht rechtswidrigen Übernahme unserer Berichterstattung vorzugehen.“

Auch das ZDF zieht nach eigenen Angaben Konsequenzen aus der nicht genehmigten Übernahme von Teilen der ZDF-Wahlsendungen im linearen Angebot und auf der Webseite des Senders am Wahlsonntag. „Mit Bezug auf das Urheberrechtsgesetz macht der Sender Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.“ Es handle sich um ein anwaltliches Abmahnschreiben. Zur Schadenshöhe wurden keine Angaben gemacht.

Ein Sprecher des TV-Senders „Bild“ teilte der dpa mit, dass man das juristische Vorgehen von ARD und ZDF prüfe. Zu Wochenbeginn hatte der Sprecher bereits dies mitgeteilt: „Die Bundestagswahl war ein zeithistorischer Moment. Wir haben im Rahmen unserer aktuellen Wahlberichterstattung die stark unterschiedlichen Prognosen mit klarem Quellenhinweis live zitiert und ausgewählte Sequenzen aus der ,Berliner Runde‘ übernommen und für unsere Zuschauer eingeordnet.“

Der „Bild“-Sprecher hatte zudem in Aussicht gestellt: „Falls sich aus der Übernahme seitens ,Bild‘ Ansprüche von ARD und ZDF ergeben sollten, sind wir gerne bereit, diese zu begleichen.“ Der Sprecher hatte ergänzt, dass man dann allerdings davon ausgehe, dass ARD und ZDF Leistungsschutzrechte auch gegenüber großen US-Internetplattformen in gleicher Konsequenz geltend machten.

dpa/tba

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