„Abgestufte Chancengleichheit“ – MDR legt Konzept zur Wahlberichterstattung offen

03.08.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Die Kanzlerkandiaten Armin Laschet (CDU), Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Olaf Scholz (SPD/r.) - Quelle: dpa/Christian Mang

Vor der Bundestagswahl hat der MDR sein Konzept zur Berichterstattung offengelegt. Demnach müssen Parteien mit gleichen Wahlchancen gleich behandelt werden, Parteien mit ungleichen Wahlchancen ungleich.

Der MDR hat sein Konzept für die Berichterstattung zur Bundestagswahl am 26. September veröffentlicht. Das 42-seitige Papier kann über die Internetseiten der Dreiländeranstalt heruntergeladen werden, teilte die MDR am Montag in Leipzig mit. Dem Konzept zufolge fährt der Sender für seine Berichterstattung zur Bundestagswahl das „Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“. Demnach müssen Parteien mit gleichen Wahlchancen gleich behandelt werden, Parteien mit ungleichen Wahlchancen ungleich.

Dieses Prinzip hätten Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht bestätigt, erklärte der MDR. Für die journalistische Arbeit des MDR bedeute dies, einerseits das Publikum über alle relevanten Themen zur Bundestagswahl zu informieren. Andererseits müsse darauf geachtet werden, dass die Parteien entsprechend ihrer Bedeutung und ihren Wahlchancen Beachtung finden.

In den redaktionellen Leitlinien heißt es etwa, dass die Berichterstattung ausgewogen und überparteilich erfolgen soll. Gleichzeitig ordneten die Redaktionen die Aussagen und Parteiziele im Rahmen redaktioneller Beiträge journalistisch ein und bewerteten sie unabhängig und frei.

Der MDR hatte bereits 2016 mit der Veröffentlichung seines Konzepts zur Wahlberichterstattung begonnen. Damit sorgt das Medienhaus nach eigener Darstellung für Transparenz und ermögliche seinem Publikum einen Gesamtüberblick über die wahlbezogenen Programmvorhaben.

epd/mre

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