Urteil des Bundesgerichtshofs

Cum-Ex-Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung

28.07.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Archivbild): Entscheidung mit Symbolcharakter Foto: Arnulf Hettrich / imago images

Die milliardenschweren Steuergeschäfte von Investoren und Banken gelten als Steuerhinterziehung, entschied das Gericht in einem wegweisenden Urteil. Auch die Gewinne aus den Deals können eingezogen werden.

Im Cum-Ex-Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit der milliardenschweren Deals bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden.

Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragsteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten.

Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde, sondern dass es sich um Steuerhinterziehung handelt. »Eine Lücke gab es hier nicht«, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum. Die Taten, die zwischen 2007 und 2011 von den Angeklagten verübt wurden, seien auch nicht verjährt.

Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei britische Börsenhändler wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt und von einem der beiden 14 Millionen Euro eingezogen. Die Privatbank M.M. Warburg muss 176 Millionen Euro zahlen. Dagegen haben die Bank, die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revisionen der beiden Börsenhändler sowie der Staatsanwaltschaft. Außerdem bestätigten die Richterinnen und Richter, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist.

Die Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte das Urteil. »Das ist ein guter Tag im Kampf gegen Finanzkriminalität«, sagte Konrad Duffy, Experte für Finanzkriminalität bei der Nichtregierungsorganisation. Das Urteil müsse für Politik und Behörden zum Aufruf werden, »alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Cum-Ex-Täter entschieden zu verfolgen und das Geld für den Staat zurückzuholen«.

Aktenzeichen: 1 StR 519/20 

mic/dpa/Reuters

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